Was ist mit Magazinen(über der genannten Zahl) die schon im Besitz sind???


Sonderregelung oder wie

BigBen hat geschrieben:die kommission drückt auf die tube und will das heuer noch durchs parlament bringen...ob ihr das gelingt darf bezweifelt werden. was mit altbestand an magazinen etc ist weiss niemand solang der finale entwurf nicht bekannt ist.
oe6odd hat geschrieben:So mein erster Beitrag zum Thema.
Was ist mit Magazinen(über der genannten Zahl) die schon im Besitz sind???![]()
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Sonderregelung oder wie
BigBen hat geschrieben:aurum das ist meine erste und letzte Verwarnung an dich. Wir halten uns hier an Gesetze...du kannst gern machen was du willst...aber kommunizier es woanders
BigBen hat geschrieben:Abgesehen davon gibt es halt auch Leute die Dinger nicht nur irgendwo rumliegen haben wollen, sondern damit auch Bewerbe schiessen...z.B. IPSC Rifle oder 3-Gun.
rhodium hat geschrieben:Ich habe jedenfalls mittlerweile beschlossen, mir einen HA anzuschaffen. Muss nur noch um WBK-Plätze handeln, andernfalls muss meine Glock weichen und das wäre schade. Weit haben wir es in Europa gebracht. .. gestern war ich noch bei einem Händler in CH ein Putzzeug holen. Vitrinen voller HA von S&W, CZ, Schmeisser, Sig, Steyr, weiters AK-Modelle, Skorpion, Kurzversionen des Schweizer 57ers .... und die Frechheit: eigentlich für Schweizer Verhältnisse sehr günstig. AUG 9 mm um 2300 CHF = 2130 €; S&W M&P 15T 1580 CHF = 1465 €; Skorpion 690 CHF = 640 €; AKMS 47 750 CHF = 695 €
... mit österr. WBK kann man sich natürlich brausen.
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rhodium hat geschrieben:Ich habe jedenfalls mittlerweile beschlossen, mir einen HA anzuschaffen.
GreaseMonkey hat geschrieben:Ich hoffe ja auch mein RRA ist bald abholbereit
Wenns nicht an der Kohle scheitern würde, würde ich meine leeren WBK Plätze alle mit Halbautomaten füllen
[...] Der zweite Knackpunkt betrifft das Recht von Zivilisten, eine halbautomatische Waffe zu besitzen und zu führen. Die Kommission sagt, sie sorge sich um die öffentlichen Sicherheit der Bürger und fordert daher, bei halbautomatischen Waffen vor allem zwei Dinge zu ändern: So sollen Halbautomaten, die zuvor vollautomatische Waffen waren, komplett verboten werden. Das Parlament wollte die halbautomatischen Waffen bis zuletzt erlauben, solange ein Rückbau auf Vollautomatik ausgeschlossen werden könne. Hier hat sich die Kommission in der Nacht zum Dienstag durchgesetzt: Ehemalige Vollautomaten wandern in die A-Kategorie der verbotenen Waffen und sind damit künftig für Zivilisten auf legalem Wege unerreichbar.