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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:10
von cas81
und bitte lernt endlich zu zitieren. Mir wird schon wieder etwas in den Mund gelegt, dass nicht von mir stammt. thx

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:11
von Jo_Kux
raptor hat geschrieben:Was willst mit einem 10er Mag z. B. auf einem IPSC Match?
Naja, Classic könntest starten, aber das wär's dann auch schon.

Konstruierst du ernsthaft ein Problem für einen IPSC Schützen mit der Sportschützendefinition? Wirklich? :lol:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:13
von FFWGK
Naja...kann ja sein dass sein Hund kran ist und er nur einen Bewerb geschossen hat ;-)
KANN PASSIEREN LOL

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:22
von Black_Knight
also ich finde den entwurf gut, aber nicht perfekt für uns. Das aus folgenden gründen:

1. Mann kann als normalo bis zu 10 waffen kat b haben
2. sammeln ist klarer geregelt
3. dank der jäger (und vorallem Raoul wagner) ist der Schalldämpfer jetzt nicht mehr böse - aus meiner sicht ist die türe für die Zukunft auch für Sportschützen nicht mehr zugesperrt
4. Gewehrscheinwerfer werden legal
5. Altbesitz gesichert
6. Zubehör automatisch mit der doppelten kat b menge fix

Korrekturbedürftig sind meiner Meinung nach:
1. VSRF noch kat a, aufgrund von internationalen bewerben (wildbunch, ipsc shotgun Manual) könnte man die in Zukunft auch für Sportschützen "freischalten"
2. Sportschützendefinition/zwang - ist aus meiner sicht momentan nicht perfekt, aber evtl auch so gewollt - wenn es einen vereinszwang gibt (welchen es nicht geben darf) steht das vielleicht nur drinnen das der rest durchgeht und mit dem Hintergrund das dieses in ein paar Monaten repariert werden muss
(ihr kennt das sicher vom bh das man bei der Visite immer etwas "leichtes" unnötiges den vize zum finden gab, das man eine am deckel bekommt aber nix drastisches zu befürchten hatte. :shhh: )
3. Ergänzung Waffenpass für alle trainierten und ausgebildeten Bürger (nicht nur Polizei usw.)

lg thomas

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:22
von 75th
Wann werden die ersten Schießplätze damit anfangen das nur mehr mit Schalldämpfer geschossen werden darf? Jetzt kämpfen ja schon div. Betreiber mit Anrainer wegen der Lärmbelastung, abgesehen davon kann man damit das Klientel schön einschränken und die Auslastung wieder auf normal herunter schrauben.

100 Mitglieder ist für einen Verein in der Stadt kein Problem, aber bei uns in der Pama ist das eine Herausforderung. Vor allem würde es dann mit Trainingsmöglichkeiten wieder sehr eng da Abends und am Wochenende eine Auslastung von 100% gegeben wäre.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:28
von LTE
Bin ja gespannt, ob ich als offizieller Sportschütze mit Sportschützenausweis der Devinitiv Nationale und Internationale Bewerbe Schießt, dann als Sportschütze gelte :) Warum? Na weil ich im Bayrischen Sportschützenbund bin .. shit .... weil Lindau eben eine Vernünftige und Funktionierende Struktur hat und ich eben dort nach Sportordnung Schieße, Schießbuch führe und natürlich auch an Bewerben Teilnehme... ich fürchte ja, das kann ich mir an die Wand Tapezieren und beim Klogang ansehen :P Für Vorarlberg wird es sehr sehr schwer werden, eben weil der Stand fehlt. Naja wo ein wille ist, ist auch ein weg.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:29
von Maddin
75th hat geschrieben:Wann werden die ersten Schießplätze damit anfangen das nur mehr mit Schalldämpfer geschossen werden darf? Jetzt kämpfen ja schon div. Betreiber mit Anrainer wegen der Lärmbelastung, abgesehen davon kann man damit das Klientel schön einschränken und die Auslastung wieder auf normal herunter schrauben.

100 Mitglieder ist für einen Verein in der Stadt kein Problem, aber bei uns in der Pama ist das eine Herausforderung. Vor allem würde es dann mit Trainingsmöglichkeiten wieder sehr eng da Abends und am Wochenende eine Auslastung von 100% gegeben wäre.


100 Mitglieder in der Stadt ok, aber wie schaut da das Vereinsklima aus ? Kennen sich die Mitglieder untereinander überhaupt ? Wie sieht es mit den Vereinszeiten und Bewerben etc. aus ?

Zu 100 Mitgliedern in der Pampa ist ja alles gesagt. Wirst am Land niemals regional flächendeckend zusammekriegen. Wenige Ausnahmen wird es sicher geben.


Ok das ist freilich eine Randdiskussion und interessiert den Gesetzgeber nicht. Das ist mir schon klar, aber ich wollte es mal als Denkanstoß in die Diskussion reinwerfen. Ein Verein sollte ja nicht zu einer bloßen Zweckgemeinschaft werden.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:32
von Bourne
Weil hier im Zusammenhang mit der Definiton "Sportschütze" immer nur von den großen Magazinen die Rede ist. Wenn ich kein Sportschütze bin, bekomme ich doch in Zukunft nicht mehr als fünf Plätze, oder? Für die Regelung +2 alle fünf Jahre (bis max. 10) muss man Sportschütze sein, oder habe ich das falsch verstanden? :think:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:34
von Eichhörnchen
Dekowaffen als Dekowaffen, sprich man hat in der Wohnung irgendwo rumstehen, spielt es jetzt auch nicht mehr. Denn deaktivierte Waffen sind nun Kat C, und damit ab in den Waffenschrank. - Wobei so ganz durchsichtig ist mir diese Regelung nicht...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:36
von Jo_Kux
75th hat geschrieben:Wann werden die ersten Schießplätze damit anfangen das nur mehr mit Schalldämpfer geschossen werden darf? Jetzt kämpfen ja schon div. Betreiber mit Anrainer wegen der Lärmbelastung, abgesehen davon kann man damit das Klientel schön einschränken und die Auslastung wieder auf normal herunter schrauben.

Wäre das eine gute Begründung für eine Stellungnahme FÜR die Freigabe von SD für Sport/Hobbyschützen für die IVs in der Begutachtung? Ich hoffe das wird aufgegriffen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:37
von Kapselpracker
Ich frage mich wirklich welchen "Ischias" geplagten Gehirn diese Definition eines Sportschützenvereins entsprungen ist.
Unser Verein hat bis heute heuer folgende Bewerbe abgehalten.

13.10.2018 2.Runde 1. NÖ Einsteiger FFWGK CUP 2018
22.09.2018 Einladung zur Vereinsmeisterschaft des Schützenverein 1602 Stockerau mit Gästeklasse 2018
24. - 26.08.2018 Österreichische Meisterschaft Feldarmbrust
29.07.2018 NÖ Landesmeisterschaft 25m Schnellfeuerpistole
29.07.2018 NÖ Landesmeisterschaft 50m Freie Pistole
15.07.2018 NÖ Landesmeisterschaft 50m Stellungsbewerbe
14.07.2018 NÖ Landesmeisterschaft 50m Gewehr 40 – stehend und stehend aufgelegt
14.07.2018 NÖ Landesmeisterschaft 50m Gewehr 60 - liegend
26.05.2018 4 Länderkampf W – Bgl – Stmk - NÖ 50m Gewehr

Am 02.12.2018 findet noch der Luftgewehr Länderkampf W – Bgl – Stmk - NÖ statt.

Nach dieser neuen Definition wären wir trotzdem kein Sportschützenverein?!?!?!?
Das nach der neuen Gesetz ein Bewerb mindestens 5 Bundesländer übergreifen veranstaltet werden muss um dies zu erfüllen, das wurde doch mit voller Absicht so beschlossen, das ist eine Sauerei sondergleichen!!!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:38
von bino71
Maddin hat geschrieben:100 Mitglieder in der Stadt ok, aber wie schaut da das Vereinsklima aus ? Kennen sich die Mitglieder untereinander überhaupt ? Wie sieht es mit den Vereinszeiten und Bewerben etc. aus ?

Die Mitglieder möcht ich in Leobersdorf gar nicht kennenlernen :D
Wobei Leobersdorf eh ein gutes Beispiel ist: Tontauben Schützenverein, mit 1000 Mitglieder. Was für Sportschütze ist man und wird man überhaupt HA +10 Mag/FFW+20 Mag Bewerbe machen können?

Ich glaube mit den über 5 Bundesländern ist gemeint sowas wie SGP, IPSC, ...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:40
von FFWGK
Bourne hat geschrieben:Weil hier im Zusammenhang mit der Definiton "Sportschütze" immer nur von den großen Magazinen die Rede ist. Wenn ich kein Sportschütze bin, bekomme ich doch in Zukunft nicht mehr als fünf Plätze, oder? Für die Regelung +2 alle fünf Jahre (bis max. 10) muss man Sportschütze sein, oder habe ich das falsch verstanden? :think:

Das wurde bereits vor 20 Seiten erschöpfend dargelegt.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:45
von diver99
FFWGK hat geschrieben:Naja...kann ja sein dass sein Hund kran ist und er nur einen Bewerb geschossen hat ;-)
KANN PASSIEREN LOL


Da fällt mir doch ein Sprichwort ein: Hochmut kommt vor dem Fall!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:48
von Bourne
FFWGK hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Weil hier im Zusammenhang mit der Definiton "Sportschütze" immer nur von den großen Magazinen die Rede ist. Wenn ich kein Sportschütze bin, bekomme ich doch in Zukunft nicht mehr als fünf Plätze, oder? Für die Regelung +2 alle fünf Jahre (bis max. 10) muss man Sportschütze sein, oder habe ich das falsch verstanden? :think:

Das wurde bereits vor 20 Seiten erschöpfend dargelegt.

Ich erwarte natürlich nicht, dass Du es mir nochmal erklärst, aber wärst Du so nett und würdest mir die Seite nennen? Dann muss ich nicht lange suchen. Ist ja ziemlich viel los hier ... Danke!