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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:50
von FFWGK
Natürlich werde ich es für dich suchen?
Dieses Problem kannst bestimmt selber lösen ;-)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:50
von Ferrum
Jo_Kux hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:Was willst mit einem 10er Mag z. B. auf einem IPSC Match?
Naja, Classic könntest starten, aber das wär's dann auch schon.

Konstruierst du ernsthaft ein Problem für einen IPSC Schützen mit der Sportschützendefinition? Wirklich? :lol:

Ich hab eins und bin IPSC-Schütze. Auf mich trifft nämlich genau das zu, was du Seiten vorher als "konstruiertes Problem" abgetan hast. Ich bin entsprechend häufig beruflich im Ausland, dass es knapp wird mit den Bewerben. Früher mal hatte ich genug Zeit für mein Hobby, daher habe ich auch nach alten (also aktuellen) Regeln 8 Plätze bekommen. Aber jetzt tu ich mir leider extrem schwer mit der Aktivität, obwohl Mitglied in einem großen Verein und bei der IPSC und Bewerbsteilnahme nach Möglichkeit. Bin ich jetzt kein Sportschütze mehr? Deiner Meinung nach ja. Danke vielmals, dein konstruierter Einzelfall.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:51
von Maddin
bino71 hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:100 Mitglieder in der Stadt ok, aber wie schaut da das Vereinsklima aus ? Kennen sich die Mitglieder untereinander überhaupt ? Wie sieht es mit den Vereinszeiten und Bewerben etc. aus ?

Die Mitglieder möcht ich in Leobersdorf gar nicht kennenlernen :D
Wobei Leobersdorf eh ein gutes Beispiel ist: Tontauben Schützenverein, mit 1000 Mitglieder. Was für Sportschütze ist man und wird man überhaupt HA +10 Mag/FFW+20 Mag Bewerbe machen können?

Ich glaube mit den über 5 Bundesländern ist gemeint sowas wie SGP, IPSC, ...


Naja Leobersdorf... eine große Anlage für ö. Verhältnisse. Sowas halte ich jetzt nicht für das Maß der Dinge äh Sportschützenvereine... ;)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:53
von Bourne
FFWGK hat geschrieben:Natürlich werde ich es für dich suchen?
Dieses Problem kannst bestimmt selber lösen ;-)

Ich dachte, Du weißt vielleicht auf welcher Seite das war, weil Du geschrieben hast vor 20 Seiten ...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:54
von Senf
Eichhörnchen hat geschrieben:Dekowaffen als Dekowaffen, sprich man hat in der Wohnung irgendwo rumstehen, spielt es jetzt auch nicht mehr. Denn deaktivierte Waffen sind nun Kat C, und damit ab in den Waffenschrank. - Wobei so ganz durchsichtig ist mir diese Regelung nicht...

Da sind einige Regelungen nicht ganz durchsichtig...

Was manchen vielleicht im Zusammenhang mit der Definition Sportschütze nicht bewusst ist, dass damit eine weitere Abgrenzung bzw. Unterteilung geschaffen werden kann, die man ggf. auch ausnutzen wird um a) Die Schützengemeinde weiter zu trennen, b) eine weitere Scheibe der Salami abzuschneiden.

Als gelernter Österreicher wird man leider etwas argwöhnisch bei solchen Konstruktionen.

Denn was unterscheidet einen Sportschützen vom "nicht-Sportschützen" aus Sicht des Gesetzes, dessen Überarbeitung überwiegend mit dem Sicherheitsgewinn begründet wurde?

Ob ich pro Jahr 2 mal oder 52 mal trainieren gehe, hat höchstens auf die Vertrautheit der Handhabung Einfluss.
Ob ich 10 Mal auf einer Ergebnisliste stehe oder 1 mal, ändert eigentlich garnix und ob ich einem Verein angehöre der eine gewisse Mitgliederanzahl übersteigt oder "ernsthaft" betrieben wird, hat halt überhaupt nix mehr mit meiner persönlichen Qualität als Schütze zu tun.

Man könnte den Sportschützen über seine eigene Leistung definieren... Ja das würde Sinn machen, aber ob ein Sportschütze der 400 von 500 Ringen trifft jetzt (sicherheitstechnisch) verlässlicher ist als jemand der nur 348 trifft, wage ich zu bezweifeln.

Schließlich kann sich auch jeder ein Carbon Rennrad kaufen und gilt damit automatisch als Rennradfahrer nach der StVo, mit allen Privilegien, völlig egal ob er die Österreichrundfahrt unter einer gewissen Zeit fährt, oder wieviele Km er im Jahr am Radl sitzt.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:59
von Jo_Kux
Ferrum hat geschrieben:Bin ich jetzt kein Sportschütze mehr? Deiner Meinung nach ja. Danke vielmals, dein konstruierter Einzelfall.

Das es bei allen Regelungen Einzelfälle gibt, die die Härte Besonders trifft ist leider so.
Dass man ein Gesetz nicht so auslegen kann, dass es diese Einzelfälle nicht gibt, liegt auf der Hand. Bist also jetzt per Definition kein Sportschütze mehr... und?
Wenn du eh keine Zeit mehr hast Bewerbe zu schiessen, wozu dann die HiCaps?
Brauch ich eine Definition von oben in welchem Rang ich in meinem Hobby angesiedelt bin? Na anscheinend ist das Selbstbewußtsein mancher so angekratzt, dass sie das benötigen.
Isses nicht völlig wurscht wie andere einen einteilen, wenn man einem Hobby nachkommt, das man eben gerne (aber selten) ausübt?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 15:59
von hari
man braucht halt irgendwelche Regeln fuer die *Ausnahme* bei hi-cap und bei "mehr als normalem" Bedarf bezueglich der Plaetze. Gewisse Erfordernisse muessen also festgelegt werden. Ueber die konkrete Ausgestaltung kann man sicher diskutieren. Aber wenn jeder selbsternannter Sportschuetze ist und damit das Verbot umgeht, macht der high-cap ban ueberhaupt keinen Sinn (also nicht dass ich es als sinnvoll erachte, aber es gibt da eben Vorgaben der EU).

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:00
von DerSchwede
Nach 37 Seiten komme ich für mich zu folgendem Ergebnis...

Bis auf die Frage der Vereinsdefinition scheinen alle Punkte recht positiv aufgenommen zu werden.

Ich bin kein Jäger, habe wenig Plätze, wohne in Wien
und bin mir bewusst, das dass für die neue Novelle sicher die Idealbedingungen sind, aber

1) HA sind nicht automatisch KW - fein !
2) Es gibt rechtssicherheit wann man Sportschütze ist (12/pro Jahr IM SCHNITT) und 3 Bewerbe - fein !
3) 2-5 in einem Rutsch danach +2 alle 5 Jahre ohne diskussion - fein !
4) Große Mags die ich schon hab, darf ich behalten - fein!
5) Ich darf sogar neue kaufen - fein!
6) Das Verbot von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher entfallen.. - nice!
7) Schalldämpfer und führen B für Jäger - Fein (für euch ;D)
8) Es wird die doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt - NICE!! Wechselsysteme Juhe!

Also für mich ganz persönlich klingt das ziemlich OK
Klar mein Verein hat 100+ und wird sicher leute zu den geforderten Bewerben schicken - daher habe ich gut lachen.

1) Kat D meldepflichtig - gna... war aber klar
2) persönliche Daten von Sportschützen werden EU-weit geteilt - das find ich ätzend... aber ok


Mag für andere anders aussehen , aber in meinem Fall ist es mal grundsätzlich nicht schlecht.

Ich für meinen Teil mach 3 Kreuze wenn das durchgeht - denkt mal drüber nach mit was wir alles gerechnet haben!
Und klar geht immer besser, aber üblicherweise wird für LWB wie uns eher schlechter ;D

Daher heisst es für mich aktuell erstmal durchatmen.

Ergänzung: Und es spricht ja vermutlich wirklich wenig dagegen wenn sich Vereine zusammenschliessen.
Man kann ja weiterhin einzelne Chapter haben.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:02
von Senf
hari hat geschrieben:man braucht halt irgendwelche Regeln fuer die *Ausnahme* bei hi-cap und bei "mehr als normalem" Bedarf bezueglich der Plaetze. Gewisse Erfordernisse muessen also festgelegt werden. Ueber die konkrete Ausgestaltung kann man sicher diskutieren. Aber wenn jeder selbsternannter Sportschuetze ist und damit das Verbot umgeht, macht der high-cap ban ueberhaupt keinen Sinn (also nicht dass ich es als sinnvoll erachte, aber es gibt da eben Vorgaben der EU).

8-) und wo steht dass der Ban sinnvoll umgesetzt werden muss?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:03
von Schinigg
Servus,

hab den Thread mal überflogen und nichts dazu gefunden. Falls ich es übersehen haben sollte bitte um Entschuldigung.

unter § 23 ist zu lesen:

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt, oder Schusswaffen der
Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht
einzurechnen.“


Verstehe ich das richtig, dass zukünftig Replikas von Waffen welche vor 1871 Entwickelt wurden wie bisher keinen Platz brauchen und ZUSÄTZLICH alle Originale, welche vor 1900 Produziert wurden, ebenfalls keinen Platz brauchen? Sprich, wenn ich einen Gasser 1898 oder eine C96 hätte, welche vor 1900 Produziert wurde dann keinen Platz belegt? Wäre fast zu schön um Wahr zu sein.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:04
von Bourne
woolf hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Weil hier im Zusammenhang mit der Definiton "Sportschütze" immer nur von den großen Magazinen die Rede ist. Wenn ich kein Sportschütze bin, bekomme ich doch in Zukunft nicht mehr als fünf Plätze, oder? Für die Regelung +2 alle fünf Jahre (bis max. 10) muss man Sportschütze sein, oder habe ich das falsch verstanden? :think:

Ohne irgendwas: max. 5 Stück nach 5 Jahren
Als Mitglied in einem Sportschützenverein: alle 5 Jahre +2 Stück bis max. 10 Stück
Daneben gibt es aber immer noch die "klassische" Erweiterung für beliebig große Stückzahlen, sofern man es entsprechend begründen kann.

Danke für die Erklärung! Man muss also Sportschütze sein, um mehr als 5 Plätze zu bekommen. Oder welche Begründung gibt es, dass man eine "klassische" Erweiterung bekommt? :think:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:05
von Maddin
hari hat geschrieben:man braucht halt irgendwelche Regeln fuer die *Ausnahme* bei hi-cap und bei "mehr als normalem" Bedarf bezueglich der Plaetze. Gewisse Erfordernisse muessen also festgelegt werden. Ueber die konkrete Ausgestaltung kann man sicher diskutieren. Aber wenn jeder selbsternannter Sportschuetze ist und damit das Verbot umgeht, macht der high-cap ban ueberhaupt keinen Sinn (also nicht dass ich es als sinnvoll erachte, aber es gibt da eben Vorgaben der EU).


Stimmt und die EU Vorgaben waren Vereinszugehörigkeit und regelmäßiges Training. Keine Mindestzahl von Bewerben, keine 100 Mitglieder, keine sonstigen Hürden die damit eventuell durch die Verwaltung noch kommen. ;)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:06
von DerSchwede
Schinigg hat geschrieben:Servus,

hab den Thread mal überflogen und nichts dazu gefunden. Falls ich es übersehen haben sollte bitte um Entschuldigung.

unter § 23 ist zu lesen:

(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt, oder Schusswaffen der
Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht
einzurechnen.“


Verstehe ich das richtig, dass zukünftig Replikas von Waffen welche vor 1871 Entwickelt wurden wie bisher keinen Platz brauchen und ZUSÄTZLICH alle Originale, welche vor 1900 Produziert wurden, ebenfalls keinen Platz brauchen? Sprich, wenn ich einen Gasser 1898 oder eine C96 hätte, welche vor 1900 Produziert wurde dann keinen Platz belegt? Wäre fast zu schön um Wahr zu sein.


Lese ich so, ja

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:06
von hari
DerSchwede hat geschrieben:2) Es gibt rechtssicherheit wann man Sportschütze ist (12/pro Jahr IM SCHNITT) und 3 Bewerbe - fein !


Nein, das ist ein "oder", kein "und". Entweder 3 Bewerbe oder 1x im Monat training.