Seite 379 von 430
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Di 20. Dez 2016, 22:11
von sc70
Ich kenn mich nimmer aus. Kann man diesen Artikel als Fake News melden?
http://m.spiegel.de/politik/ausland/a-1 ... google.de/Gesendet von meinem BV6000 mit Tapatalk
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Di 20. Dez 2016, 22:25
von GreaseMonkey
In Stein gemeisselt ist noch nichts. Auch wenn sie sich auf einen Gesetzesvorschlag geeinigt haben, muss der immernoch im Parlament abgesegnet werden. Termin dafür ist im März wenn ich mich nicht irre.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Di 20. Dez 2016, 22:46
von Maddin
GreaseMonkey hat geschrieben:In Stein gemeisselt ist noch nichts. Auch wenn sie sich auf einen Gesetzesvorschlag geeinigt haben, muss der immernoch im Parlament abgesegnet werden. Termin dafür ist im März wenn ich mich nicht irre.
Der Artikel spricht es aber an, die Absegnung des Parmalent gilt als "Formalie". Und da der IMCO den Blödsinn schon nicht über Bord gekippt hat scheint das wohl so zu sein.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Di 20. Dez 2016, 22:53
von Bdave
Der Sieg von Hillary war auch fix

Man kann schon noch ein bissl hoffen ...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Di 20. Dez 2016, 23:06
von Bindabei
Bdave hat geschrieben:Der Sieg von Hillary war auch fix

Man kann schon noch ein bissl hoffen ...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 00:23
von angryscientist
Scaar hat geschrieben:Banning civilian use of the most dangerous semi-automatic firearms
Besides strengthening the rules for their acquisition, some dangerous semi-automatic firearms have now been added to category A and thus prohibited for civilian use. This is the case of short semi-automatic firearms with loading devices over 20 rounds and long semi-automatic firearms with loading devices over 10 rounds. Similarly, long firearms that can be easily concealed, for example by means of a folding or telescopic stock, will now also be prohibited.
Warte mal, haben nicht die meisten einigermassen modernen langen HAs ein telescopic stock? Bzw. die Ruger Precision Rifle hat doch als Repetierer ein folding stock. Sollen die nun auch verboten werden?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 00:28
von rupi
angryscientist hat geschrieben:Scaar hat geschrieben:Banning civilian use of the most dangerous semi-automatic firearms
Besides strengthening the rules for their acquisition, some dangerous semi-automatic firearms have now been added to category A and thus prohibited for civilian use. This is the case of short semi-automatic firearms with loading devices over 20 rounds and long semi-automatic firearms with loading devices over 10 rounds. Similarly, long firearms that can be easily concealed, for example by means of a folding or telescopic stock, will now also be prohibited.
Warte mal, haben nicht die meisten einigermassen modernen langen HAs ein telescopic stock? Bzw. die Ruger Precision Rifle hat doch als Repetierer ein folding stock. Sollen die nun auch verboten werden?
der Juncker meint nur das beste für dich
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 06:46
von burggraben
Worüber wir in diesem Thread bis jetzt noch gar nicht geredet/spekuliert haben sind die Verschärfungen bei den markings und den essential components - und vorallem in wie weit das den HA-Besitzer einschränkt. Im Vicky Ford Letter stand dazu:
The current law requires firearms to be marked and registered so that each firearm can be linked to its owner. Law enforcement and Europol noted the risk of sales of parts. Going forward the essential components of a firearm also need to be marked and registered. To avoid risk of confusion the main identifier will be the mark affixed to the frame or receiver. The new marking requirements will not apply to existing firearms.
Also soll in Zukunft die Hauptseriennummer (main identifier) die Nummer am receiver/lower sein laut Vicky. Das wäre ein grundsätzliche Systemumstellung von der jetzigen Handhabe, wo der lower komplett frei ist und ein AR-15 Besitzer momentan theoretisch ja durchaus legal mehrere Lower mit verschiedenen Abzügen haben kann die optimiert für verschiedene Bewerbe sind. Oder zwei Glock Griffstücke - eins gestippelt und eins nicht.
Die Systematik erinnert an das US-System, wo der Lower rechtlich gesehen die komplette Waffe ist die registriert wird. Jeder Lower würde dann wohl einen Platz belegen weil es vermutlich keinen rechtlichen Wechsellower geben kann, wenn die Seriennummer am Lower der "main identifier" ist.
Der Lower muss natürlich erstmal auch ein wesentlicher Waffenbestandteil (essential component) werden damit die Seriennummer da drauf die Hauptseriennummer werden kann. Im PDF mit den Trialog Positionen findet man als GREEN markiert, also bereits eine abgestimme Position auf die man sich geeinigt hat:
1b. For the purposes of this Directive, "essential component" means the barrel, frame, receiver, including both upper and lower receivers, where applicable, slide or, cylinder, bolt or breech block, which, being separate objects, are included in the category of the firearms on which they are or are intended to be mounted
Ein OA hat im Moment soweit ich gesehen hab nur am Lauf und am Lower eine Seriennummer, wobei nur die Nummer am Lauf wichtig ist weil das ein waffenrechtlich wesentliches Teil ist. In Zukunft müssten auch der Upper eine Nummer haben und auch der Verschluss. Altbestand ist laut dem Ford Letter zwar davon ausgenommen die neuen Markings zu erhalten, aber nicht davon kein wesentlicher Waffenbestandteil zu werden. Das würde heißen das man AR-15 Lower und Glock Griffstück nachmelden muss, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass das in der Praxis so umgesetzt wird. Da würde doch jeder vorher noch ein Haufen Griffstücke/Lower kaufen und einen Schwung Plätze kriegen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 07:15
von aurum
YWN hat geschrieben:Diese Aussage ist der reine Wahnsinn, spinnt der?Der Typ muss saufen, sonst gibt es sowas nicht.
Sicher säuft der! Schau ihn an.
Wenn sie mehr Sicherheit für die EU Bürger wollen, müssen sie sich nur an die Gesetze halten. Die haben aber nichts mit dem Waffengesetz zu tun.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 07:21
von hmg382
burggraben hat geschrieben:Die Systematik erinnert an das US-System, wo der Lower rechtlich gesehen die komplette Waffe ist die registriert wird. Jeder Lower würde dann wohl einen Platz belegen weil es vermutlich keinen rechtlichen Wechsellower geben kann, wenn die Seriennummer am Lower der "main identifier" ist.
Hm, interessanter Punkt. Letztlich wird entscheidend sein, wass die nationale Legislatur daraus macht. Ist zwar nur Spekulation, könnte mir aber gut vorstellen, dass das analog zu den Wechselläufen unter die "Zubehör"-Regelung fallen könnte. Aber wie gesagt, das ist jetzt Kaffeesudlesen auf allerhöchst-hypothetischem Niveau.
Solange wir nicht den finalen Text für den Änderungsvorschlag der Richtlinie haben, ist es müßig, darüber nachzudenken und Folgeszenarien zu spinnen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 07:27
von jirgel
Tja es trifft die Leute die sich an die Gesetze halten. Und der sich darum einen Dreck scherrt wird das auch nicht jucken aka IS aka Kriminelle.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 07:29
von Robiwan
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 07:32
von jab01
Bei den Kommentaren geht ma schon wieder das Geimpfte auf. Sind die Leute wirklich so dämlich?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 07:37
von hmg382
Was erwartest?
Ich halt's mit Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal: Fresse halten"
Nur leider trifft das auf die benannten Kandidaten nicht zu. Aufklärung ist das Zauberwort. Hab letztens eine Arbeitskollegin gehabt, die nicht so wirklich mit auf den Schießstand wollte, da sie sich unsicher sei (ich biete 2x pro Jahr nen Schießstandbesuch für Nichtschützen für die Kollegen auf der Arbeit an). Als ich nach den Gründen gefragt hab, kamen die allgemein bekannten Hausnummern. Ich hab ganze 5min gebraucht, dann hatte ich sei "umgedreht". Mit Logik und Argumenten. Wenn du aber idelologisch vermauert bist, bringt das dann auch nix mehr.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mi 21. Dez 2016, 07:51
von Robiwan
hmg382 hat geschrieben: Ich hab ganze 5min gebraucht, dann hatte ich sei "umgedreht". Mit Logik und Argumenten. Wenn du aber idelologisch vermauert bist, bringt das dann auch nix mehr.
Bei mir in der Firma gibt's zwei Sorten von Leuten:
Jene die mir das Hobby gönnen aber selber kein Interesse haben, und die die unbedingt mit auf den Schießstand wollen bzw. Einladungen dahin mit Freude annehmen weil sie sich nicht fragen trauten

. Gut dass ich mittlerweile 3 (bald 4) Waffen habe, so kann ich immer gleich mehrere Leute mitnehmen.