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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 28. Feb 2016, 19:48
von Senf
Kasperltheater hoch 10 ....
Seitens der SPÖ erkannte Hannes Fazekas weiteren Diskussionsbedarf und forderte die Vertagung.....


Soso , red ma also nochmal drüber.... Schade ums Geld das die Affen dabei verdienen und erst recht um die Luft die sie dabei verbrauchen.

hat eigentlich schon wer Möglichkeit wahrgenommen Verbesserungsvorschläge bezüglich Directive 91/477 EWG abzugeben an den IMCO abzugeben?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 28. Feb 2016, 20:28
von granatapfel
Natürlich! Sollten wir sehr zahlreich machen!

MfG

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 28. Feb 2016, 21:36
von Incite
natürlich habe ich dort auch meinen Senf dazu gegeben ;)

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 28. Feb 2016, 22:29
von DerWolf
Auf jeden Fall. Ist schon erledigt.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: So 28. Feb 2016, 22:49
von Maddin
Eigentlich müsste ein jeder für ein liberaleres Waffengesetz schreiben und dafür werben. Leute und Bekannte anschreiben, vielleicht auch welche die nichts mit Waffen zu tun haben und dann selbstständig ein Dokument an die zuständigen Stellen verfassen.

Ich befürchte nur solche Mails und Ansuchen werden dann ohne genauere Analyse im Papierkorb landen, leider. Offensichtlich geht nichts über das nächste Salamistück dass fallen wird. Wohl auch weil einige Waffenbesitzer in der Öffentlichkeit nicht dazu stehen. Das ist gleich wie bei den Wahlen (FPÖ). Die legen unheimlich stark zu, aber niemand will sie gewählt haben wenn man im Bekanntenkreis so rumfragt. Und genauso verhält es sich bei Waffen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 09:37
von McMonkey
Senf hat geschrieben:hat eigentlich schon wer Möglichkeit wahrgenommen Verbesserungsvorschläge bezüglich Directive 91/477 EWG abzugeben...


Macht es Sinn auf Deutsch zu schrieben? Ich bin in der englischen Sprache weniger als sattelfest :(

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 10:04
von raptor
Ja, klar, die EU ist ja vollgestopft mit Übersetzern.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 13:39
von Maddin
Ich möchte auch hier nochmal darauf hinweisen ja nicht auf die Möglichkeit der Selbstverteidigung mit Waffen zu vergessen und dass die Möglichkeit mit einem Verbot allen im Land genommen wird. Wohlmöglich kommen die noch auf blöde Ideen und sehen in Waffen den einzigen Zweck einer sportlichen oder jagdlichen Tätigkeit. Das ist aber nicht richtig...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 14:42
von Hailwood
So ich hab mir einmal Zeit genommen einen Vorschlag für Frau Viky zu schreiben. Ich möchte das Ganze einmal zu Diskusion stellen und schaun was ihr davon haltet.

Kategorisierung Waffen:

Kat A:
1.Handfeuerwaffen die einem Gegenstand des täglichen Lebens nachempfunden sind.
2.Handfeuerwaffen die die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind
3.Waffen der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen
4. Handfeuerwaffen bei denen die Möglichkeit besteht Dauerfeuer zu schießen bzw. die Wahlmöglichkeit zwischen Einzelfeuer und Dauerfeuer besteht. Die Möglichkeit Dauerfeuer zu schießen, bedeutet daß die Waffe bei einmaligen Betätigen und halten des Abzugs so lange weiter Patronen zuführt und verschießt bis der waffeninterne Munitionsvorrat aufgebraucht ist.
5. Handfeuerwaffen und deaktivierte Waffen bei denen der Aufwand für die Reaktivierung bzw. der Aufwand für den Umbau auf die Möglichkeit Dauerfeuer zu schießen mit einfachen Mitteln möglich ist. Dh. der Aufwand (technisches Wissen, benötigte Materialien und benötigte Werkzeuge) um die Waffe zu reaktivieren bzw. umzubauen ist geringer als eine kompletter Neubau bzw. Neukonstruktion.
6. Handfeuerwaffen und Feuerwaffen welche aufgrund Ihrer Konstruktion ausschließlich zur Bekämpfung von gepanzerten Zielen oder befestigter Strukturen geeignet sind bzw. Feuerwaffen welche aufgrund Ihrer Konstruktion überwiegend zum verschießen von Kleingranaten geeignet sind
7. Feuerwaffen welche aufgrund Ihrer Konstruktion überwiegend von mehr als einer Person bedient werden müssen und/oder weiter technische Vorrichtungen (z.B: Lafette) für die Verwendung benötigen.

Kat B
1.Halbautomatische Faustfeuerwaffen und halbautomatische Langwaffen die nicht unter die Kat A fallen.
2. Waffen der Kat C und D welche eine Gesamtlänge von weniger als 60cm aufweisen

Kat C
1. Schusswaffen der Kategorie C sind Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter Kat A oder Kat B fallen.
2. Schusswaffen mit glattem Lauf welche über ein Vorderschaftrepetiersystem verfügen und nicht unter Kat A oder Kat B fallen

Kat D
1. Schusswaffen der Kategorie D sind alle Schusswaffen mit glattem Lauf, welche nicht unter Kat. A, Kat B oder Kat C fallen

Vorraussetzungen Erwerb und Besitz:

Kat A

Bedarf:
Kann der berechtigte Bedarf für den Besitz einer Kat A Waffen vom Antragsteller nachgewisen werden so ist diesem eine entsprechende Ausnahmebewilligung auszustellen. Als Bedarfsgrund anzuerkennen sind: Landesverteidigung, Museumsbetrieb, berufliche Notwendigkeiten (Sicherheitfirmen, Forensiker, Waffentechniker)sowie Erbschaft. Bei allen weiteren Anträgen liegt es im Ermessen der ausstellenden Behörde eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Die Bewilligung ist zeitlich unbefristet auszustellen.

Persönliche Vorraussetzungen:
1.Vollendetes 21 Lebensjahr
2.Psychologisches Gutachten
3. Nachweis über den sicheren Umgang mit Kat A Waffen in Form eines eintägiggen Kurses
4. kein richterliches Waffenverbot

Verwahrung:
Die sichere Verwahrung unter der Zuhilfenahme von einbruchshemmenden Maßnahmen muß gewährleistet sein. Diese kann von der zuständigen Behörde nach Ermessen, spätestens aber alle 5 Jahre überprüft werden. Diese kann im Bedarfsfall eine Änderung der Aufbewahrung in einer für den Eigentümer zumutbaren Weise anordnen. Nachweis über den sicheren Umgang mit Kat B Waffen alle 5 Jahre.

Regelmäßige Überprufung:
Überprufung der sicheren Verwahrung nach Ermessen, spätestens alle 5 Jahre. Überprüfung ob die Ausstellungsgründe der Bewilligung noch aufrecht sind.

Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer und Verkäufer innerhalb von 14 Tagen erfolgen

Kat B
Bedarf:
Kann der berechtigte Bedarf für den Besitz einer Kat B Waffen vom Antragsteller nachgewisen werden so ist diesem eine entsprechende Bewilligung auszustellen. Als Bedarfsgrund anzuerkennen sind: Selbstverteidigung, Sportschießen, Sammeln, Jagd sowie Erbschaft. Bei allen weiteren Anträgen liegt es im Ermessen der ausstellenden Behörde eine Bewilligung zu erteilen. Die Bewilligung ist zeitlich unbefristet auszustellen.

Persönliche Vorraussetzungen:
1.Vollendetes 21 Lebensjahr
2.Psychologisches Gutachten
3. Nachweis über den sicheren Umgang mit Kat B Waffen in Form eines eintägiggen Kurses
4. Kein richterliches Waffenverbot

Verwahrung:
Die sichere Verwahrung von Waffen und Munition muß vom Eigentümer in einer für ihn zumutbarer Weise gewährleistet werden. Kat B Waffen und Munition müssen in stabilen, verschlossenen gegen das Wegtragen gesicherten Behältnissen aufbewahrt werden. Es muß gewährleistet sein das Personen welche sich legal in den Räumlichkeiten in denen die Waffen aufbewahrt werden aufhalten und keine Erlaubnis zum Besitz von Kat B Waffen und Munition haben keinen Zugriff auf diese erlangen. Bei der Aufbewahrung von mehr als 20 Feuerwaffen und/oder bei der Aufbewahrung von mehr als 5000 Schuss Munition in einem räumlichen Nahverhältnis ist die zuständige Behörde zu Informieren. Diese kann im Bedarfsfall eine Änderung der Aufbewahrung in einer für den Eigentümer zumutbaren Weise anordnen

Regelmäßige Überprufung:
Überprufung der sicheren Verwahrung nach Ermessen der und durch die zuständigen Behörde, spätestens alle 5 Jahre. Nachweis über den sicheren Umgang mit Kat B Waffen alle 5 Jahre. Als Nachweis anzuerkennen sind: Ergebnislisten von Bewerben, gültige Kampfrichterlizenz, Rechnungen von Schießplatzbesuchen, Dienstverhältnis bei Polizei oder Streitkräfte, gültige Jagdkart etc. Kann der Eigentümer glaubhaft machen daß er den Nachweis über die sichere Handhabung aufgrund von persönlichen Umständen nicht erbringen kann ist eine entsprechende Nachfrist zu setzen.

Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer und Verkäufer innerhalb von 21 Tagen erfolgen

Kat C
Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben. Als Bedarfsgrund anzuerkennen sind: Selbstverteidigung, Sportschießen, Sammeln, Jagd sowie Erbschaft. Sollte der Käufer nicht Inhaber eines Waffenrechtlichen Dokuments sein so ist ihm die Waffe nach einer Frist von 3 Tagen (Abkühlfrist) ab dem Kaufdatum auszuhändigen

Persönliche Vorraussetzungen:
1.Vollendetes 18 Lebensjahr
3. Kein richterliches Waffenverbot

Verwahrung:
Die sichere Verwahrung von Waffen und Munition muß vom Eigentümer in einer für ihn zumutbarer Weise gewährleistet werden. Kat C Waffen und Munition müssen in stabilen, verschlossenen gegen das Wegtragen gesicherten Behältnissen aufbewahrt werden. Es muß gewährleistet sein das Personen welche sich legal in den Räumlichkeiten in denen die Waffen aufbewahrt werden aufhalten und keine Erlaubnis zum Besitz von Kat C Waffen und Munition haben keinen Zugriff auf diese erlangen. Bei der Aufbewahrung von mehr als 20 Feuerwaffenaffen und/oder bei der Aufbewahrung von mehr als 5000 Schuss Munition in einem räumlichen Nahverhältnis ist die zuständige Behörde zu Informieren. Diese kann im Bedarfsfall eine Änderung der Aufbewahrung in einer für den Eigentümer zumutbaren Weise anordnen

Regelmäßige Überprufung:
Nachweis über den sicheren Umgang mit Kat C Waffen alle 5 Jahre. Als Nachweis anzuerkennen sind: Ergebnislisten von Bewerben, gültige Kampfrichterlizenz, Rechnungen von Schießplatzbesuchen, Dienstverhältnis bei Polizei oder Streitkräfte, gültige Jagdkart etc. Kann der Eigentümer glaubhaft machen daß er den Nachweis über die sichere Handhabung aufgrund von persönlichen Umständen nicht erbringen kann ist eine entsprechende Nachfrist zu setzen.

Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer innerhalb von 21 Tagen erfolgen.

Kat D

Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben. Als Bedarfsgrund anzuerkennen sind: Selbstverteidigung, Sportschießen, Sammeln, Jagd sowie Erbschaft
Persönliche Vorraussetzungen:
1.Vollendetes 18 Lebensjahr
3. Kein richterliches Waffenverbot

Verwahrung:
Die sichere Verwahrung von Waffen und Munition muß vom Eigentümer in einer für ihn zumutbarer Weise gewährleistet werden. Kat C Waffen und Munition müssen in stabilen, verschlossenen gegen das Wegtragen gesicherten Behältnissen aufbewahrt werden. Es muß gewährleistet sein das Personen welche sich legal in den Räumlichkeiten in denen die Waffen aufbewahrt werden aufhalten und keine Erlaubnis zum Besitz von Kat C Waffen und Munition haben keinen Zugriff auf diese erlangen. Bei der Aufbewahrung von mehr als 20 Feuerwaffenaffen und/oder bei der Aufbewahrung von mehr als 5000 Schuss Munition in einem räumlichen Nahverhältnis ist die zuständige Behörde zu Informieren. Diese kann im Bedarfsfall eine Änderung der Aufbewahrung in einer für den Eigentümer zumutbaren Weise anordnen

Regelmäßige Überprufung:
Nachweis über den sicheren Umgang mit Kat C Waffen alle 5 Jahre. Als Nachweis anzuerkennen sind: Ergebnislisten von Bewerben, gültige Kampfrichterlizenz, Rechnungen von Schießplatzbesuchen, Dienstverhältnis bei Polizei oder Streitkräfte, gültige Jagdkart etc. Kann der Eigentümer glaubhaft machen daß er den Nachweis über die sichere Handhabung aufgrund von persönlichen Umständen nicht erbringen kann ist eine entsprechende Nachfrist zu setzen.

Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer innerhalb von 21 Tagen erfolgen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 15:00
von Octopus
Gelöscht aufgrund tl;dr.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 15:02
von Dude72
Hailwood, stehst du auf Selbstgeißelung?

Da steht so viel Schwachsinn :tipphead: :tipphead: :tipphead: drinnen...

Warum willst du gewisse Sachen verschärfen?

Wir sollten für Lockerungen eintreten, nicht Verschärfungen!

zB

Kat D

Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben.


Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer innerhalb von 21 Tagen erfolgen.


Kat C
Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben.

Regelmäßige Überprufung:
Überprufung der sicheren Verwahrung nach Ermessen, spätestens alle 5 Jahre. Überprüfung ob die Ausstellungsgründe der Bewilligung noch aufrecht sind
Wie gehst dir bitte? :tipphead: :headslap:

Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer und Verkäufer innerhalb von 14 Tagen erfolgen

Kat A:
2.Handfeuerwaffen die die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben
Da gibts dann bald keien Hera Triraris mehr! Wetten???


Ich hoffe sehr, dass du dieses Schreiben noch nicht abgeschickt hast!!!

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 15:08
von Maddin
Guter Vorschlag, aber bitte streich die eintägigen Kurse, die Munitionsmeldung, das Ermessen bei der Kontrolle, verdünne Kat.A und (das hast du nicht geschrieben) die Ermächtigungen der Minister zur Einschränkung des Waffenbesitz. Diese Möglichkeiten sind eine einzige Gefahr für uns treuen Rechtsbürger.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 15:23
von savage3000
Dude72 hat geschrieben:Hailwood, stehst du auf Selbstgeißelung?

Da steht so viel Schwachsinn :tipphead: :tipphead: :tipphead: drinnen...

Warum willst du gewisse Sachen verschärfen?

Wir sollten für Lockerungen eintreten, nicht Verschärfungen!

zB

Kat D

Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben.


Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer innerhalb von 21 Tagen erfolgen.


Kat C
Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben.

Regelmäßige Überprufung:
Überprufung der sicheren Verwahrung nach Ermessen der und durch die zuständigen Behörde,

Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer und Verkäufer innerhalb von 14 Tagen erfolgen

Kat A:
2.Handfeuerwaffen die die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben
Da gibts dann bald keien Hera Triraris mehr! Wetten???



Ja das kann schon alles stimmen, aber das ist Verhandeln zu unseren Gunsten.
Das sind mit C oder D Kontrollen lieber als GAR keine AR 15 mehr...
Ein gar nicht so schlechtes Abfedern des EC Irrsinns.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 15:25
von Al3x
Hailwood hat geschrieben:INHALT WEGEN GEISTIGER UMNACHTUNG GELÖSCHT


Sag mal Kollege, was nimmst du?
Typen wie dir gehört das Wahlrecht entzogen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Mo 29. Feb 2016, 15:28
von Dude72
savage3000 hat geschrieben:
Dude72 hat geschrieben:Hailwood, stehst du auf Selbstgeißelung?

Da steht so viel Schwachsinn :tipphead: :tipphead: :tipphead: drinnen...

Warum willst du gewisse Sachen verschärfen?

Wir sollten für Lockerungen eintreten, nicht Verschärfungen!

zB

Kat D

Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben.


Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer innerhalb von 21 Tagen erfolgen.


Kat C
Bedarf:
Der Käufer hat bei der Meldung ins ZWR einen Bedarfsgrund anzugeben.

Regelmäßige Überprufung:
Überprufung der sicheren Verwahrung nach Ermessen der und durch die zuständigen Behörde,

Private Überlassung und Kauf:
Verkauf nur an Berechtigte, die Meldung an die zuständige Behörde muß vom Käufer und Verkäufer innerhalb von 14 Tagen erfolgen

Kat A:
2.Handfeuerwaffen die die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben
Da gibts dann bald keien Hera Triraris mehr! Wetten???



Ja das kann schon alles stimmen, aber das ist Verhandeln zu unseren Gunsten.
Das sind mit C oder D Kontrollen lieber als GAR keine AR 15 mehr...
Ein gar nicht so schlechtes Abfedern des EC Irrsinns.


Mit der Einstellung "gehörts euch eh"!

Ihr seids mir nimmer wurscht. :naughty:

Gebts gleich die Waffen ab und hängts euch eure Waffen als Bild an die Wand.

So vorzugehen ist die falsche Einstellung.