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Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 07:59
von Baxter
Im Runderlass steht, dass ein HA auch dann Kat B bleibt wenn er einen wesentlichen Bestandteil eines Vollautomaten verwendet. Als konkretes Beispiel wird der Lauf angeführt (doppelfunktionaler Lauf).

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 09:28
von martin
HS911 hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 07:49 Hast Du für diese Behauptung auch Belege?
Weil mit § 2. (4) hat das definitiv gar nix mehr zu tun und auch die oben genannte Anfragebeantwortung legt nahe, dass dem nicht so ist ...
Rede einfach mit dem Händler deines Vertrauens darüber, der wird vielleicht bei den Händlerschulungen dabeigewesen sein.
Oder du fragst im BMI ob du den Lauf eines Vollautomaten als Kat. B besitzen darfst, ob solo oder in einer anderen Waffe eingebaut. ;)

Der § 5. (1) nimmt lediglich die halbautomatischen Gewehre und Karabiner von der KMVO aus, nicht Vollautomaten.
Vollautomaten oder deren wesentliche Teile werden im Waffengesetz nicht zu Kat. B, oder hast du dafür etwa einen Beweis?

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 09:33
von Weissi
Wenn wir hier im Thead dann bitte bei Brownells AT bleiben könnten, wär das super.

Für "Was ist ab 14.12. erlaubt" gibts den einen oder anderen Thread im Forum.

Danke & Grüße,

Weissi

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 17:21
von burggraben
Hat jetzt zwar irgendwie auch mit dem neuen Gesetz zu tun, aber es betrifft trotzdem direkt Brownells. Wieso bekommen bei Brownells AT nackte Verschlussträger eine Verkaufbeschränkung während das nichtmal bei Brownells DE der Fall ist? Rahmen oder Gehäuse ist ein Verschlussträger ja eigentlich nicht?
Beispiel:

JP Verschlussträger Brownells AT Kaufbeschränkung

JP Verschlussträger Brownells DE keine Kaufbeschränkung

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 18:17
von Myon
Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 18:32
von gewo
Myon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:17 Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 19:10
von Yukon
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:17 Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

@ Weissi: eventuell wäre es interessant wie sich die Thematik rund um "Gehäuse" weiterentwickelt und ein Abtrennen und Verschieben in den Bereich Waffenrecht überlegenswert.
Ansonsten sorry für OT.

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 19:17
von Myon
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:17 Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Ich war mir nicht zu 100% sicher deswegen habe ich es mal vorsichtig „umschrieben“ ;)

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 19:21
von panhandle
Yukon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 19:10
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:17 ..................................................
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

....................................
Hi...

Bei einem reinen Piston AR gebe ich Dir Recht..... wobei da ja sowieso kein Gas an den BCG gelangt.

Beim DI System aber sehr wohl.... der "Gaskey" ist hier ja nur die (Anschluss)Schnittstelle zwischen Gasrohr und BCG.....

Der Gasdruck innerhalb des BCG wirkt hier schon direkt....einmal auf den BC und einmal auf den Bolt.

g
Willi

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 19:25
von impact
Yukon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 19:10
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:17 Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

@ Weissi: eventuell wäre es interessant wie sich die Thematik rund um "Gehäuse" weiterentwickelt und ein Abtrennen und Verschieben in den Bereich Waffenrecht überlegenswert.
Ansonsten sorry für OT.
Natürlich ist er das. Der Gaskey ist ja nur die kupplung zwischen dem Kolben im Inneren des Trägers und dem Gasrohr.
Bei Direct Impingement Systemen jedenfalls.
Dass die Kräfte die hier wirken, sich in anderen Dimensionen abspielen,wie die, die am Stoßboden und im Lager auftreten, ist klar, von da her ist die Wörtlichnehmung von "gasdruckbelastet" in diesem Fall natürlich u glücklich... aber das Gesetz schreiben nunmal keine Praktiker und Techniker...

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 19:37
von gewo
Yukon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 19:10
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:17 Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Das ist aber "spannend"....
Weisst du zufällig wie die gedankliche Konstruktion des BMI/Behörden dazu aussieht, denn ein Bolt Carrier sieht zweifelsohne nicht wie ein "Gehäuse" aus, noch ist der Bolt Carrier gasdruckbelastet, das wäre eigentlich der Gas Key?
Beziehen die sich deines Wissens auf irgendeine Rechtsnorm oder handelt es sich da mehr um ein trotziges Kind in staatlichen Auftrag? Denn etwas zu registrieren, das nicht registrierpflichtig iSd Gesetzes ist, bzw., bei unterlassener Registrierung eine Strafe auszusprechen, wäre wahrlich ein Meisterstück und eventuell eine Paradebeispiel behördlicher Willkür...

@ Weissi: eventuell wäre es interessant wie sich die Thematik rund um "Gehäuse" weiterentwickelt und ein Abtrennen und Verschieben in den Bereich Waffenrecht überlegenswert.
Ansonsten sorry für OT.
wir sind hier weitgehend im falschen thread

trotzdem in ein paar Worten:

die frage betreffend der wesentlichen Waffenteile wurde ursprünglich im gesetzesentwurf und im gesetz als "wenn gasdruckbelastet" formuliert.

tatsaechlich stellte sich dann recht bald die frage ob damit gemeint war
- direkt mt Gasdruck beaufschlagt, oder
- indirekt mit Gasdruck beaufschlagt

A.)
Direkt mit Gasdruck beaufschlagt ist bei genauem hinsehen von den wesentlichen waffenteilen NUR DER LAUF denn selbst der stossboden und der Verschluss bekommen keinen direkten Gasdruck ab, denn da ist der Hülsenboden dazwischen.
Weiters waere direkt mit gasdruck beaufschlagt zb das Gasgestänge und der Gaskolben sowie der Gasblock usw.
Obwohl sie fuer die (selbstlade)funktion unentbehrlich sind, sind sie aber keine wesentliche Waffenteile oder mit diesen vergleichbar.

B.)
indirekt mt Gasdruck beaufschlagt (in den sinn dass druck oder Bewegung durch den Gasdruck ausgeübt wird ist ALLES WAS AN DER WAFFE MONTIERT IST, zb auch die zieloptik oder das magazin, denn wenn der Gasdruck sich entwickelt uebt er auf alle teile der waffe einen druck aus.
dieser Ansatz ist absurd.

keine der beiden Betrachtungsweisen des wörtlichen Gesetzestextes fuhrt uns also wirklich weiter

geklaert ist zb dass beim Repetierer aus technischer Sicht die Systemhülse nur mit indirekten Gasdruck aber nicht mit direktem Gasdruck beaufschlagt ist
hilft uns halt leider recht wenig die Betrachtung weil auch im gesetz nur "gasdruckbelastet" steht und kein wort von direkt der indirekt

richtig ist dass jede behoerde es dzt ein wenig anders sieht
und das BMI sagt Sachbearbeitern, gewerbetreibenden und Endkunden weitgehend garnix ausser "einstufungsbescheid beantragen"

aufgrund des Umstandes dass der verschusstraeger sehr wohl einem wesentlichen Waffenteil "vergleichbar" ist lautet die dzt meinung der schwarmintelligenz der Branche dass der verschlussträger seit 14.12.19 wohl mit hoher Sicherheit als wesentlicher Waffenteil anzusehen ist

das aendert sich genau dann wenn es dazu einen bescheid gäbe der dem widerspricht
wenn man mit den gutachtern telefoniert stellt sich aber raus dass du dzt bestenfalls ein gutachten bekommen wueredst mit der simplen aussage dass er nicht DIREKT mit Gasdruck beaufschlagt ist
das alleine ist leider nicht wirklich hilfreich

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 20:14
von Yukon
panhandle hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 19:21 Hi...

Bei einem reinen Piston AR gebe ich Dir Recht..... wobei da ja sowieso kein Gas an den BCG gelangt.

Beim DI System aber sehr wohl.... der "Gaskey" ist hier ja nur die (Anschluss)Schnittstelle zwischen Gasrohr und BCG.....

Der Gasdruck innerhalb des BCG wirkt hier schon direkt....einmal auf den BC und einmal auf den Bolt.

g
Willi
impact hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 19:25 Natürlich ist er das. Der Gaskey ist ja nur die kupplung zwischen dem Kolben im Inneren des Trägers und dem Gasrohr.
Bei Direct Impingement Systemen jedenfalls.
Dass die Kräfte die hier wirken, sich in anderen Dimensionen abspielen,wie die, die am Stoßboden und im Lager auftreten, ist klar, von da her ist die Wörtlichnehmung von "gasdruckbelastet" in diesem Fall natürlich u glücklich... aber das Gesetz schreiben nunmal keine Praktiker und Techniker...
Ja, das ist wohl richtig, dass da keine Techniker am Werk waren, ansonsten könnte nicht ein und derselbe Bauteil bei einem DI-System relevant sein, bei einem Piston-System jedoch nicht.
Diese behördliche Betrachtungsweise kann aber potentiell einen Rattenschwanz nach sich ziehen, denn was ist dann beispielsweise ein Gas Block? Ein Front Sight Post?

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 20:28
von Yukon
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 19:37 wir sind hier weitgehend im falschen thread

trotzdem in ein paar Worten:

die frage betreffend der wesentlichen Waffenteile wurde ursprünglich im gesetzesentwurf und im gesetz als "wenn gasdruckbelastet" formuliert.

tatsaechlich stellte sich dann recht bald die frage ob damit gemeint war
- direkt mt Gasdruck beaufschlagt, oder
- indirekt mit Gasdruck beaufschlagt

A.)
Direkt mit Gasdruck beaufschlagt ist bei genauem hinsehen von den wesentlichen waffenteilen NUR DER LAUF denn selbst der stossboden und der Verschluss bekommen keinen direkten Gasdruck ab, denn da ist der Hülsenboden dazwischen.
Weiters waere direkt mit gasdruck beaufschlagt zb das Gasgestänge und der Gaskolben sowie der Gasblock usw.
Obwohl sie fuer die (selbstlade)funktion unentbehrlich sind, sind sie aber keine wesentliche Waffenteile oder mit diesen vergleichbar.

B.)
indirekt mt Gasdruck beaufschlagt (in den sinn dass druck oder Bewegung durch den Gasdruck ausgeübt wird ist ALLES WAS AN DER WAFFE MONTIERT IST, zb auch die zieloptik oder das magazin, denn wenn der Gasdruck sich entwickelt uebt er auf alle teile der waffe einen druck aus.
dieser Ansatz ist absurd.

keine der beiden Betrachtungsweisen des wörtlichen Gesetzestextes fuhrt uns also wirklich weiter

geklaert ist zb dass beim Repetierer aus technischer Sicht die Systemhülse nur mit indirekten Gasdruck aber nicht mit direktem Gasdruck beaufschlagt ist
hilft uns halt leider recht wenig die Betrachtung weil auch im gesetz nur "gasdruckbelastet" steht und kein wort von direkt der indirekt

richtig ist dass jede behoerde es dzt ein wenig anders sieht
und das BMI sagt Sachbearbeitern, gewerbetreibenden und Endkunden weitgehend garnix ausser "einstufungsbescheid beantragen"

aufgrund des Umstandes dass der verschusstraeger sehr wohl einem wesentlichen Waffenteil "vergleichbar" ist lautet die dzt meinung der schwarmintelligenz der Branche dass der verschlussträger seit 14.12.19 wohl mit hoher Sicherheit als wesentlicher Waffenteil anzusehen ist

das aendert sich genau dann wenn es dazu einen bescheid gäbe der dem widerspricht
wenn man mit den gutachtern telefoniert stellt sich aber raus dass du dzt bestenfalls ein gutachten bekommen wueredst mit der simplen aussage dass er nicht DIREKT mit Gasdruck beaufschlagt ist
das alleine ist leider nicht wirklich hilfreich
Danke gewo....
Ich bin jetzt zugegebenerweise erschüttert, weil mit so wenig Ahnung soviel Gesetz geschrieben wurde, weil soviel Definitionsmängel, Lücken, unbeabsichtigte Interpretationsspielräume und Zweideutigkeiten geschaffen wurden.
Wären diejenigen, die das Gesetz ausformuliert haben, Schüler, wären alle sitzengeblieben oder von der Schule geflogen.

Wie gesagt, sorry für OT

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 20:36
von yoda
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:32
Myon hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 18:17 Weil die Deutschen nicht unser Waffengesetz haben? Im Gesetz steht ja was von Gasdruckbelasteten Teilen, vielleicht ist der Verschlussträger dazuzuzählen oder aber sie sichern sich ab weil noch keiner genau Stellung genommen hat dazu was genau zu den Gasdruck belasteten Teilen zählt.
verschlussträger gilt seit 14.12.2019 "gehäuse"
es gibt seitdem dafuer auch eine eigene eintragungsmoeglichkeit im ZWR

du darfst daher mit guter Sicherheit davon ausgehen dass es in oesterreich ein waffenrelevanter teil ist
auch dann wenns nicht im gesetz steht .... :violin:
Ein Verschlussträger ist kein Gehäuse, ein UpperRECEIVER und ein LowerRECEIVER ist ein Gehäuse, aber beim AR-15 nicht gasdruckbeansprucht. Wie die das auslegen ist natürlich die Frage, man bekommt diese Teile aber derzeit noch problemlos frei bei Leuten die ständig mit BMLVS und BMI in Kontakt sind und den Verkauf auch vorrübergehend bis zur Abklärung eingestellt hatten. Dass man diese Kategorien vorsieht wenn es sie im Gesetz gibt ist klar.

Re: Brownells AT

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 21:25
von HS911
ich weise darauf hin, dass "beim Schuss gasdruckbelastet" nicht das gleiche heißt wie "kommt mit dem Gas in Berührung (nach der Schussabgabe, beim Repetiervorgang)".

Wenn man sich den Kraftfluss bei der Schussabgabe im Ar15 aufzeichnet, dann wird man feststellen, dass ausschließlich folgende Dinge die LAST des Gasdruckes tragen:
1) Geschoss
2) Lauf
3) Hülse
4) Verschluss
5) Barrel Extension

Alle anderen Bauteile werden nicht durch den Schussdruck belastet.