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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:39
von DerSchwede
Hilft mir hier jemand mal ...

in der Gegenüberstellung steht :

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eine um höchstens zwei größere aber insgesamt nicht 10 übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn


1) ...
2) keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3) ...


was heissen diese "..." ?

-... vergiss es - hab schon "keine änderung" - stand auf dem schlauch

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:42
von Black_Knight
The_Governor hat geschrieben:Vereinsgröße hin oder her, da steht doch, dass man den Bedarf für Kat. A Bewerbe rechtfertigen muss. Es gibt aber keine Sportordnung, also welche anerkannten Bewerbe bleiben da? Das heißt für mich, dass es trotz 100 Mitglieder usw. keine Hi-Cap-Mags gibt. Bestenfalls für die Pistole, aber da braucht man sie noch am wenigsten.


Sportordnung International
IPSC Rifle
IPSC PCC
IPSC Shotgun Open
IPSC Handgun Open

Da brauchst "HiCap" Magazine

IDPA kenn ich mich nicht so aus, ggf gibt's da auch was.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:44
von Jo_Kux
Ferrum hat geschrieben: ...ich schieße wenn ich da bin Bewerbe, auch Rifle --> da brauch ich große Mags. Mein Problem hat null mit Ego zu tun, das unterstellst du mir (und darfst bitte ganz dringend in Zukunft unterlassen). Ich würde mich selbst ja auch als Hobbyschütze bezeichnen. Aber mein Hobby kann ich eben dann nicht mehr ausüben wegen der Übererfüllung der EU-RL. Warum hat Maddin schon erklärt. Damit ist dein ganzes Argument leider keines, sorry. Gibt's noch weitere?


Versteh ich jetzt nicht, du schiesst eh Bewerbe und trotzdem erfüllst du die Bedingungen für Sportschützen nicht?
Na dann bist du eben kein Spotschütze, ganz einfach.
Warum du glaubst als Sportschütze gelten zu wollen (wo du dich doch selber als Hobbyschützen bezeichnest), ist mir dann ein Rätsel. Aber vielleicht ist es ein eingebildetes Erbrecht?
Ob du meine Argumente teilst oder nicht... tja, schnuppe. Was Sache ist, sagt dir dann eh die Behörde.
Waren das jetzt Argumente genug?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:50
von hari
wenn ich mir so manche posts hier durchlese geht es einigen wohl nur um Provokation und weniger um sachlichen Informations- und Meinungsaustausch. Schade eigentlich, aber das liegt wohl in der Natur..

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:51
von Evilcannibal79
Es sollte eigentlich völlig Wurscht sein welche Art von Schütze man ist, ob nun Hobby- Sportschütze, Jäger, Traditionsschütze oder was weiß ich.
Fakt ist das einige von euch sich jetzt schon aufhussen lassen.
Wie soll das dann ich Zukunft aussehen?
JEDER der Waffen hat, ob nun beruflich notwendig oder aus sportlichen Interesse oder sei es nur weils einem taugt ist ein Waffenbesitzer/Schütze.
Wer sich jetzt da an der Definition SPORTSCHÜTZE aufgeilt, dem ist eh nicht zu helfen.

Lasst euch doch nicht so gegenseitig ausspielen.
Für den NICHT Waffenbesitzer sind wir eh alle Waffennarren oder Freizeit Rambos, die machen da keinen Unterschied was, wer, womit macht.

Umso mehr sollten wir jetzt zusammenhalten und unseren Protest kundtun.
Das hat ja schon mal geholfen als die EU drüberfahren wollte, es kann auch jetzt nicht schaden.
Nötigt eure IV´s den Arsch hochzubekommen und einzuschreiten und auch emails an die zuständigen Stellen wecken die Aufmerksamkeit.

just my 2 cents

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:54
von itadakimasu
Jäger die regelmäßig jagen gehen dürfen nun Schalldämpfer nutzen und Kat. B führen.
Was heißt regelmäßig?
Kat. B auch in Kombination mit einem Schalldämpfer, also z.B. eine Faustfeuerwaffe zur Nachsuche, oder nur für Büchsen erlaubt?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:57
von hari
itadakimasu hat geschrieben:Jäger die regelmäßig jagen gehen dürfen nun Schalldämpfer nutzen und Kat. B führen.
Was heißt regelmäßig?

in der Regel wer eine gueltige Jagdkarte geloest hat und die Jagd - wenn auch unregelmaessig - ausuebt. Negative Feststellung waere von der Behoerde zu bescheiden.
Kat. B auch in Kombination mit einem Schalldämpfer, also z.B. eine Faustfeuerwaffe zur Nachsuche, oder nur für Büchsen erlaubt?

Im derzeitigen Gesetzestext gibt es keine Einschraenkung bezueglich Kurz- oder Langwaffe.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:58
von Octopus
Anstatt sich endlich mal zu freuen, dass plötzlich ein ganz neuer Markt an halbautomatischen Langwaffen erschlossen wird, gibts nur Anfeindungen untereinander weil irgendjemand glaubt, er sei elitärer aufgrund seiner persönlichen Begebenheiten, die es halt erlauben, ein wenig mehr Zeit zu investieren.

Lassts euch nur aufhussen, die AWN wirds freuen...

Null Konstruktivität und nur Geraunze. Das ist nicht mehr nur österreichisch sondern in dem Maße wirklich schon eine sehr schießsportspezifische Angelegenheit.

Ich gebs auf. Da vergeht einem jegliche Freude.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 16:59
von Evilcannibal79
Wobei ich das mit den HA´s erst glaub wenn ich einen im Schrank stehen hab.
Der Verweis auf den alten Passus bereitet mir schon noch Bauchweh....

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:01
von itadakimasu
hari hat geschrieben:in der Regel wer eine gueltige Jagdkarte geloest hat und die Jagd - wenn auch unregelmaessig - ausuebt. Negative Feststellung waere von der Behoerde zu bescheiden.

Eine Idee ob man ein eigenes Revier haben muss, oder reicht es Jagdgast zu sein?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:02
von Maddin
Black_Knight hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Vereinsgröße hin oder her, da steht doch, dass man den Bedarf für Kat. A Bewerbe rechtfertigen muss. Es gibt aber keine Sportordnung, also welche anerkannten Bewerbe bleiben da? Das heißt für mich, dass es trotz 100 Mitglieder usw. keine Hi-Cap-Mags gibt. Bestenfalls für die Pistole, aber da braucht man sie noch am wenigsten.


Sportordnung International
IPSC Rifle
IPSC PCC
IPSC Shotgun Open
IPSC Handgun Open

Da brauchst "HiCap" Magazine

IDPA kenn ich mich nicht so aus, ggf gibt's da auch was.


Ob uns da die Praxis nicht einen Strich durch die Rechnung macht ?

Klar gibt es viele Bewerbe, aber genauso klar sind auch begrenzte Vereinsplätze, Schießstätten etc. IPSC ist in Österreich wirklich kein großer Markt wo jeder am Kuchen mitnaschen kann. Und soviel ich weiß haben sie jetzt schon bei dieser verhältnismäßig kleinen Gruppe einen Aufnahmestopp verhängt bei IPSC Austria.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:05
von Black_Knight
Maddin hat geschrieben:
Black_Knight hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Vereinsgröße hin oder her, da steht doch, dass man den Bedarf für Kat. A Bewerbe rechtfertigen muss. Es gibt aber keine Sportordnung, also welche anerkannten Bewerbe bleiben da? Das heißt für mich, dass es trotz 100 Mitglieder usw. keine Hi-Cap-Mags gibt. Bestenfalls für die Pistole, aber da braucht man sie noch am wenigsten.


Sportordnung International
IPSC Rifle
IPSC PCC
IPSC Shotgun Open
IPSC Handgun Open

Da brauchst "HiCap" Magazine

IDPA kenn ich mich nicht so aus, ggf gibt's da auch was.


Ob uns da die Praxis nicht einen Strich durch die Rechnung macht ?

Klar gibt es viele Bewerbe, aber genauso klar sind auch begrenzte Vereinsplätze, Schießstätten etc. IPSC ist in Österreich wirklich kein großer Markt wo jeder am Kuchen mitnaschen kann. Und soviel ich weiß haben sie jetzt schon bei dieser verhältnismäßig kleinen Gruppe einen Aufnahmestopp verhängt bei IPSC Austria.


ich gebe dir recht, aber bei sgkp wird's schwer das zu begründen, sslg hat leider nur 10 in der sportordnung (persönlich würde ich da auf 15-20 gehen)

die anderen Klassen bei ipsc gehen sich nicht aus (classic 10, prod 15, Standard kommt man auf 20, revo :) )
was würde es de sonst geben ? IDPA fällt mir ggf nur ein wo es höhere mag Kapazitäten geben könnte/sinnvoll wären

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:11
von brausi
Maddin hat geschrieben:Hobby, Sportschütze, Jäger, bla...

Der absolut wichtigste Bedürfnisgrund für Waffen ist und bleibt die Selbstverteidigung. Wir sollten froh sein, dass wir diesen Grundsatz noch in der österreichischen Rechtsordnung haben.

Die Diskussion um Privilegien der Sportschützen oder Jäger geht mir auf den Sack.

Danke! +1
Bitte nicht falsch verstehen, jede Verschärfung ist abzulehnen und die Gründe dahinter sind ja klar und (spoiler) es ist nicht Terrorismusbekämpfung. Es sind schon ein paar Erleichterungen dabei. Bei der nächsten Evaluierung kommen aber die nächsten Grauslichkeiten. Bislang haben die Pessimisten immer Recht behalten. Ich darf zB an den Wegfall der Kategorie D erinnern. Wurde unter der Kallenbach oder wie die hieß schon von den Pessimisten vorausgesagt und jetzt nachdem die Vorarbeiten geleistet wurden ist es eben soweit. Der Sportschützenparagrapgh wird uns einmal das Genick brechen. Bei der nächsten oder übernächsten Evaluierung, Richtlinie, nationalen Umsetzung.
Bis dahin, was die Halbautomaten mit den plötzlich geschrumpften Magazinen betrifft muß man sagen, dass es dieses Luxusproblem vor etlichen Jahren noch gar nicht gab. Es gab schlichtweg keine vernünftigen Halbautomaten für den Hausverteidiger, den Spaß oder Sportschützen. Gabs nicht in Ö. Dann kamen OA, Kempf, Steyr usw.
Jetzt besteht der Hauch der Hoffnung das der "Sporthabautomaten" mehr werden, mit dem Wermutstropfen der kastrierten Magazine. Kann sich jeder wie ein Kanadier fühlen.
Wie gesagt, schlimm genug, aber noch nicht die absolute Katastrophe.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:11
von Neurologe44
Ich bleib dabei, so wie ich das lese gilt: wenn ich die Definition Sportschütze schaffe und die IPSC Austria bestätigt, dass eine Vorderschaftsrepetierflinte für shotgun Standard Manual notwendig ist, dann kann ich auch hier (wie bei den 30er Magazinen) eine Bewilligung bekommen.
Ich glaub auch, dass das Ganze insgesammt nicht schlecht ist!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 17:11
von eXistenZ
raptor hat geschrieben:Pistole + Schaftsystem = HA Lagwaffe, d. h. <=10 Schuss Magazin?

Die meisten Schaftsysteme haben doch eine Gesamtlänge unter 60 cm. Mit denen sollte es schonmal kein Problem geben. Ein Triarii ist allerdings länger. Gute Frage wie es mit so etwas dann aussieht

(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.

Glock 17 im Triarii Schaft = Kat. A Waffe?