RcL hat geschrieben: Di 2. Nov 2021, 19:46
Ja was hast glaubt?
man koennte zum beispiel glauben dass sich beamte ans gesetz halten
im AVG ist ganz klar festgelegt dasas eingaben und antrage in jeder beliebigen form gestellt werden koennen wenn nicht im gesetz oder in der verordnung etwas anderes festgelegt wurde.
wurde nicht
daher ist eine schriftliche eingabe eigentlich zu akzeptieren
aber ich versteh schon dass man ned streiten will mit seinem referenten
wobei ... bei meiner tochter wirds spannend
der is die WBk eh ned so wichtig
a sturschaedl is sie auch
und hat permanent keine zeit
wenn ich der den tipp gebe dasss sie es schriftlich akzeptieren muessen .....
