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Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 14:02
von doc steel
slasher hat geschrieben: Mo 18. Jun 2012, 21:25 hallo forums gemeinde,

was ist eigentlich notwendig um sich mit einem schießstand selbstständig zu machen?
eine riesen portion an selbstvertrauen, beste vernetzung auf politischer ebene und eine menge geld, das einem im ernstfall nicht fehlt.
alles andere hier genannte sind nebenbedingungen von teils nur temporärer notwendigkeit.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 15:42
von DonPapa
doc steel hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 14:02
slasher hat geschrieben: Mo 18. Jun 2012, 21:25 hallo forums gemeinde,

was ist eigentlich notwendig um sich mit einem schießstand selbstständig zu machen?
eine riesen portion an selbstvertrauen, beste vernetzung auf politischer ebene und eine menge geld, das einem im ernstfall nicht fehlt.
alles andere hier genannte sind nebenbedingungen von teils nur temporärer notwendigkeit.
Das kommt drauf an, ob man davon seinen Lebensunterhalt bestreiten muß.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:12
von Zagi76
hi leute, bittte nicht böse werden, wenn die frage schon mehrmals über die jahre im forum gestellt wurde, aber ich habe 2 unterschiedliche antworten gefunden, deshalb würd ich noch einmal fragen: darf ich denn an 1 privaten schießstand (also einem behördlich nicht genehmigten) jemanden schießen lassen, der keine wbk hat?

es gibt user, die meinen, ja, andere meinen, dass nur jemand nicht schießen dürfe, über den kein waffenverbot ausgesprochen wurde. früher gab es doch kategorie c und kategorie d waffen, jetzt ja seit 2019 nur mehr c (?), ich blicke da nicht mehr ganz durch. wäre froh, wenn das irgendwer beantworten könnte, der das fix weiß :) DANKE!!!!!!

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:19
von fast12
Vereinfacht ausgedrückt:
Kat A & B: nur berechtigte Personen (bei B jede WBK, bei A mit entsprechender Ausnahmegenehmigung, das weiß derjenige dann aber eh wenn er eine hat)
Kat C: Jeder ab 18 ohne Waffenverbot

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:22
von HowlingWolf
Zagi76 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:12 früher gab es doch kategorie c und kategorie d waffen, jetzt ja seit 2019 nur mehr c (?), ich blicke da nicht mehr ganz durch.
Was früher Kat. D war ist jetzt ebenfalls Kat. C.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:30
von Zagi76
fast12 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:19 Vereinfacht ausgedrückt:
Kat A & B: nur berechtigte Personen (bei B jede WBK, bei A mit entsprechender Ausnahmegenehmigung, das weiß derjenige dann aber eh wenn er eine hat)
Kat C: Jeder ab 18 ohne Waffenverbot
vielen dank!

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 08:35
von Zagi76
HowlingWolf hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:22
Zagi76 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:12 früher gab es doch kategorie c und kategorie d waffen, jetzt ja seit 2019 nur mehr c (?), ich blicke da nicht mehr ganz durch.
Was früher Kat. D war ist jetzt ebenfalls Kat. C.
verstehe! danke.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 13:17
von DonPapa
Zagi76 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:12 hi leute, bittte nicht böse werden, wenn die frage schon mehrmals über die jahre im forum gestellt wurde, aber ich habe 2 unterschiedliche antworten gefunden, deshalb würd ich noch einmal fragen: darf ich denn an 1 privaten schießstand (also einem behördlich nicht genehmigten) jemanden schießen lassen, der keine wbk hat?

es gibt user, die meinen, ja, andere meinen, dass nur jemand nicht schießen dürfe, über den kein waffenverbot ausgesprochen wurde. früher gab es doch kategorie c und kategorie d waffen, jetzt ja seit 2019 nur mehr c (?), ich blicke da nicht mehr ganz durch. wäre froh, wenn das irgendwer beantworten könnte, der das fix weiß :) DANKE!!!!!!
Ganz klar, du kannst Personen ohne WBK schießen lassen, wenn du (klar mit WBK) dabei bist. Alleine nicht. Du bist damit auch für diese PERSON VERANTWORTLICH. Kommt diese Person (ohne WBK) mit einer Person (mit WBK) als Begleitperson, dann ist der "WBK Inhaber" für diese Person ohne WBK verantwortlich !! Lass dir auch von der Person ohne WBK bestätigen, dass kein Waffenverbot vorliegt (SCHRIFTLICH !!!) Sinnvoll auch für WBK Besitzer. Es hat angeblich schon Fälle gegeben, wo ein Waffenverbot vorlag, aber die WBK nicht eingezogen werden konnte !!!

Wichtig noch, ist der Schießstand on einen SSV abgenommen, ansonsten bist bei Unfällen wo der Stand nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht immer SCHULDIG !!! Das ist zu überlegen. BSP Schuß in den Betonboden - Splitter im Auge und der Zug fährt ab und zwar alles auf deine Kosten.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 13:44
von panhandle
DonPapa hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 13:17
Zagi76 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:12 hi leute, bittte nicht böse werden, wenn die frage schon mehrmals über die jahre im forum gestellt wurde, aber ich habe 2 unterschiedliche antworten gefunden, deshalb würd ich noch einmal fragen: darf ich denn an 1 privaten schießstand (also einem behördlich nicht genehmigten) jemanden schießen lassen, der keine wbk hat?

es gibt user, die meinen, ja, andere meinen, dass nur jemand nicht schießen dürfe, über den kein waffenverbot ausgesprochen wurde. früher gab es doch kategorie c und kategorie d waffen, jetzt ja seit 2019 nur mehr c (?), ich blicke da nicht mehr ganz durch. wäre froh, wenn das irgendwer beantworten könnte, der das fix weiß :) DANKE!!!!!!
Ganz klar, du kannst Personen ohne WBK schießen lassen, wende (klar mit WBK) dabei bist. Alleine nicht. Du bist damit auch für diese PERSON VERANTWORTLICH. Kommt diese Person (ohne WBK) mit einer Person (mit WBK) als Begleitperson, dann ist der "WBK Inhaber" für diese Person ohne WBK verantwortlich !! Lass dir auch von der Person ohne WBK bestätigen, dass kein Waffenverbot vorliegt (SCHRIFTLICH !!!) Sinnvoll auch für WBK Besitzer. Es hat angeblich schon Fälle gegeben, wo ein Waffenverbot vorlag, aber die WBK nicht eingezogen werden konnte !!!

Wichtig noch, ist der Schießstand on einen SSV abgenommen, ansonsten bist bei Unfällen wo der Stand nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht immer SCHULDIG !!! Das ist zu überlegen. BSP Schuß in den Betonboden - Splitter im Auge und der Zug fährt ab und zwar alles auf deine Kosten.
Bist Dir da sicher?
Er fragt explizit bzgl. eines >>nicht behördlich genehmigt<<

Zum Rest...ja, Dein Stand ist ja behördlich genehmigt.....da hast eh noch Dein Hausrecht auch dazu...

g
Willi

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 13:47
von fast12
Achtung: DonPapas Aussage ist falsch und gilt nur für behördlich genehmigten Schießstände. Nichts für ungut.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 14:04
von Hellprayer
panhandle hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 13:44
DonPapa hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 13:17
Zagi76 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:12 hi leute, bittte nicht böse werden, wenn die frage schon mehrmals über die jahre im forum gestellt wurde, aber ich habe 2 unterschiedliche antworten gefunden, deshalb würd ich noch einmal fragen: darf ich denn an 1 privaten schießstand (also einem behördlich nicht genehmigten) jemanden schießen lassen, der keine wbk hat?

es gibt user, die meinen, ja, andere meinen, dass nur jemand nicht schießen dürfe, über den kein waffenverbot ausgesprochen wurde. früher gab es doch kategorie c und kategorie d waffen, jetzt ja seit 2019 nur mehr c (?), ich blicke da nicht mehr ganz durch. wäre froh, wenn das irgendwer beantworten könnte, der das fix weiß :) DANKE!!!!!!
Ganz klar, du kannst Personen ohne WBK schießen lassen, wende (klar mit WBK) dabei bist. Alleine nicht. Du bist damit auch für diese PERSON VERANTWORTLICH. Kommt diese Person (ohne WBK) mit einer Person (mit WBK) als Begleitperson, dann ist der "WBK Inhaber" für diese Person ohne WBK verantwortlich !! Lass dir auch von der Person ohne WBK bestätigen, dass kein Waffenverbot vorliegt (SCHRIFTLICH !!!) Sinnvoll auch für WBK Besitzer. Es hat angeblich schon Fälle gegeben, wo ein Waffenverbot vorlag, aber die WBK nicht eingezogen werden konnte !!!

Wichtig noch, ist der Schießstand on einen SSV abgenommen, ansonsten bist bei Unfällen wo der Stand nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht immer SCHULDIG !!! Das ist zu überlegen. BSP Schuß in den Betonboden - Splitter im Auge und der Zug fährt ab und zwar alles auf deine Kosten.
Bist Dir da sicher?
Er fragt explizit bzgl. eines >>nicht behördlich genehmigt<<

Zum Rest...ja, Dein Stand ist ja behördlich genehmigt.....da hast eh noch Dein Hausrecht auch dazu...

g
Willi
Bin kein Rechtsexperte aber bitte folgende drei Zitate aus unserem Waffengesetz berücksichtigen:

WaffG Besitz
§ 6.
(1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.
Verlässlichkeit
§ 8.
(1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er,
...
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
Schießstätten
§ 14.
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Klares NEIN!!! meinerseits

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 14:29
von panhandle
So hätte ich das auch gesehen....da ja die Frage eben explizit auf einen >>NICHT behördlich gen. Stand <<abgestellt war..

g
Willi

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 14:31
von fast12
Ich bin sicher DonPapa hat das "Nicht" einfach überlesen....

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 14:46
von Zagi76
Ja, ich meinte "behördlich nicht genehmigten" Schießstand, also privaten. Die Sache ist die, dass manche (die Mehrheit) in meinem Bekanntenkreis sagen, dass dort fix niemand schießen dürfe (auch nicht mit Kat C Waffen), der keine Waffenbesitzkarte habe, andere, dass es z.B. bei Kat C genügt, wenn diese Personen kein Waffenverbot hätte (ich glaube, nicht-EU Bürger z.B. würden auch darunter fallen). Auch hier im Forum habe ich mich ein bisschen durch die Threads gewühlt, aber beide Meinungen gefunden.

Ich lese das Waffengesetz, das Hellprayer hier gepostet hat (danke für die Auszüge!), aber auch so, dass dort niemand schießen darf, der eben diese Waffe nicht besitzen dürfte.

Re: Schießstand Gewerbe

Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 15:02
von Hellprayer
Zagi76 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 14:46 Ja, ich meinte "behördlich nicht genehmigten" Schießstand, also privaten. Die Sache ist die, dass manche (die Mehrheit) in meinem Bekanntenkreis sagen, dass dort fix niemand schießen dürfe (auch nicht mit Kat C Waffen), der keine Waffenbesitzkarte habe, andere, dass es z.B. bei Kat C genügt, wenn diese Personen kein Waffenverbot hätte (ich glaube, nicht-EU Bürger z.B. würden auch darunter fallen). Auch hier im Forum habe ich mich ein bisschen durch die Threads gewühlt, aber beide Meinungen gefunden.

Ich lese das Waffengesetz, das Hellprayer hier gepostet hat (danke für die Auszüge!), aber auch so, dass dort niemand schießen darf, der eben diese Waffe nicht besitzen dürfte.
Bitte gerne!

User fast12 hat es eigentlich kurz und eindeutig auf den Punkt gebracht. Dem ist nichts hinzuzufügen:
fast12 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 08:19 Vereinfacht ausgedrückt:
Kat A & B: nur berechtigte Personen (bei B jede WBK, bei A mit entsprechender Ausnahmegenehmigung, das weiß derjenige dann aber eh wenn er eine hat)
Kat C: Jeder ab 18 ohne Waffenverbot