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Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 13:59
von gewo
hi

sandman hat geschrieben:Insofern kann man selbst mit den geschlossenen Bauchtäschchen schon Probleme bekommen

bauchtascherl ist definitiv ein FUEHREN der waffe, da gibt es entscheidungen dazu

sandman hat geschrieben:auch der Transport der Waffe im Koffer auf dem Beifahrersitz mit dem geladenen Magazin daneben kommt nicht gut.

ist an sich kein problem nach meinem wissensstand...

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 16:19
von Jsmith
@buckshot

mit "schwer zu verstehen" war eigentlich gemeint, dass einige Schreiber hier offensichtlich die Bestimmungen der Waffenbesitzkarte so weit dehnen wollen, dass sie eine ....sagen wir "fast schon geladene FFW" griffbereit "am Mann(oder Frau)" haben - "im Fall der Fälle".....als WBK Inhaber einfach nur absurd!

Dazu ist einfach nur zu sagen, dass berechtigte Notwehr bzw. Nothilfe sogar mit einer illegal getragenen - nicht registrierten Pistole oder Revolver möglich ist.
Kein Richter wird Sie für Mord verurteilen, wenn Sie bei einem bewaffneten Bankraub den Job der Polizei erledigen und die bewaffneten Bankräuber über den Haufen schiessen...selbst mit einer illegalen Waffe....Sie werden halt keine WBK mehr ausgestellt bekommen und ein mögliches Waffenverbot wird wahrscheinlich über Sie verhängt - aber mehr wird ihnen nicht passieren!
Und als WBK Inhaber haben Sie in einem solchen Fall der Behörde klargemacht, dass Sie eindeutig ein Kandidat für einen Waffenpass sind.... ;)

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 16:43
von buckshot
ok, verstehe ;-)

i.d.r. sind das ja eh gedankenspielereien - man hofft eh, dass man nie zur waffe greifen muss - im fall der fälle gilt coopers regel nr 1...

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 17:45
von Hellboy
yoda hat geschrieben:Ich weis nur eines, der Profiboxer Felix Sturm war mit seiner Freundin unterwegs, wurde auf einem Parkplatz von 2 Leuten mit Knüppeln angegriffen, erlitt eine Platzwunde und hat dann zumindest einen der Angreifer KO geschlagen. Felix Sturm wurde dann wegen Körperverletzung verurteilt, musste zig 1000 € Strafe und Schmerzensgeld zahlen.


begründung ? ein abwehren eines gegenwärtig andauernden, rechtswidrigen angriffs auf eigentum, körperl. unversehrtheit usw ist meines wissens keine körperverletzung. es kann nur ab einem gewissen grad als notwehrüberschreitung gesehn werden v.a. wennst wen umhackst, verhältnismäßigkeit und so ..

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 17:54
von cwebb
EDIT: Das mit Sturm war in Deutschland, und dort sind sie Profis in Täter-Opfer-Umkehr, dass es zum Kotzen ist.

Da heisst es ja auch, wenn man vor zwei Schlägern davon rennt, wo man ja nicht weiss, ob die einen tot schlagen wollen/würden oder nicht, dass "man ja langsamer davon laufen hätte können". Also bitte, vergiss Deutschland und seine Justiz.
(einer von zahlreichen Links hierzu: http://www.focus.de/panorama/welt/opfer ... 29702.html )

Profi-Kampfsportler unterliegen hier einem anderen Massstab, wohl da sie besser abschätzen können, welche Folgen ihr Handeln hat, und natürlich eben besser trainiert sind. Natürlich dürfen sie sich verteidigen, aber wenn einer angestänkert wird und der bricht dem Gegenüber gezielt beide Haxn, naja, ich könnt wohl noch sagen "ich hab keinen Plan was ich da tue" das kann ein Profi-Kampfsportler auch, aber man wirds ihm deutlich weniger glauben.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 18:23
von sandman
yoda hat geschrieben:Ich weis nur eines, der Profiboxer Felix Sturm war mit seiner Freundin unterwegs, wurde auf einem Parkplatz von 2 Leuten mit Knüppeln angegriffen, erlitt eine Platzwunde und hat dann zumindest einen der Angreifer KO geschlagen. Felix Sturm wurde dann wegen Körperverletzung verurteilt, musste zig 1000 € Strafe und Schmerzensgeld zahlen.


Das sind aber falsche Informationen!

Hr. Adnan Ćatić (aka Felix Sturm) hat in einem Parkhaus einen Jugendlichen bewusstlos geschlagen und den anderen ebenso geschlagen. Er behauptete in Notwehr gehandelt zu haben, jedoch konnte diese Aussage nicht untermauert werden. Das Amtsgericht Leverkusen belegte ihn mit einer Geldbuße von 12.500.-€, im Gegenzug gilt er als nicht vorbestraft. Er musste kein Schmerzensgeld zahlen (das Geld ging an eine wohltätige Organisation) und er hat keine Vorstrafe.

Grüße

Sandman

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 19:30
von yoda
sandman hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Ich weis nur eines, der Profiboxer Felix Sturm war mit seiner Freundin unterwegs, wurde auf einem Parkplatz von 2 Leuten mit Knüppeln angegriffen, erlitt eine Platzwunde und hat dann zumindest einen der Angreifer KO geschlagen. Felix Sturm wurde dann wegen Körperverletzung verurteilt, musste zig 1000 € Strafe und Schmerzensgeld zahlen.


Das sind aber falsche Informationen!

Hr. Adnan Ćatić (aka Felix Sturm) hat in einem Parkhaus einen Jugendlichen bewusstlos geschlagen und den anderen ebenso geschlagen. Er behauptete in Notwehr gehandelt zu haben, jedoch konnte diese Aussage nicht untermauert werden. Das Amtsgericht Leverkusen belegte ihn mit einer Geldbuße von 12.500.-€, im Gegenzug gilt er als nicht vorbestraft. Er musste kein Schmerzensgeld zahlen (das Geld ging an eine wohltätige Organisation) und er hat keine Vorstrafe.

Grüße

Sandman


Tja DAS ist das Problem bei der Notwehr, beweise das du dich erfolgreich verteidigt hast wenn die zwei "Opfer" was anderes behaupten ;)
Glaubst du wirklich ein BOXWELTMEISTER haut grundlos wehrlose Opfer (mehr sinds für ihn nicht) und kassiert dabei im Kampf auch noch eine Platzwunde ? Wenn so einer 2 Leute angreift liegen die mit 2 Schlägen bewusstlos am Boden.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 19:38
von sandman
Mit Hypothesen und Annahmen kann man seine Meinung natürlich wunderbar festigen.

Fakt ist, dass es nicht erwiesen ist, was wirklich vorgefallen ist. Er wurde zu einem Bußgeld belegt um einer Vorstrafe auszuweichen und ein paar Sachen, die Du geschrieben hast sind schlichtweg falsch.

Außerdem war das ganze in Deutschland und dort ist die Rechtssprechung bezüglich Notwehr anders, als bei uns.

Grüße

Sandman

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 19:53
von yoda
@sandman
Was ich geschrieben habe passt schon so, den Opfern/Angreifern wurde recht gegeben und er musste zahlen, aber du kannst ruhig weiter I Tüpferl reiten weil irgendein Fakt nicht 100% korrekt wiedergegeben wurde. Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe, mehr sollte das Beispiel nicht zeigen (kann dir in Österreich ja auch passieren, dass 2 Angreifer nacher behaupten DU hättest sie angegriffen) und die Chance als normaler Mensch in Österreich in die Situation zu kommen ein Schusswaffe benutzen zu müssen ist gleich 0.

Solche Diskussionen werfen halt ein schlechtes Licht auf Waffenbesitzer, man kriegt als Außenstehender den Eindruck Waffenbesitzer warten nur darauf in Notwehr auf diverse Einbrecher und Räuber schießen zu können.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 20:16
von sandman
Sorry, aber wenn Du schlicht weg grobe Unwahrheiten schreibst und irgendetwas hinein interpretierst, was Du in keiner Weise belegen kannst, dann ist das nicht ein bisschen unkorrekt sondern drehst die Wahrheit um.

Bleib bei den Fakten, denn gerade dieses Beispiel hat rein gar nichts mit "Recht haben und Recht kriegen" zu tun, das ist schlicht und einfach Deine persönlich Annahme, die Du durch nichts untermauern kannst.

Grüße

Sandman

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Di 2. Okt 2012, 20:21
von therion
Keiner war dabei, also wirds keiner besser wissen, was wirklich war.