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Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Mo 25. Okt 2010, 15:10
von Leonardo
kemira hat geschrieben:Dein Zynismus ist nicht auszuhalten...


Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Mo 25. Okt 2010, 15:17
von Hermann
pointi2009 hat geschrieben:also noch nicht wissender (vielleicht werd ich mal teilwissend

) die frage, weiss nicht obs schon mal hier im forum gepostet wurde, aber warum darf es nur ein 2 Schuss mag sein? Viele Jagdbüchsen haben ja auch mehr kapazität als nur 2 patronen?

so geoutet als noob

Hallo !
Die Beschränkung bei HA auf zwei Patronen gilt meines Wissens nach nur für Jagdwaffen nicht für Sportwaffen.
Simmt das ?!?!?!
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Mo 25. Okt 2010, 15:49
von Stefan
ja
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Mo 25. Okt 2010, 17:14
von buckshot
Hermann hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:also noch nicht wissender (vielleicht werd ich mal teilwissend

) die frage, weiss nicht obs schon mal hier im forum gepostet wurde, aber warum darf es nur ein 2 Schuss mag sein? Viele Jagdbüchsen haben ja auch mehr kapazität als nur 2 patronen?

so geoutet als noob

Hallo !
Die Beschränkung bei HA auf zwei Patronen gilt meines Wissens nach nur für Jagdwaffen nicht für Sportwaffen.
Simmt das ?!?!?!
ja, steht so im jagdgesetz (Ländersache) nicht im WafG (Bundesgesetz)
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 11:49
von Warnschuss
Gilt aber nur bei der Jagd. Am Schießstand kannst auch ein 30-Schuss-Mag anstecken, wennst willst.
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 11:54
von buckshot
Warnschuss hat geschrieben:Gilt aber nur bei der Jagd. Am Schießstand kannst auch ein 30-Schuss-Mag anstecken, wennst willst.
klar, das jagdgesetz regelt nun mal die jagd und nicht den schießstandbesuch...

Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 11:58
von snakedocter
buckshot hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:Gilt aber nur bei der Jagd. Am Schießstand kannst auch ein 30-Schuss-Mag anstecken, wennst willst.
klar, das jagdgesetz regelt nun mal die jagd und nicht den schießstandbesuch...

dafür regelt es aber fast den rest des WaffG
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 12:00
von buckshot
snakedocter hat geschrieben:buckshot hat geschrieben:Warnschuss hat geschrieben:Gilt aber nur bei der Jagd. Am Schießstand kannst auch ein 30-Schuss-Mag anstecken, wennst willst.
klar, das jagdgesetz regelt nun mal die jagd und nicht den schießstandbesuch...

dafür regelt es aber fast den rest des WaffG
versteh ich jetzt nicht - hat was mit dem bild zu tun? (ich seh die bilder nämlich nicht... nur ein x)
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 12:12
von snakedocter
versteh ich jetzt nicht
das östterreichisch WaffG ist mehr ein jagdG als waffenG
siehe gewehrscheinwerfer.....
stimmt das eigentlich das in manchen bundesländern das jagdG noch das selbe ist wie zu zeiten A.H.?
gibts da irgendwelche reformen und verschärfungen? ( wenn ein jäger nen treiber abknallt oder so )
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 13:03
von Revierler_old
Das ist dann ja im Strafrecht geregelt.
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 14:20
von buckshot
snakedocter hat geschrieben:versteh ich jetzt nicht
das östterreichisch WaffG ist mehr ein jagdG als waffenG
siehe gewehrscheinwerfer.....
stimmt das eigentlich das in manchen bundesländern das jagdG noch das selbe ist wie zu zeiten A.H.?
gibts da irgendwelche reformen und verschärfungen? ( wenn ein jäger nen treiber abknallt oder so )
ach so meinst du, hm

bin kein jurist; aber die gesetze greifen teilweise ineinander was die sache nicht einfacher macht. meine antwort bezog sich ja auf die aussage, dass man am schießstand auch einen "jagdlichen" HA mit einem 30er mag bestücken kann und dass sich die mag. kap. beschränkung auf eine jagdsituation bezieht welche im jagdgesetz geregelt ist.... - hier könnte ja zB eine lokale schießstandverordnung trotzdem etwas anderes vorsehen (ein user hat aus dem westen berichtet, dass man auf seiner schießstätte den karabiner nur einzeln laden darf...)
gewehrscheinwerfer scheint mir wieder etwas anlassbezogen (bzw. aus dem jagdgesetz übernommen) zu sein - aber erwarten wir uns auch hier bitte nicht allzuviel logik

weil angeblich kommt das vom "Nachtjagdverbot" - da dies aber in der regel auf schwarzwild nicht angewendet wird (das nachtjagdverbot), wäre der einsatz eines Gewehrscheinwerfers ja wiederum als sinnvoll zu erachten - ein "externer" scheinwerfer ist ja erlaubt, nur am gewehr montiert nicht, weil da ist er per se verboten...!
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 14:25
von pointi2009
Logik woooo bist bist duuuhuuuu???

wegen nachtjagdverbot und ausnahmen bezüglich schwarzwild, da sind dann ja auch zielhilfen alla nachtsichtgerät usw erlaubt oder?
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 14:30
von buckshot
pointi2009 hat geschrieben:Logik woooo bist bist duuuhuuuu???

wegen nachtjagdverbot und ausnahmen bezüglich schwarzwild, da sind dann ja auch zielhilfen alla nachtsichtgerät usw erlaubt oder?
jain

Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 14:45
von pointi2009
so a shit...

wieder nichts greifbares grummel
Re: OA-15 für Jagd in Österreich?
Verfasst: Do 28. Okt 2010, 14:59
von snakedocter
Revierler hat geschrieben:Das ist dann ja im Strafrecht geregelt.
dann wird doch mit zeiwerlei maß gemessen
denn damals in zöbern hat NICHT nur das strafrecht gegolten
und bei der pump gun auch net
