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Re: AW: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrek

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 08:31
von sandman
Hi Wotan

Gehe auf www.edikte.justiz.gv.at und suche Dir dort einen gerichtlichen Sachverständigen für Psychiatrie aus Deiner Umgebung.

Es gibt fixe Sätze für Gutachten, aber ich weiß nicht, wie hoch die sind.

Warum ein Psychiater?
Ganz einfach: Es ist sein Fachgebiet zu erkennen, ob jemand krank ist. Damit erkennt er auch, wenn jemand gesund ist und nur eine Befindlichkeitsstörung hat. Und er kann auch ausschließen, dass eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegt.

Ich würde mir keine Sorgen machen wegen der Verlässlichkeit.

Grüße

Sandman

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Re: AW: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrek

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 08:36
von sandman
P.S. Dagegen rechtlich vorgehen kann man nicht, da es ja weder eine Strafe noch sonst eine Einschränkung ist. Eine Überprüfung, oder Kontrolle, und darum handelt es sich, kann man nicht anfechten.

Grüße

Sandman

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Re: AW: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrek

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 10:42
von Floody
sandman hat geschrieben:P.S. Dagegen rechtlich vorgehen kann man nicht, da es ja weder eine Strafe noch sonst eine Einschränkung ist. Eine Überprüfung, oder Kontrolle, und darum handelt es sich, kann man nicht anfechten.


Naja, ich frage mich immer noch wo im WaffG geschrieben steht das man ohne besondere Gründe einfach zu Amtsärzten zitiert werden kann.

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 11:28
von Starfox
Wie so oft ist das Gesetz halt leider schwammig formuliert und allgemein gehalten. Es wird ja auch immer von der Verwahrungskontrolle gesprochen (was ansich noch relativ harmlos wäre, obwohl auch das schwachsinnig ist). In Wahrheit ist es aber die Überprüfung der Verlässlichkeit und das heißt alles und nichts. Also von der optischen Musterung und Einschätzung der Beamten auf "nicht ganz gesund" bis hin zu einem Anruf ob man eh brav im Safe einsperrt.

Die Regelungen dienen halt wie meist der Augenauswischerei und Beruhigung irgendwelcher Hysteriker, haben praktisch keinen Nutzen und Enden dann irgendwo zwischen Lästigkeiten über Sekkierereien bis hin zu Amtsmißbrauch. Das Waffengesetz gehört schon lange extrem ausgemistet. Aber so lange die Gehirnwäsche und Propaganda durch die Mainstream-Medien läuft, wird das immer mit Aufregung einhergehen und das beeinträchtigt eine sachliche Auseinandersetzung halt ungemein. Was natürlich nur im Sinne der Hoplophobiker ist.

Grüße,
Starfox

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 11:35
von Stickhead
§ 25 (2) WaffG Die Behörde hat außerdem die Verläßlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu überprüfen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Berechtigte nicht mehr verläßlich ist. Sofern sich diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe oder darauf beziehen, daß der Betroffene dazu neigen könnte, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist die Behörde zu einem entsprechenden Vorgehen gemäß § 8 Abs. 7 ermächtigt.

§ 8 (2) WaffG Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

§ 8 (7) WaffG Bei erstmaliger Prüfung der Verläßlichkeit hat sich die Behörde davon zu überzeugen, ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verläßlichkeit des Betroffenen aus einem der in Abs. 2 genannten Gründe rechtfertigen. Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, haben ein Gutachten darüber beizubringen, ob sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Der Bundesminister für Inneres hat durch Verordnung geeignete Personen oder Einrichtungen zu bezeichnen, die in der Lage sind, dem jeweiligen Stand der psychologischen Wissenschaft entsprechende Gutachten zu erstellen, sowie die anzuwendenden Testverfahren und die dabei einzuhaltende Vorgangsweise festzulegen.


Von Amtsarzt steht da nix.. aber von Gutachten.

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 11:45
von sepp
Starfox hat geschrieben:Was natürlich nur im Sinne der Hoplophobiker ist.

Grüße,
Starfox


Hmm :think: Hoplopho biker = Schlagloch Motoradfahrer? :mrgreen: (in Unwissenheit der Bedeutung)

lg sepp :at1:

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 12:09
von MikeD
Wenn die Behörde aus irgend einem Grund Zweifel an meiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat, kann sie mich natürlich zum Amtsarzt und evt. auch zum Psychodoc schicken. Ich muss dabei auch mitwirken (§8 Abs. 6), bin aber normalerweise nicht verpflichtet selbst irgendwelche Gutachten erstellen zu lassen.

Nur wenn die Behörde konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer mangelnden Verläßlichkeit hat (Alkohol-, Sucht- oder Geisteskrankheit), kann sie ein psychologisches Gutachten anfordern (§25 Abs. 2 WaffG). Das muss sie aber dann auch (schriftlich) tun bzw. den Verdacht nennen !
Schließlich muss ich ja wissen, welcher Verdacht durch das Gutachten ausgeräumt werden soll.

Hier wird anscheinend - wieder einmal - versucht durch eine rechtswidrige Beweislastumkehr bei der Verläßlichkeitsprüfung den Psychotest für Waffenbesitzer alle 5 Jahre einzuführen. Schon die Vorladung zum Amtsarzt hätte die Behörde meiner Meinung nach begründen müssen (z.B. Verdacht auf Alkoholkrankheit). Ohne Begründung ist´s reine Schikane !

@Wotan: Ich würde dir empfehlen dich umgehend mit der Verband in Verbindung zu setzen (auch wenn Du kein Mitglied bist).
Für mich riecht die Sache nach Amtsmißbrauch und dagegen sollte man auf jeden Fall etwas unternehmen.

@Floody, Stickhead: Amtsarzt bei der Verläßlichkeitsprüfung steht (indirekt) im Runderlaß bei den Erläuterungen zu §8 ("...einer Ladung zum Amtsarzt nicht nachkommt").

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 12:18
von Starfox
@sepp:
Kein Ding. Hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hoplophobie

Grüße,
Starfox

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 12:51
von Stickhead
Stimmt MikeD.. das wäre dann betreffend der Mitwirkungspflicht problematisch.

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 21:05
von Wotan
sandman hat geschrieben:Gehe auf www.edikte.justiz.gv.at und suche Dir dort einen gerichtlichen Sachverständigen für Psychiatrie aus Deiner Umgebung.


Danke für den Link. ich such mir mal ein paar raus und ruf sie durch.
Aber erst werde ich vielleicht doch mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen. So weit ich weiß, dürfen die auch Akteneinsicht nehmen, wenn sie offizieller Vertreter sind.

Bei der Verband gibts eine Liste von Anwälten: http://www.iwoe.at/inc/nav.php?id=202&c ... ts-Service
Kennt da jemand zufällig einen, den er empfehlen kann? Sonst schreib ich die Verband an und ersuche sie um eine Empfehlung.

MikeD hat geschrieben:Hier wird anscheinend - wieder einmal - versucht durch eine rechtswidrige Beweislastumkehr bei der Verläßlichkeitsprüfung den Psychotest für Waffenbesitzer alle 5 Jahre einzuführen.


Den Ansatz finde ich interessant. Auf die Art könnte man natürlich eine Menge Waffenbesitzer, die sich das verständlicherweise nicht antun wollen, dazu bringen, ihren Schein samt Waffen zurückzugeben. Irgendeinen an den Haaren herbeigezogenen Anlass würde man immer finden.
Denke, es wäre wirklich an der Zeit die Sache von einem Anwalt checken zu lassen, gerade was die Rechtmäßigkeit des Vorgehens betrifft.
Hoffe, die Verband kann mir da helfen, sonst muss ich auf gut Glück irgend einen von der Liste rausgreifen.

Starfox hat geschrieben:Die Regelungen dienen halt wie meist der Augenauswischerei und Beruhigung irgendwelcher Hysteriker, haben praktisch keinen Nutzen

Außer den, dass die Waffenbesitzer immer weniger werden...

Gruß, Wotan

Re: Amtsärztliche Untersuchung für WBK-Besitzer - korrekt?

Verfasst: Mi 31. Jul 2013, 21:52
von IT Guy
Wotan hat geschrieben:...
Bei der Verband gibts eine Liste von Anwälten: http://www.iwoe.at/inc/nav.php?id=202&c ... ts-Service
Kennt da jemand zufällig einen, den er empfehlen kann? Sonst schreib ich die Verband an und ersuche sie um eine Empfehlung.
...


Die Liste IST die Empfehlung! Viel Erfolg!