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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 15:22
von Floh
Bud Spencer hat geschrieben:Hier die verbindlicher GIS Erklärung für ALLE! :D

https://www.dropbox.com/s/0fc2wdgutp7uk2h/gis_orf.pdf


Genial, danke!

AAAAABER:
"Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der obigen Angaben und bin bereit,
allenfalls die Gerätekonstellation von einem Beauftragten der GIS auf die vorstehenden
Empfangsmöglichkeiten überprüfen zu lassen
. Ich bin mir bewusst, dass eine unwahre
Angabe eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nach sich zieht.
Das Strafausmaß ist mit bis zu 2.180,- Euro festgesetzt."

Bitte wer unterschreibt das???

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 15:26
von Bud Spencer
1. In der regel kommens nach dem Wisch nicht mehr.
2. Du musst Sie (die GIS Fahnder, die nach Quoten bezahlt werden :roll: ) trotzdem nicht reinlassen :lol: -> Sie müssten nämlich den Weg über ein ordentliches Gericht gehen...
Das werden sie sich a) ziehmlich sicher nicht antuen da es monetär nicht dafür steht und b) wirst du ja nach dem Gerichtsbeschluss sicher kein Gerät mehr daheim haben... *hast mich ;) *

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 15:37
von riddler
Floh hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Hier die verbindlicher GIS Erklärung für ALLE! :D

https://www.dropbox.com/s/0fc2wdgutp7uk2h/gis_orf.pdf


Genial, danke!

AAAAABER:
"Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der obigen Angaben und bin bereit,
allenfalls die Gerätekonstellation von einem Beauftragten der GIS auf die vorstehenden
Empfangsmöglichkeiten überprüfen zu lassen
. Ich bin mir bewusst, dass eine unwahre
Angabe eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nach sich zieht.
Das Strafausmaß ist mit bis zu 2.180,- Euro festgesetzt."

Bitte wer unterschreibt das???


Danke für das Dokument, ist schon gespeichert.
Und den Satz dass ich sie in die Wohnung lass, werd ich einfach durchstreichen.
Danke nochmal!
LG

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 17:52
von Bud Spencer
Ich muss niemanden Zutritt zu meinem Grundstück zulassen. Ausnahmen sind Sicherheitsbehörden bei Gefahr in verzug od im rahmen eines befehls und zwangsaktes. Dieser muss eben von einer behörde verhängt und ich darüber informiert werden.
Bei unangekündigten kontrollen zB Wasserschutz od waffenrechtl. Verwahrungsüberprüfung. Kann ich wenns mir nicht passt den zutritt verweigern. (bei der verlässlichkeitsüberprüfung wird das an die behörde gemeldet und es gibt womöglich konsequenzen.)

Alles in allem MUSS doe Gis ein verfahren gegen dich anstrengen, von dem du informiert werden musst.

Die Gis behauptet viel, wass nicht rechtens ist. Gibt da ja schon einige höchstentscheidungen :roll:

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 20:01
von Maggo
Organe der Bezirksverwaltungsbehörde haben in ihren jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsbereich bei einen begründeten Verdacht Zutritt,dies ist in diversen Gesetzen so Festgeschrieben.
Und,und das ist wichtig,sie benötigen keinen Durchsuchungsbefehl oder die Erlaubnis vom Eigentümer oder Besitzer.

Die Frage ist wie oft dies schon vorgekommen ist und welche Abteilung der Bezirksverwaltungsbehörde hiefür zuständig ist.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Do 28. Nov 2013, 20:24
von Bud Spencer
Ja das geschieht dann im rahmen eines hoheitlichen befehls und zwangsakts. Da muss aber ein bescheid bestehen. Etwa bei veterinärmedizinischen untersuchungen bei landwirten. Da wird man vorrangig auch immer informiert, dass kontrollen stattfinden.

Im Grunde gilt die Erkenntnis der Volksanwaltschaft von 08 weiterhin:
Solange der Gesetzgeber im Rundfunkgebührengesetz (RGG) an einer "gerätebezogenen Gebührenpflicht" festhält, ohne den neuerentechnischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, ist hinsichtlich der Melde- und Gebührenpflicht nach Ansicht der VA eineeinschränkende Auslegung geboten, weil die Rundfunkgebühr anderenfalls eine unzulässige Abgabe für den Besitz multimedial einsetzbarer Empfangsgeräte auch dann darstellt, wenn diese nicht zum Zwecke des Empfangsvon Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. Zudem lässt die Formulierung des § 31 Abs. 3 ORF-Gesetz, wonach das Programmentgelt "unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen" ist, unbeantwortet, ob eine Verpflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes auch dann besteht, wenn mangels Anschaffung einer DVB-T Box keine Möglichkeit mehr besteht, die Programme des ORF zu empfangen. Informationen der GISGebühren Info Service GmbH auf deren Homepage zu beiden Problembereichen sind widersprüchlich und sollten gesetzeskonform überarbeitet werden.

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 12:13
von Floh
Leute, ich möchte mich mal für die vielen interessanten und nützlichen Postings bedanken. Sehr cool, wieviel Rückenstärkung man hier bekommt :clap:

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 13:04
von enjoy_shooting
War bei uns auch ein zirkus mit der GIS, wohnen im elternhaus in abgetrennten wohnungen, jedoch nur eine Hausnummer, bei den eltern is gis gemeldet wird auch bezahlt!

Jetzt wollten die das mein bruder und ich auch gis bezahlen müssen weil jeder ein eigenes stockwerk bewohnt welches theoretisch als geschossene wohneinheit zu sehen ist, praktisch jedoch das gesamte haus einen Haushalt betreibt, war ne streiterei bis das kapiert ham!

Scheiss gis mal abgesehn davon das ich nicht mal ne orf karte besitze!

Mfg chri

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 09:01
von Reiflinger
War bei meinen Großeltern, Eltern meinem Bruder und mir nicht anders. Jeder hat in einem eigenen Stockwerk gelebt, aber eben praktisch bestand nur ein Haushalt. Das zog sich über Monate, und immer wieder fiel der GIS was neues ein warum wir alle zahlen sollten. Zum Schluss einigten wir uns darauf, das nur die Großeltern anzumelden seihen. Die sind Rezeptegebührenbefreit und damit sozial bedürftig, und daher bekommt die GIS gar nichts mehr. :)

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Sa 30. Nov 2013, 16:38
von Hausmasta
Reiflinger hat geschrieben:War bei meinen Großeltern, Eltern meinem Bruder und mir nicht anders. Jeder hat in einem eigenen Stockwerk gelebt, aber eben praktisch bestand nur ein Haushalt. Das zog sich über Monate, und immer wieder fiel der GIS was neues ein warum wir alle zahlen sollten. Zum Schluss einigten wir uns darauf, das nur die Großeltern anzumelden seihen. Die sind Rezeptegebührenbefreit und damit sozial bedürftig, und daher bekommt die GIS gar nichts mehr. :)

Harhar!!
Geschieht denen recht!! :clap:

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 22:26
von rhodium
Mein mittel gegen die GIS: zuviel arbeiten. Bei uns ist eigentlich kaum jemand am frühen Morgen oder Abend da. Was waren bei euch die extremsten Kontrollversuche, von der Uhrzeit her mein ich?

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Mo 2. Dez 2013, 22:41
von martin01
Ist denen Wurscht!

Die rufen auch am Sonntag an wennst grad mit der Frau in Tierpark gehst - "HEIMKOMMEN GESTAPO - ähhh GIS! Wir wollen in ihre Wohnung nachschauen...!"

Lies meine Beitrag weiter vorn!
Die Kreaturen machen echt Ernst! Erst nachdem ich ihn NACHDRÜCKLICH drauf hingewiesen habe das ER sich nach MIR zu richten hat, hat das halbwegs funktioniert...

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 3. Dez 2013, 08:21
von rhodium
Von mir unbekannten Nummern nehme ich keine Gespräche entgegen. Festnetz gibt es keines ... ;-)

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...

Verfasst: Di 3. Dez 2013, 11:37
von Reiflinger
Am schönsten ist es ja immer wenn man umzieht, dann kommt sehr bald nach der Meldung der Brief von der GIS, mit der Frage (oder Unterstellung), ob man nicht vergessen hat seine Geräte zu melden.