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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 08:59
von pointi2009
Ich hoffe der Threadersteller hält uns auf dem Laufenden und es geht ohne Probleme gut für ihn aus, denn wenn nicht, wäre das ein Beispiel für Justizwillkür und würde ad hoc zig hunderte Softairbesitzer und Spieler kriminalisieren. :tipphead:

Ein weiterer Schritt, ein Volk zu versklaven und der Willkür von Beamten und Pseudosachverständigen auszuliefern. Aber trifft ja nur Randgruppen, das juckt die Mehrheit der Lemminge in AT ja nicht, wenn hier wer bestraft wird.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 09:31
von Irwin J. Finster
Aber da er (bis auf sein erstes Posting) es eh nicht mehr der Mühe wert gefunden hat hier auch noch nur einen weiteren Kommentar zu schreiben bringt es wohl nicht viel hier noch länger zu Diskutieren.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 09:36
von Mandella
Irwin J. Finster hat geschrieben:Aber da er (bis auf sein erstes Posting) es eh nicht mehr der Mühe wert gefunden hat hier auch noch nur einen weiteren Kommentar zu schreiben bringt es wohl nicht viel hier noch länger zu Diskutieren.


+1

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 11:37
von Stickhead
Sollte es zu einer Bestrafung kommen, sollte er gleich auch beim Verfassungsgerichtshof klagen. Denn das Gesetz wäre dann meiner Meinung nach verfassungswidrig.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 11:47
von BigBen
Stickhead hat geschrieben:Sollte es zu einer Bestrafung kommen, sollte er gleich auch beim Verfassungsgerichtshof klagen. Denn das Gesetz wäre dann meiner Meinung nach verfassungswidrig.


Inwiefern verfassungswidrig???

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 12:07
von Stickhead
Gesetze müssen so ausgestaltet sein, dass der Rechtsunterworfene sein Handeln danach ausrichten kann. Wenn das Gesetz nicht hinreichend bestimmt ist, ist es verfassungswidrig.

Im WaffG findet man zu Softairs und dessen Zubehör kein Wort. Wenn sogar der gesamte Softair-Handel in Österreich diese Dinger verkauft, obwohl sie illegal sind, ist meiner Meinung nach das Gesetz nicht ausreichend determiniert.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 12:17
von Thule
Die Lage bei der Lampe ist klar.
Beim "Schalldämpfer" haben wir nur die Ansicht der KPU NÖ und die nur sehr knapp kommuniziert mittels kurzer mail an den threadstarter. Solange man nicht weiß was und vor allem wie an/mit dem Teil(ob überhaupt) dort geprüft wurde, kann man daraus für die im Handel erhältlichen "Airsoftschalldämpfer" gar nichts ableiten.
Ansonsten keine Strafe ohne Schuld, Rechtsirrtum und dessen Vorwerfbarkeit usw...
Sich an dem für uns äußerts lückenhaft dokumentierten Fall hochagitieren bringt gar nichts.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 12:23
von Fangschuss
Stickhead hat geschrieben:Gesetze müssen so ausgestaltet sein, dass der Rechtsunterworfene sein Handeln danach ausrichten kann. Wenn das Gesetz nicht hinreichend bestimmt ist, ist es verfassungswidrig.

Im WaffG findet man zu Softairs und dessen Zubehör kein Wort. Wenn sogar der gesamte Softair-Handel in Österreich diese Dinger verkauft, obwohl sie illegal sind, ist meiner Meinung nach das Gesetz nicht ausreichend determiniert.



Ich brauch auch von der Einstufung nach WaffG. nichts wissen und keine Waffe besitzen, um beispielsweise vollwertige Schalldämpfer aus China importieren. Trotzdem breche ich das Gesetz. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

in Österreich diese Dinger verkauft


Ist anders aufgebaut als das vorliegende Schalldämpfermodell. Man findet dazu was auf google. Wenn ich den richtigen Schalldämpfer gefunden habe, dann ist da ein sogar ein Einbau drinnen, also kein leeres Rohr oder eine Feder...

Schade, dass unser Staat keine anderen sorgen hat!

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 12:24
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Im WaffG findet man zu Softairs und dessen Zubehör kein Wort. Wenn sogar der gesamte Softair-Handel in Österreich diese Dinger verkauft, obwohl sie illegal sind, ist meiner Meinung nach das Gesetz nicht ausreichend determiniert.


wuerde heissen wenn sich alle gesetzeswidrig verhalten dann ist der ungesetzliche zustand wieder gesetzmaessig?
weiss ned ..

auch alle softairhaendler in oesterreich muessen eine "echte" waffenhandelslizenz haben
ich glaube nicht dass die sache verkaufen die nicht legal sind ..

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 12:47
von Stickhead
Nein, nicht gesetzmäßig. Aber der Unterworfene konnte es wegen der sinnfreien Gesetzeslage nicht wissen.

Wenn aus dem Gesetz nicht zumindest schlüssig hervorgeht, dass auch Softairschalldämpfer vom Waffengesetz erfasst sind und diese für sich alleine schon verboten sind ist das Waffengesetz meiner Ansicht nach nicht richtig ausformuliert. Denn Softairs selbst fallen zweifelsfrei NICHT in das WaffG. Warum sollten dann bestimmte Softairteile doch vom WaffG erfasst sein?

Bei der Qualifikation eines Gegenstandes als Waffe kommt es auf die objektive Zweckwidmung an. Objektiver Zweck eines Softairschalldämpfers ist, auf ein Softairgerät (=keine Waffe iSd WaffG) aufgeschraubt zu werden. Daher wäre es unlogisch, wenn diese Gegenstände vom WaffG erfasst sind.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 12:58
von BigBen
Stickhead hat geschrieben:Denn Softairs selbst fallen zweifelsfrei NICHT in das WaffG.


Sicher?

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20008489

Laut dieser Verordnung sind SoftairWAFFEN (so werden sie im Text genannt) zwar keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, aber auch KEIN Spielzeug...sondern irgendein Zwischending, bei dem aber durchaus verschärfte Bedingungen für den Verkauf zum Tragen kommen. Was aber meiner Meinung nach nicht stimmt ist, dass nur Händler mit einem Waffengewerbe SoftairWAFFEN verkaufen dürfen...sonst würde §2 Abs.3 der Verordnung ja keinen Sinn machen.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 13:19
von gewo
ok, ein kompliziertes thema ...

hoffen wir fuer den thread ersteller dass er einen anwalt erwischt der wenigstens den willen hat die sache ordentlich zu rechergieren, denn der ueberlegungsansatz vom stickhead ist natuerlich interessant

zumindestens wuerde sich darauf eine grifige argumentationsstrategie aufbauen lassen....

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 13:23
von Stickhead

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 13:25
von yoda
Die Beschreibung des Airsoftshops dürfte auch interessant sein, diese würde auf jeden Fall belegen dass man keinen Schalldämpfer bestellt hat, besessen hat er dank Zoll ja auch Keinen.

http://shop.ehobbyasia.com/madbull-sure ... 3yMofl_t8E

- Hollow internals (Export Version)
- *Notes: Airsoft product only. These are non-functioning mock suppressors and will not suppress a firearm nor will they work on a firearm.

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!

Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 13:57
von Fangschuss
Ist es so einer?

http://www.egun.de/market/item.php?id=4 ... ESSID=138c

Da ist ein MFD dabei, der im Dämpfer sitzt. Hat der SV vielleicht daraus geschlossen, es sein ein vollwertiger SD?