Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Verfasst: So 21. Dez 2014, 00:06
Naja wenn man nur 2 hat ist es nicht allzu schwierig 3 weitere zu begründen
Ich werde insg. 6 beantragen.

Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Magnum828 hat geschrieben:Naja wenn man nur 2 hat ist es nicht allzu schwierig 3 weitere zu begründenIch werde insg. 6 beantragen.
mura hat geschrieben:gewo hat geschrieben:wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist
Ok, das heisst dass wenn meine WBK jetzt 2 Plätze hat kann ich mir eine Erweiterung um 3 Plätze zu 100% abschminken und es gäbe eh nur zwei?
Magnum828 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Magnum828 hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".
Dazu ist der vollständigkeit halber zu sagen das die Behörde einen Antrag annehmen muss. Sie hat diesen dann schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten.
und @ Gewo
nein, klappt dann auch nicht. Ein Bekannter hat es gemacht und der Antrag wurde abgelehnt. Er hat es dann nur nicht weiter verfolgt.
hi
den haette ich gerne gesehen den antrag
- entweder haben die besessenen waffen nicht zu den geschossenen bewerben gepasst
- oder die beantragten waffen nicht zu den mit leihwaffen geschossenen bewerben
- oder es waren zu wenige ergebnisse
- oder keine ordentliche bestaetigung seitens des OSM
- oder er hat den antrag wieder selber zurueckgezogen
wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist
wenn eine einzelne behoerde das glaubt anders sehen zu muessen dann gibt es dagegen entsprechende mittel
aus ruecksicht auf meine erwerbstaetigkeit ersuche ich um verstaendniss dass ich zu solchen moeglichen rechtsmitteln gegen eine behoerde bzw deren beamte nix weiteres oeffentlich ausfuehren moechte
Das ist auch das, was meine Recherche ergeben hat. Wenn der Antrag passt, muss ihn die Behörde eigentlich genehmigen. Gibt auch genügend Urteile zu dem Thema.
Mit den Rechtsmitteln habe ich mich auch schon auseinandergesetzt, und im neuen Jahr werd ich dann auch den Antrag stellen.
Soweit ich weiß gehen nur die Behörden in Kufstein und Schwaz derzeit so vor, wenn jemand noch von anderen Behörden weiß, die das so machen, bitte lasst es uns wissen.
pointi2009 hat geschrieben:ohne Verein oder Bewerbe nach frühestens 5 Jahren von 2 auf 4 erweitern. dann nach 5 Jahren auf 5 und dann wars das schon. (soviel ich noch weiss)
amstein hat geschrieben:pointi2009 hat geschrieben:ohne Verein oder Bewerbe nach frühestens 5 Jahren von 2 auf 4 erweitern. dann nach 5 Jahren auf 5 und dann wars das schon. (soviel ich noch weiss)
stimmt das so ?
piefke hat geschrieben:Magnum828 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Magnum828 hat geschrieben:IT Guy hat geschrieben:4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".
Dazu ist der vollständigkeit halber zu sagen das die Behörde einen Antrag annehmen muss. Sie hat diesen dann schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten.
und @ Gewo
nein, klappt dann auch nicht. Ein Bekannter hat es gemacht und der Antrag wurde abgelehnt. Er hat es dann nur nicht weiter verfolgt.
hi
den haette ich gerne gesehen den antrag
- entweder haben die besessenen waffen nicht zu den geschossenen bewerben gepasst
- oder die beantragten waffen nicht zu den mit leihwaffen geschossenen bewerben
- oder es waren zu wenige ergebnisse
- oder keine ordentliche bestaetigung seitens des OSM
- oder er hat den antrag wieder selber zurueckgezogen
wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist
wenn eine einzelne behoerde das glaubt anders sehen zu muessen dann gibt es dagegen entsprechende mittel
aus ruecksicht auf meine erwerbstaetigkeit ersuche ich um verstaendniss dass ich zu solchen moeglichen rechtsmitteln gegen eine behoerde bzw deren beamte nix weiteres oeffentlich ausfuehren moechte
Das ist auch das, was meine Recherche ergeben hat. Wenn der Antrag passt, muss ihn die Behörde eigentlich genehmigen. Gibt auch genügend Urteile zu dem Thema.
Mit den Rechtsmitteln habe ich mich auch schon auseinandergesetzt, und im neuen Jahr werd ich dann auch den Antrag stellen.
Soweit ich weiß gehen nur die Behörden in Kufstein und Schwaz derzeit so vor, wenn jemand noch von anderen Behörden weiß, die das so machen, bitte lasst es uns wissen.
Bis vor 2-3 Jahren war doch eigentlich in ganz Tirol, ausgenommen BH-Innsbruck-Stadt, ein erweitern zwischen 4-12 doch auch ohne Ergebnislisten etc. relativ problemlos. was ist denn da passiert.....?