Seite 5 von 6

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mo 20. Jul 2015, 13:16
von cowroper
SecondAmendment hat geschrieben:Wer in Österreich (oder anderen linken Staat) wohnt ist selber schuld und muss damit rechnen. :clap:


Ein grosses "dislike" für diesen unqualifizierten Beitrag!

In einem "linken Staat" wärst du für eine Aussage schon hinter Gittern!

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mo 20. Jul 2015, 17:42
von SecondAmendment
Links muss nicht zwingend totalitär sein. Und mMn alle Notwehrgesetze die nicht Stand Your Ground Regel verfolgen, sind links. Und Staat besteht eigentlich aus Gesetzen. Wenn man so andere Gesetze liest, scheinen die aber wohl nicht durch einen Republikaner geschrieben zu sein. ;)

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mo 20. Jul 2015, 17:58
von BigBen
SecondAmendment hat geschrieben:Und mMn alle Notwehrgesetze die nicht Stand Your Ground Regel verfolgen, sind links.


Sehr interessante Meinung, allerdings auch ein wenig absurd...mMn ;)

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 14:47
von trenck
Tendenziell stimmt die Aussage sicher. Alles, was in Richtung Einschränkung des Notwehrrechts geht, weil der Verbrecher ja angeblich so arm ist, kommt aus der linken politischen Ecke.

Trenck

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 15:25
von biofan
trenck hat geschrieben:Tendenziell stimmt die Aussage sicher. Alles, was in Richtung Einschränkung des Notwehrrechts geht, weil der Verbrecher ja angeblich so arm ist, kommt aus der linken politischen Ecke.

Trenck



Daher wird bei uns auch der Täter geschützt und nicht das Opfer

Gruß Biofan

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 18:22
von gunlove
biofan hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:Tendenziell stimmt die Aussage sicher. Alles, was in Richtung Einschränkung des Notwehrrechts geht, weil der Verbrecher ja angeblich so arm ist, kommt aus der linken politischen Ecke.

Trenck



Daher wird bei uns auch der Täter geschützt und nicht das Opfer

Gruß Biofan

Zumindest der normaldenkende österreichische Bürger, der mit beiden Beinen fest im Leben steht, kann sich des Eindrucks nicht erwehren.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 18:27
von BigBen
Genau, daher wurden in den letzten Jahren die Verfahren gegen die Schützen in den medienwirklsamen Notwehrfällen (Trafikant, Taxler, Juwelier) auch allesamt eingestellt...

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 18:42
von lyhrenz
BigBen hat geschrieben:Genau, daher wurden in den letzten Jahren die Verfahren gegen die Schützen in den medienwirklsamen Notwehrfällen (Trafikant, Taxler, Juwelier) auch allesamt eingestellt...

Schon, aber jedes mal haben wir den Prozess mit wackligen Knien verfolgt. Notwehr und §8 Irrtum sind einfach sehr schwierig zu beurteilen und man kann in der Situation im Affekt viel falsch machen...

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 18:57
von BigBen
Es gab garkeine Prozesse, es wurde nichtmal Anklage erhoben.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 21:39
von SchwarzerMann
hmm...
heist das
man darf sich seiner haut doch noch wehren?

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 23:18
von lyhrenz
BigBen hat geschrieben:Es gab garkeine Prozesse, es wurde nichtmal Anklage erhoben.

Prozess war untechnisch gemeint. Ich meinte nur, ich war jedes mal froh über den Ausgang.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Di 21. Jul 2015, 23:51
von arch enemy
SchwarzerMann hat geschrieben:hmm...
heist das
man darf sich seiner haut doch noch wehren?


..ja, man darf sich wehren. Das Zauberwort ist die "Verhältnismäßigkeit" - sprich ein ungezielter Schuss in einer nachvollziehbaren Stress- und Angstsituation ist rechtlich noch ok, wenn´st das ganze Magazin auf einen unbewaffneten Täter entleerst oder ihn bei der Flucht in den Rücken schießt, wird die Argumentation schon etwas schwieriger....im Übrigen tun sich Privatpersonen in einer solchen Situation (egal ob Hausbesitzer, der vom Einbrecher heimgesucht wird oder der Juwelier der überfallen wird) leichter als Exekutivbeamte, die sind an das Waffengebrauchsgesetz 1969 gebunden.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 00:48
von aragorn
Verhaeltnismaessigkeit ist genau falsch! Auf die notwendigkeit kommt es an. Bitte keine rechtlich falschen Infos hier posten, wenn man sich nicht auskennt.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 07:36
von yoda
aragorn hat geschrieben:Verhaeltnismaessigkeit ist genau falsch! Auf die notwendigkeit kommt es an. Bitte keine rechtlich falschen Infos hier posten, wenn man sich nicht auskennt.
Verhältnismäßigkeit ist auch wichtig, du darfst einem Apfeldieb der gerade davonläuft nicht nachschießen, weil der Wert des Apfels viel zu gering ist, obwohl beim weglaufen immer noch ein Angriff auf dein Eigentum stattfindet.

Re: schutz von eigentum und notwehr

Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 07:43
von BigBen
Nicht Hausgebrauchsdeutsch mit Juristendeutsch verwechseln, im Notwehrrecht gibt es keine Verhätlnismäßigkeit sondern eben nur die Notwendigkeit.