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Re: WBK mit 18

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 11:49
von Rosso1512
gewo hat geschrieben:WaffG 1996; § 47. (2)
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.


Dass hat mir der nette Herr von der BH auch so erklärt. :)

Re: WBK mit 18

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 09:33
von Promo
.. und explizit nicht angeführt ist der Transport!

Re: WBK mit 18

Verfasst: Fr 21. Aug 2015, 15:22
von gewo
Promo hat geschrieben:.. und explizit nicht angeführt ist der Transport!


wie du meinst
dann schick ma jetzt die ganzen GLS und DHL und EMS fahrer inkl dem sortierpersonal zum WBK loesen ....