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Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Do 6. Jul 2023, 15:30
von gewo
Promo hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 14:20
Kenne gemeinsame Verwahrung von Pumpguns die 1996 gekauft wurden und seitdem problemlos immer gemeinsam kontrolliert wurden. Aber klar, es gibt kein VwGH Urteil - kann aber halt auch daran liegen, dass es für die Behörde OK ist....
kann auch daran ligen dass es die behoerde nie erfahren hat
wenn der polizeibeamter das potentielle problem am sachverhalt ned erkennt dann meldet er ihn auch nie
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Do 6. Jul 2023, 17:03
von AUG-andy
MartinRaml hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 14:07
Alexander K hat geschrieben: Mi 5. Jul 2023, 19:32
titan hat geschrieben: Mi 5. Jul 2023, 19:14
Aus eigener Erfahrung, das geht und sollte überhaupt kein Problem darstellen. Eine fristgerechte Meldung an die Behörde(n) natürlich vorausgesetzt. Die Reihenfolge Verkauf vor Kauf sollte aber stimmen.
Die Reihenfolge Verkauf vor Kauf sollte aber stimmen.
Ich denke das wäre der wichtigste Punkt.
Bei einem Waffentausch stimmt die Reihenfolge bei einem der Teilnehmer sicher nicht.
Und was passiert wenn ein Teilnehmer das am selben Tage meldet und der andere ein paar Wochen später, noch in der Frist?
Warum?
Es entsteht zu keinem Zeitpunkt ein Überbestand !!!
Wir (Erweber und Überlasser) sitzen gemeinsam am Tisch und tauschen die Waffen inklusive Meldungen mit dem
selben Datum aus. Wann die Meldungen dann bei der Behörde eintreffen (natürlich Fristgerecht) ist unerheblich. Für Erwerber und Überlasser ist somit alles erledigt. Wie schon mehrfach erwähnt,
gab es in all den Jahren noch keine Beanstandung. Es genügt das gleiche Datum, Uhrzeit habe ich nie aufgeschrieben. Ich schicke sowieso alles doppelt an beide Behörden (vom Erwerber und Überlasser) obwohl es nicht Notwendig wäre. Da sehen sie sofort das es kein Überbestand ist da gleichzeitig ein Verkauf und Kauf durchgeführt wurde.

Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Do 6. Jul 2023, 21:52
von FdH22
AUG-andy hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 17:03
Ich schicke sowieso alles doppelt an beide Behörden (vom Erwerber und Überlasser) obwohl es nicht Notwendig wäre. Da sehen sie sofort das es kein Überbestand ist da gleichzeitig ein Verkauf und Kauf durchgeführt wurde.
Mache ich genau so.
Ist einfach gentleman-like den ohnehin überlasteten Beamten a bissl entgegen zu kommen

Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 01:04
von rider650
FdH22 hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 21:52
...
Mache ich genau so.
Ist einfach gentleman-like den ohnehin überlasteten Beamten a bissl entgegen zu kommen
Wenn du der Überlasser bist machst du deiner Behörde nur zusätzliche Arbeit, wenn du ihr die Überlassung mailst - die müssen dann nämlich den 'Löschen' Knopf für deine Mail anklicken. Die Behörde des Erwerbers macht die Umtragung im ZWR, darum braucht auch nur sie die Info bezüglich der Überlassung von beiden Parteien.
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 05:05
von AUG-andy
rider650 hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 01:04
FdH22 hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 21:52
...
Mache ich genau so.
Ist einfach gentleman-like den ohnehin überlasteten Beamten a bissl entgegen zu kommen
Wenn du der Überlasser bist machst du deiner Behörde nur zusätzliche Arbeit, wenn du ihr die Überlassung mailst - die müssen dann nämlich den 'Löschen' Knopf für deine Mail anklicken. Die Behörde des Erwerbers macht die Umtragung im ZWR, darum braucht auch nur sie die Info bezüglich der Überlassung von beiden Parteien.
Das kann dir aber egal sein.
Ist eine doppelte Sicherheit.
Außerdem schicke ich alles Eingeschrieben damit es auch wirklich ankommt. Manchmal trägt Wien die Meldung schneller um obwohl ich Überlasser bin als die Erwerber Behörde.

Warum ich das weiß?
Das sehe ich anhand der Laufzeit des eingeschrieben Briefes und der Zustellung.
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 09:22
von gewo
FdH22 hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 21:52
Ist einfach gentleman-like den ohnehin überlasteten Beamten a bissl entgegen zu kommen
nur die ZUSTÄNDIGE behoerde eines rechtsaktes kann und darf taetig werden
bei einer waffenueberlassung ist das NUR jene behoerde in deren wirkungsbereich der KÄUFER seinen hauptwohnsitz hat
eine behoerde die einen erkennbaren antrag erhaelt jedoch unzustaendig ist, ist laut AVG verpflichtet diesen antrag ohne verzug an die in diesem sachverhalt zustaendige behoerde weiter zu uebermitteln.
du machst als verkauefer einer waffe deiner eigenen behoerde nur unnoetige arbeit wenn du ihr eine verkaufsmeldung schickst obwohl sie ja unzustaendig ist und das garned ins ZWR eintragen kann oder darf
nein
das ist nicht gentlemanlike
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 09:40
von Alexander K
Ich würde auch sagen, dass man nur das rechtlich Notwendige tun soll. Nicht geforderte Schreiben und mails, belasten die Behörden mit zusätzlicher Arbeit und verzögern die Bearbeitung.
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 09:49
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 05:05
Manchmal trägt Wien die Meldung schneller um obwohl ich Überlasser bin als die Erwerber Behörde.
du taeuscht dich
in ein gemeinsames register kann nur EINE behoerde einen eintrag machen und dieser eine eintrag ist dann fuer alle beteiligten sichtbar.
es traegt nicht jede behoerde fuer "ihren" waffenbesitzer ein
das gibt es seit 2014 (?) seit der ZWR einfuehrung nicht mehr
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 10:08
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 09:49
AUG-andy hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 05:05
Manchmal trägt Wien die Meldung schneller um obwohl ich Überlasser bin als die Erwerber Behörde.
du taeuscht dich
in ein gemeinsames register kann nur EINE behoerde einen eintrag machen und dieser eine eintrag ist dann fuer alle beteiligten sichtbar.
es traegt nicht jede behoerde fuer "ihren" waffenbesitzer ein
das gibt es seit 2014 (?) seit der ZWR einfuehrung nicht mehr
Du weißt schon dass diese Aussage nicht immer der Wahrheit entspricht.
Ich kann dir dir sicher zwei bis drei Fälle aufzählen wo Wien das so gehandhabt hat.
Kann ich als Verkäufer leicht nachvollziehen, anhand der Übernahmebestätigung.
Das Waffengesetz wird immer sehr kreativ ausgelegt wie du ja bekanntlich schon mitbekommen hast. Mir als Verkäufer kann es egal sein wer was schneller umschreibt. Hauptsache es passt alles. Ich werde es weiterhin so handhaben, hab bis heute keine negative Antwort bekommen. Nicht mal meine Sachbearbeiterin hat das jemals negativ erwähnt. Im Gegenteil, die war immer Heilfroh als ich ihr Daten übermittelt habe die im ZWR verloren gegangen sind. Ich hebe alle Meldungen seit über 35 Jahren ganz penibel auf für solche Fälle.
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 10:48
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 10:08
gewo hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 09:49
AUG-andy hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 05:05
Manchmal trägt Wien die Meldung schneller um obwohl ich Überlasser bin als die Erwerber Behörde.
du taeuscht dich
in ein gemeinsames register kann nur EINE behoerde einen eintrag machen und dieser eine eintrag ist dann fuer alle beteiligten sichtbar.
es traegt nicht jede behoerde fuer "ihren" waffenbesitzer ein
das gibt es seit 2014 (?) seit der ZWR einfuehrung nicht mehr
Du weißt schon dass diese Aussage nicht immer der Wahrheit entspricht.
Ich kann dir dir sicher zwei bis drei Fälle aufzählen wo Wien das so gehandhabt hat.
Kann ich als Verkäufer leicht nachvollziehen, anhand der Übernahmebestätigung.
Das Waffengesetz wird immer sehr kreativ ausgelegt wie du ja bekanntlich schon mitbekommen hast. Mir als Verkäufer kann es egal sein wer was schneller umschreibt. Hauptsache es passt alles. Ich werde es weiterhin so handhaben, hab bis heute keine negative Antwort bekommen. Nicht mal meine Sachbearbeiterin hat das jemals negativ erwähnt. Im Gegenteil, die war immer Heilfroh als ich ihr Daten übermittelt habe die im ZWR verloren gegangen sind. Ich hebe alle Meldungen seit über 35 Jahren ganz penibel auf für solche Fälle.
uns gegenueber argumentieren div waffenbehoerden immer wieder damit dass sie in den bestand eine anderen BH nichts aendern koennen weil zustandigkeitsthema.
das gilt auch bei uns freundschaftlich oder neutrral gesinnten behoerden
und selbst dann wenn diese behoerde mal - unbestritten - selbst einen fehler gemacht hat bei einer eintragung
wir muessen dann im zuge dessen bei der nun zustaendigen behoerde um die berichtigung ersuchen
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 11:00
von Flying Dog
Übrigens... zum Thema Überbestand:
Tritt dieser Fall ein, bekommt man vor Ablauf der 6 Wochen Frist ein behördliches Schreiben, in dem man aufgefordert wird, den Überbestand umgehend zu korrigieren.
Bleibt man untätig, gibt's eine Anzeige. Das läuft automatisch und die SachbearbeiterInnen können da auch nichts ändern, egal mit welcher Erklärung man kommt, egal wer daran Schuld trägt.
Löst man das Problem, ist die Angelegenheit erledigt und vergessen.
Ist zumindest bei meiner BH so.
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 13:01
von Promo
gewo hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 10:48
uns gegenueber argumentieren div waffenbehoerden immer wieder damit dass sie in den bestand eine anderen BH nichts aendern koennen weil zustandigkeitsthema.
Gerhard hat recht. Hab mal eine Waffe gekauft, die vor 1871 produziert wurde, und die der Vorbesitzer (andere Waffenbehörde zuständig) fälschlicherweise ins ZWR eingetragen hat. Meine Behörde (ich stand selber daneben) konnte diese Waffe nicht aus dem ZWR löschen, Zugriff darauf gesperrt, darf nur die jeweils zuständige Behörde. Möglicherweise hat sich das aber auch gegenüber früher geändert, ich glaub da ging es noch, dass auch der Bregenzer bei Waldviertlern im ZWR rumspielt. Oder es mag auch einen Unterschied geben, wenn Waffen bloß von einer Person auf die andere umgemeldet werden.
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 13:34
von Steyrer
Ich würde vermuten, dass die Behörde des Überlassers die Meldung an die Behörde des Übernehmers weiter geschickt hat. Kommt vor dass sie nett sind, nicht einmal so selten.
Und die richtige Behörde des Übernehmers hat dann durchgeführt.
So habe ich es einmal mitbekommen....
Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 14:10
von combatmiles
Meine BH hat mich gelobt als ich beim Verkauf an BEIDE BH's gemolden hab...

Re: Zeitweilige Überlassung
Verfasst: Fr 7. Jul 2023, 17:32
von Bernhard
Steyrer hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 13:34
Ich würde vermuten, dass die Behörde des Überlassers die Meldung an die Behörde des Übernehmers weiter geschickt hat.
Dazu (oder den Einschreiter an die richtige Behörde weiterzuverweisen) ist die „falsche“ Behörde nach § 6 AVG verpflichtet.