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Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 15:13
von JAGAS3P
Ich schlucke den Tresorschlüssel immer und esse viel Bitterschokolade, dann ist er zumindest ein paar Tage sehr "safe" ! Dann wieder alles von vorne! ;-)
Blöd sind dann eigentlich nur die behördlichen Überprüfungen durch die netten Polizisten.
Es dauert dann oft einige Stunden, bis das Abführmittel wirkt... :obscene-tolietpush: :lol:

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 15:15
von Exitus
Calcipher hat geschrieben:Exitus,

Mit welchen Leuten verkehrst du denn, dass aus deiner Wohnung im Handumdrehen Blechkisterl verschwinden?
Es geht hier auch nicht darum was vielleicht sinnvoll ist, sondern darum was der Gesetzgeber vorschreibt. Die Kluft zwischen diesen beiden Dingen ist viel zu groß um sie in einen Topf zu werfen.


Wie Versicherungen das handhaben ist wieder ein ganz andere Geschichte und das was du schreibst ist so auch nicht allumfassend zutreffend, denn meine "haushaltsüblichen" Wertgegenstände wie Uhren, Schmuck etc. sind diebstahlversichert obwohl sie in gar keinem Tresor aufbewahrt werden. Das gilt erst aber einer bestimmten Grenze und ist wiederum von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bleiben wir also beim Thema.



Es geht hierbei nicht um meine Freunde, aber hattest du noch nie einen Handwerker, Heizungsableser oder sonstiges im Haus?
Ich persönlich finde ein Blechkasterl mit 15kg das in einem Kleiderschrank steht weder sicher noch eine ausreichend Verwahrung.
Und selbst zwei Schrauben mit Hohlraumdübel in der Rigipswand sind besser als nichts.
Von mir aus könnt ihr eure Glock auch gerne mit einem Fahrradschloß zum Griff des Backofen hängen.
Jeder wie er meint.
Aber wie gesagt, nur meine Meinung

Und bezüglich Versicherung und Tresor.
Ab einem Wert von ca 10k € sollte die Verwahrung in einem Wertschutzschrank mit entsprechender Sicherheitsklasse erfolgen, das schließt aber die Befestigung mit ein.

Greetings Oliver

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 15:31
von Calcipher
Ist dir eh überlassen, was du für dich als ausreichend und sicher erachtest. Darum gehts ja auch gar nicht. Es geht darum, was der Gesetzgeber fordert und der fordert eben nirgends, dass ein Tresor mit irgendwas verschraubt sein muss.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 15:35
von Exitus
Ich bin halt einfach der Meinung das man nicht alles zu tote regulieren muss, sondern einfach einmal seinen gesunden Hausverstand einsetzten sollte.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 15:41
von diver99
Exitus hat geschrieben:Ich bin halt einfach der Meinung das man nicht alles zu tote regulieren muss, sondern einfach einmal seinen gesunden Hausverstand einsetzten sollte.


Eine vernünftige Einstellung. Leider gibts den Hausverstand heute nur mehr beim Billa. ;-)

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 16:01
von Calcipher
Nochmal, es geht nicht darum was ich, du, der Billa ihr Hausverstand oder sonstwer für sinnvoll erachtet. Die Frage war, ob der Gesetzgeber das fordert.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 17:29
von Exitus
Nein, der Gesetzgeber fordert es nicht, noch nicht.
Wenn aber weiter jegliche Grenze bis zum geht nicht mehr ausgereizt wird, kommt sicher auch da eine Vorschrift.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 17:59
von Martin P
Calcipher hat geschrieben:Nochmal, es geht nicht darum was ich, du, der Billa ihr Hausverstand oder sonstwer für sinnvoll erachtet. Die Frage war, ob der Gesetzgeber das fordert.


Schau, das haben doch schon mehrere User in zahllosen Beiträgen ausreichend erklärt. Es ist das Eigentümliche jeder gesetzlichen Bestimmung, dass sie allgemein formuliert sein muss, um möglichst vielen Sacherhalten gerecht zu werden.

Es steht auch nirgends im Waffengesetz ausdrücklich, dass du kein MG74 besitzen darfst. Darfst du aber bekanntlich trotzdem nicht - auch das muss man sich eben aus allgemeineren Bestimmungen ableiten.

Daher ist dir zuzustimmen, dass es keine waffenrechtliche Vorschrift gibt, wonach du deinen Tresor festschrauben musst. Trotzdem kann es notwenig sein, je nachdem, wie deine Lebensumstände sind. Unter Umständen ist ja sogar die Verwahrung ohne Tresor zulässig - es gibt nicht die eine, einzig gültige Antwort.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 18:09
von Calcipher
Doch, dass ich kein MG74 besitzen darf ist im WaffG völlig unzweideutig geregelt. Dass das Behältnis zur Verwahrung angeschraubt sein muss ist im Gegensatz NICHT geregelt, nicht einmal implizit. Das hat bisher auch niemand entkräften können.
Wer ihn anschrauben will soll ihn anschrauben, der Gestzgeber fordert das jedoch nicht.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 18:17
von Vergil
...

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 18:21
von Calcipher
Bei mir kamen sie bisher immer erst unangemeldet und daher auch erfolglos. Danach haben sie mich angerufen und einen Termin ausgemacht.

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 18:36
von gewo
Vergil hat geschrieben:Mal ne Frage an die von euch, die bereits eine Überprüfung hatten:
Macht der Polizist bei euch einen unangemeldeten Hausbesuch um die Waffenüberprüfung durchzuführen?
Wenn ich eine Waffenüberprüfung mache, dann rufe ich die Partei davor immer an, mach einen Termin aus und stelle klar, dass ich den gültigen Waffenführerschein auch gleich sehen möchte. Wäre auch blöd, wenn ich zu jeder Partei nochmal hin müsste, um den Waffenführerschein nochmal exta anzuschauen.
Lg, Vergil


eigentlich soll es eine unangemeldete ueberpruefung sein
in der praxis ist es zu wohl mehr als 90% eine angemeldete
weil eben tagsueber kein m,ensch zuhause ist und die ueberpruefung fruehmorgens und nach 20h und am sonntag nicht zulaessig ist

bei mir zb mussten sie sich - bei den privaten ueberpruefungen - zwnagslaeufig immer anmelden
bin normal nie vor mitternacht zuhause

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 18:37
von McMonkey
Vergil hat geschrieben:und stelle klar, dass ich den gültigen Waffenführerschein auch gleich sehen möchte. Wäre auch blöd, wenn ich zu jeder Partei nochmal hin müsste, um den Waffenführerschein nochmal exta anzuschauen


Hnnnnnnnnnn?

Wessen Waffenführerschein - wenn notwendig - ist bei der Überprüfung aktuell? Die Auffrischung macht doch keiner einfach so auf Verdacht. Man hat ja xWochen Zeit den Nachweis nachzureichen! Also wozu wiederkommen.
Ist das im Sinne des Gesetztgebers, dass die Überprüfung vorher angekündigt wird? :doh:

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 19:13
von Vergil
...

Re: Verwahrung und Überprüfung

Verfasst: Fr 18. Mär 2016, 22:53
von Martin P
Calcipher hat geschrieben:Dass das Behältnis zur Verwahrung angeschraubt sein muss ist im Gegensatz NICHT geregelt, nicht einmal implizit. Das hat bisher auch niemand entkräften können.
Wer ihn anschrauben will soll ihn anschrauben, der Gestzgeber fordert das jedoch nicht.


Ständige Rechtsprechung des VwGH: "Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... s+entfernt

Ist freilich nur der Rechtssatz, im Entscheidungstext geht es um einen anderen Sachverhalt. Natürlich könnte man daher weiterdiskutieren, ob man einen kleinen Möbeltresor, der nicht verschraubt ist, ohne Schwierigkeiten entfernen kann. Aber wer hat schon Lust auf Diskussionen mit seiner Waffenbehörde? Die generelle Richtung ist damit durch den VwGH jedenfalls klar vorgegeben: im Zweifel ist anschrauben besser als nicht anschrauben.

Noch einmal, es steht nicht alles expressis verbis im Waffengesetz, woran du dich als Waffenbesitzer zu halten hast. Es gibt noch (unmittelbar anwendbares) EU-Recht, Verordnungen, Erlässe, höchstgerichtliche Entscheidungen und aus all dem setzt sich dann das zusammen, was im Ergebnis für den Einzelnen verbindlich ist. Schlussendlich hast du auch noch das, was wir als "Verwaltungspraxis" kennen, die eine Behörde entscheidet so, die nächste anders. Deswegen empfiehlt es sich, die jeweils strengste Auslegung als verbindlich anzusehen, wenn man keine Schwierigkeiten haben möchte.