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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:43
von mangup
[quote="piefke"]Gibt es in Hotels denn echt so viel Cash??
Natürlich gibt es viel Cash in Hotels. Es zahlen viele mit Kreditkarte aber viele zahlen auch mit Cash. In vielen Hotels werden sogar Tageslosungen in einem Safe gelagert und in 30 Tagen im Monat kann das zimlich viel sein. Aber sagen wir mal so in jeden Hotel gibt es mindestens 2000 Euro + Tageslosung die von 50 bis 10 000 Euro sein kann. Je nach dem... Bitte nicht auf dumme gedanken kommen

Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:56
von LTE
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 21:00
von gewo
@lte
wo kommen die 250kg aufbewahren her?
tagesbedarf?
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 21:05
von trenck
LTE hat geschrieben:So und jetzt sag mir noch einmal einer, das ein Portier gefährdeter ist, als einer der mit Sprengstoff auf Baustellen geht, der Maus putz alleine mit 25 KG Sprengstoff und 10x 8er Kapseln ( sind Sprengkräftige Zünder) in der Bergbotanik herum Wandert.
Wenn das stimmt, was der Threadstarter so schreibt, dann werden allerdings Portiers häufig überfallen. Wie oft passiert das Sprengmeistern?
LTE hat geschrieben:Das nächste ist, gib mir eine einzige Schlüssige Rechtfertigung, die es zulässt, in leotzter Konsequenz das Feuer auf einen Menschen zu eröffnen, ...
Der Notwehrparagraph beschreibt das ziemlich eindeutig.
Trenck
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 21:28
von LTE
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 22:01
von mangup
LTE hat geschrieben: wenn du da sagst, ja aber ich muss doch den Safe schützen, dann werden die sagen, guter Mann, in jeder Bank und in jedem Bankomat lagert mehr Geld als in deinem kleinen Safe, deswegen ist trotzdem kein Kassier bewaffnet, den!!!
So und genau diese Argumentation wiederlegt mir jetzt bitte einer...
Ich brauche keinen WP um den Safe zu schützen. Ich brauche einen um meine Gesundheit, und im schlimmsten Fall mein leben zu schützen. Und das auch erst wenn ich mir zu 100% sicher bin dass er mir einen Schaden zufügen wird. Das heisst wenn er auf mich einschlägt oder mich abstechen will, weil ihm irgendetwas nicht passt, dann würde ich zur Pistole greifen, und dann sind die meisten Räuber eh schon weg.
Also ein Versuch ist es wert. Das Psychologische Gutachten müsste ich sowieso nicht machen. Also wird das kein allzu teuerer Spaß. (Auch wenn nichts daraus werden sollte)
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 22:05
von trenck
LTE hat geschrieben:Notwehr Paragraph legt aber unsere Behörde sehr anders aus, du musst eben nicht am Stammtisch oder im Forum ein lockeren Spruch von wegen Notwehr ablassen, dann zerlegen sie dich gleich, du musst eine von vorne bis hinten Schlüssige Angabe machen können, die auch einer näheren Begutachtung standhält und ich vermute mal, due wird sehr sehr eingängig werden die Begutachtung.
Das ist halt das grundlegende Problem, das heute so gut wie jeder Sachbearbeiter (und das von oben gedeckt) sich anmaßt, dafür sorgen zu wollen, dass es "möglichst wenig Waffen im Volk gibt", anstatt einfach nur das Gesetz zu vollziehen. Und dieses sagt (soweit ich mich erinnere), dass ein Waffenpass auszustellen ist, wenn die betreffende Person einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt ist und selbiger am besten mit einer Schusswaffe zu begegnen ist. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das bei Sprengmeistern wie auch bei Nachtportieren der Fall ist. Aber dem steht halt heutzutage die Ideologie der Volksentwaffnung entgegen.
Trenck
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 22:47
von LTE
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 08:57
von Wiseli
Naja, von so Details, dass der DG sicher was zu technischen Details zu sagen wüsste, wo man nie nie hinschießen darf, Gasleitungen... abgesehen.
Als Dienstgeber hat man schon Weisungs- und Genehmigungsrechte. Das fängt bei Dienstkleidung und Jausenpause an und hört dort nicht auf, der eine bringt seine Pistole mit, der nächste will seine private Unterhaltungselektronik oder Fussheizung in Betrieb nehmen, wieder einer läßt sich von seiner Freundin am Arbeitsplatz besuchen, sowas spielt es denke ich nur mit Einwilligung am Betriebsgelände.
Wenns nicht im Dienstvertrag drinnensteht, gibts eine Hausordnung und meistens auch eine Betriebsvereinbarung. Es muss nicht gleich ein Entlassungsgrund vorliegen, aber die ordinären Kündigungsfristen sind auch sehr kurz, und ein Recht auf eine Begründung steht nicht zu.
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 10:27
von no0ne
gewo hat geschrieben:jeder arbeitgeber darf das halten wie er will
eine kuendigung weil jemand inhaber eines waffenpasses ist und daher eine waffe fuehrt ist jedenfalls eine motivkündigung
und damit rechtlich nicht zulaessig
und es ist diskriminierend ausserdem
klar kann man als arbeitgeber auch die illegale motivkündigung verschleiern und ohne grund kündigen
es stellt sich natuerlich die frage ob man in so einem unternehmen ueberhaupt beschaeftigt sein will
kommt wohl auf den leidensfaktor an ...
Wollte an sich zu diesen teils köstlich amüsanten Beiträgen schweigen aber es befremdet doch sehr, dass bestimmte Meinungen ausgerechnet von einer Person kommen, welche in der eigenen Firma ein "MOTIVHAUSVERBOT" über Kunden verhängt.
Dann BITTE doch auch mal den Wiener Linien, der ÖBB, usw. ...
diesen "nicht rechtlichen und diskriminierenden" Standpunkt erklären, wenn diese den Waffenträgern die Beförderung verwehren!

Es werden ja auch TattooträgerInnen bei Banken, Versicherungen, ...
NICHT eingestellt wenn ihre "Bildchen" außerhalb definierter Bekleidungsgrenzen sichtbar werden und ein nachträgliches Tattoo wird oft dienstvertraglich "diskriminierend"

verhindert.
Willkommen in der "rechtlich zulässigen" Praxis - gewo

Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Di 19. Apr 2016, 14:10
von Dauerfeuer
mangup hat geschrieben: -...Und das auch erst wenn ich mir zu 100% sicher bin dass er mir einen Schaden zufügen wird. Das heisst wenn er auf mich einschlägt oder mich abstechen will..
Und wenn der böse bub auf dich einsticht und auf dich einprügelt, DANN erst ziehst du deine Waffe und beginnst dich zu wehren?? Du bist mein Held, wahrlich...

Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mi 20. Apr 2016, 08:36
von Wiseli
Naja, ich wills ja nicht verschreien, aber wie wäre denn die Lage, wenn der Räuber selbst -freilich illegal- bewaffnet daherkommt, Du als Opfer ihm dem Täter eben diese Waffe eintreißt und ihn mit seiner eigenen illegalen Waffe triffst?
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mi 20. Apr 2016, 08:40
von BigBen
Wiseli hat geschrieben:Naja, ich wills ja nicht verschreien, aber wie wäre denn die Lage, wenn der Räuber selbst -freilich illegal- bewaffnet daherkommt, Du als Opfer ihm dem Täter eben diese Waffe eintreißt und ihn mit seiner eigenen illegalen Waffe triffst?
Was soll das Gedankenspiel in dem Kontext bringen? Abgesehen davon hast du dann relativ sicher mindestens einen Notwehrexzess, da der Räuber dan ja unbewaffnet ist...außer der Räuber zückt dann noch ein Messer und geht auf dich los. Alles in allem mehr als unwahrscheinlich.
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mi 20. Apr 2016, 09:05
von Wiseli
Ob es ein Exzess wäre, einen körperlich überlegenen Räuber, der ohne Gnade auf einen losgeht weil er böse ist und seine Puffn wiederhaben will, mannzustoppen ist die gute Frage. Ich denk aber schon es ist wahrscheinlicher, dass der Räuber mit seiner eigenen entwundenen Waffe getroffen wird, als jetzt umgekehrt, auch rein von der Logik und den Auswirkungen.
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Verfasst: Mi 20. Apr 2016, 09:09
von BigBen
Du hälst es für wahrscheinlicher einem Kriminellen der zu allem entschlossen ist seine Waffe zu entwenden als umgekehrt? Schau weniger Actionfilme
