Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Verfasst: Fr 16. Jun 2017, 21:02
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Kommentar des Präsidenten 3: IPSC Weltmeisterschaft im Büchsenschießen
Vom 25. Mai bis zum 11. Juni fand bei Moskau die erste Weltmeisterschaft im IPSC Büchsenschießen statt. Der verantwortliche russische IPSC-Verband hat sich nicht lumpen lassen und die Veranstaltung auf einem sowohl qualitativ wie quantitativ gigantischen Stand durchgeführt. Auch sonst war die Organisation schlichtweg perfekt. Aber gegen Russland gibt es seit der Ukraine Krise ein Embargo, das auch Waffen umfasst. Allerdings handelt es sich um ein Embargo das den „Handel“ mit Schusswaffen und Munition betreffen soll. Sportschützen und Jäger handeln nicht mit Waffen, sondern fahren mit diesen zur Jagd oder zu Schießsportveranstaltungen und anschließend mit diesen Geräten dann auch wieder nach Hause. Folgerichtig konnte die große Masse der WM Teilnehmer - insbesondere auch aus den EU Staaten - völlig unbehelligt ihre hochgezüchteten Büchsen mit nach Russland nehmen und sinnvoll an der Konkurrenz teilnehmen. Anders die deutschen Teilnehmer. Ihnen wurde das Mitnehmen ihrer Waffen untersagt. Ohne eigene Sportwaffen handelte es sich für uns um eine interessante touristische Reise zu einer imposanten Schießsportveranstaltung. Sportlich völlig sinnlos trotz der freundlicherweise bereitwillig zur Verfügung stehenden Leihwaffen. Diese waren allesamt Varianten der AK47 bzw. 74 und sind zum Wettkampfschießsport denkbar ungeeignet. Doch damit nicht genug. In der Bundesregierung und der Ministerialbürokratie war bekannt, dass Deutschland mit der Verweigerung der Mitnahmeerlaubnis allein auf weiter Flur stehen würde. Das durfte natürlich nicht sein. So wandte man sich an Brüssel, um auch die anderen EU Länder auf Linie zu bringe. Allerdings waren nur drei Länder bereit, der deutschen Linie zu folgen. Als Konsequenz wurde den französischen Schützen eine Woche vor Abreise völlig überraschend mitgeteilt, dass sie ihre Waffen nicht mitnehmen durften. Ganz toll kam es in Österreich. Dort folgte man dem deutschen Druck erst unmittelbar bei der Abreise auf dem Flughafen in Wien, wo den fassungslosen Sportschützen erstmalig und ohne jede Vorwarnung mitgeteilt wurde: Waffen mitnehmen ist nicht! In den Niederlanden hatte das Außenministerium den Schützen bereits eine Genehmigung erteilt. Nun kam man ebenfalls der deutschen Intervention in Brüssel nach und widerrief diese Genehmigung. Der holländische Verband zog sofort vor Gericht und siehe da, die Regierung musste die Genehmigung erteilen. Bemerkenswert ist das Funktionieren des holländischen Rechtsstaates vor allem in dem einen Punkt: der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit entsprechend kam es auch tatsächlich sofort zu einer Verhandlung und einem Urteil. In Frankreich, wo der Verband ebenfalls vor Gericht zog, setzte man den ersten Verhandlungstermin sinnigerweise auf den 12. Juni an. Einen Tag nach Abschluss der Veranstaltung. In Deutschland ist es mit der Klagerei nicht so einfach. Hierzu müsste ein Betroffener vors Verwaltungsgericht ziehen und alle Instanzen wären zu beschreiten. Dies ist in Hinblick auf die Zukunft nun wirklich zu überlegen. Allerdings mit der Aussicht, dass es viele Jahre dauern kann. Man kann dies natürlich wegen der gerichtlichen Laufzeiten auch als Kapitulation des Rechtsstaates auffassen. Dem wäre wohl nicht zu widersprechen.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Guter Wille war bei unseren gewählten Verantwortlichen nicht vorhanden. Es galt der Grundsatz, was man gegen Putin unternehmen kann wird gemacht. Ob den dies überhaupt interessiert ist völlig unwichtig. Die Interessen der eigenen Leute spielen dabei dann schon gar keine Rolle mehr.
Übrigens, die US-Amerikaner wurden von ihren Behörden bei der Mitnahme ihrer Gewehre nicht behelligt. Die Erlaubnisse wurden teilweise noch zu Zeiten Obamas erteilt.