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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 21:56
von milu
@Chris
Danke für die Rückmeldung.
Die Frage wird wohl sein, wie die jeweilige Behörde das wieder handhaben wird...
Besser wird es, so glaube ich, im Vergleich zur aktuellen Regelung wohl nicht.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 23:27
von burggraben
woolf hat geschrieben:Das wird vermutlich auch rein gespielt haben.
Verwaltungsaufwand reduziert es natürlich auch erheblich, weil man sich mit allen, die lediglich ein paar Griffstücke melden, nicht weiter befassen muss.

Wenn es nur um die Verwaltungsvereinfachung gegangen wäre dann hätte man vermutlich 95% des Aufwands dadurch eliminiert 2x die Anzahl von Plätzen an Zubehör genehmigungsfrei zu stellen aber ohne die Basiswaffenkompatibilität zu streichen. Die allermeisten Nachregistrierungen werden kompatible Teile zu vorhandenen Waffen sein, sprich das zweite Glock Griffstück.

Aber dann wäre man wirklich vor dem Problem gestanden was man mit den Leuten macht die nicht kompatible wesentliche Teile haben. Entweder enteignen oder Plätze schenken. So ist dieses Problem relativ elegant gelöst. Die letzen 5% Verwaltungsaufwand werden dadurch auch noch wegoptimiert, weil man die Griffstückhorter Spezialfälle nicht extra behandeln muss, da hast du schon Recht.
Vielleicht ist auch noch ein wenig Liberalisierungsgedanke dahinter gestanden?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 19:09
von Armalito
Wenn es keine Basiswaffenkompatibilität geben muss, bedeutet das dann dass ich zB nur mit Zebehör eine weitere Waffe haben kann?

So habe ich jetzt beispielsweise zwei WBK-Plätze, beide belegt, mit sagen wir angenommenerweise zwei 1911ern.

Vier Zub-Plätze darf ich somit haben und besorg mir demnach zwei Glock Griffstücke und zwei Verschlüsse mit Läufen und habe dann vier Waffen? Also zwei 1911er und zwei auseinandergebaute Glöckleins?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 09:55
von m_a_d
Interessant wird es ev werden, wenn man ein Zubehör registriert hat (zb G17 Verschluss und Lauf) und dann ein nummerngleiches dzt ja nicht relevantes Griffstück nachmeldet :think:

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 10:15
von redstorm
m_a_d hat geschrieben:Interessant wird es ev werden, wenn man ein Zubehör registriert hat (zb G17 Verschluss und Lauf) und dann ein nummerngleiches dzt ja nicht relevantes Griffstück nachmeldet :think:


dann wirds hier im bereich "tausch" abgehen :D

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 10:25
von milu
reload-smile

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 13:49
von Burgenlandy
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 17:31
von meshuggah
Also Glock- oder Pistolengriffstücke kann ich mir nicht als waffenrelevanten Teil vorstellen.

Weil: Man kann auch so eine Patrone ins Lager stecken, den Lauf in den Schlitten einsetzen und dann mit der Hand den Schlagbolzen spannen und auslassen. Zack, hat man eine funktionsfähige (und btw auch sichere) Waffe, dafür ist das Griffstück absolut nicht notwendig.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 17:39
von Papa Bär
Also bei einem bin ich mir ziemlich sicher.
Nachdem die ersten Verordnungen raus sind, wird hier eine Welle der Empörung durchs Forum gehen, wenn man drauf kommt, dass eure feuchten Träume was Zubehör angeht, nicht in Erfüllung gehen werden.
Glaubt ihr wirklich, der Gesetzgeber lässt sich da kein Hintertürchen wenn das alles zu kreativ genutzt wird? :roll:

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 20. Okt 2018, 19:13
von burggraben
meshuggah hat geschrieben:Also Glock- oder Pistolengriffstücke kann ich mir nicht als waffenrelevanten Teil vorstellen.

Weil: Man kann auch so eine Patrone ins Lager stecken, den Lauf in den Schlitten einsetzen und dann mit der Hand den Schlagbolzen spannen und auslassen. Zack, hat man eine funktionsfähige (und btw auch sichere) Waffe, dafür ist das Griffstück absolut nicht notwendig.

Du meinst wesentliche Teile, nicht waffenrelevante. Natürlich kann ein Griffstück zu einem wesentliche Teil werden. Das ist reine Definitionsache im Gesetzestext und hat zuerst mal gar nix mit Überlegungen zu tun welche Teile man braucht damit eine Waffe schußbereit ist. In den USA ist zB der Lower das wesentliche Teil.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 21. Okt 2018, 12:15
von meshuggah
burggraben hat geschrieben:
meshuggah hat geschrieben:Also Glock- oder Pistolengriffstücke kann ich mir nicht als waffenrelevanten Teil vorstellen.

Weil: Man kann auch so eine Patrone ins Lager stecken, den Lauf in den Schlitten einsetzen und dann mit der Hand den Schlagbolzen spannen und auslassen. Zack, hat man eine funktionsfähige (und btw auch sichere) Waffe, dafür ist das Griffstück absolut nicht notwendig.

Du meinst wesentliche Teile, nicht waffenrelevante. Natürlich kann ein Griffstück zu einem wesentliche Teil werden. Das ist reine Definitionsache im Gesetzestext und hat zuerst mal gar nix mit Überlegungen zu tun welche Teile man braucht damit eine Waffe schußbereit ist. In den USA ist zB der Lower das wesentliche Teil.


Es ist mir durchaus bewusst, dass man Gegenstände in einem Gesetz so definieren kann wie man möchte und das mit einer faktischen/sinnhaften Überlegung nichts zu tun haben muss.
Im Gesetzesentwurf steht allerdings explizit drin das bei Abgrenzungsschwierigkeiten nur untrennbar mit wesentlichen Teilen verbundene unwesentliche Teile als wesentliche Teile anzusehen sind. So, den Satz muss man glaub ich zweimal lesen um ihn zu verstehen...^^
Griffe, Abzugs- und Schlageinrichtungen werden explizit als nicht wesentlich eingestuft und sind nicht fest mit wesentlichen Teilen verbunden. Genau das ist bei einem Pistolengriffstück der Fall. Also nix waffenrelevant und auch nicht wesentlich.

Ergo: in Zukunft wird sich bez Glock-Griffen nichts ändern.

Und der Grund, warum ich mit der Funktionsfähigkeit argumentiert habe ist, weil ich dem Gesetz zumindest etwas an Realitätsnähe unterstelle, diese sieht man ja auch im Entwurf durchscheinen.

Und zum Thema Lower in den USA: Das hat nichts mit Sinnhaftigkeit, sondern mit der Lobbyarbeit der NRA zu tun. Upper sind wesentlich schwerer herzustellen als Lower, letztere gelten übrigens nur als Waffe wenn sie zu mehr als 80% fertiggestellt sind. Dadurch ist es in Amistan sehr einfach einen AR zu bauen, ohne sich an irgendwelche Gesetze zu halten. Man kauft den fertigen Upper und einen 80% Lower im Internet, das Ganze kommt mit der Post, dann stellt man den Lower selbst fertig, baut ein paar Anbauteile dran und voila hat man einen AR15.

Um solche Basteleien zu verhindern, wird in Europa (ich denke in jedem MS) richtigerweise der Upper als Waffe gewertet.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 21. Okt 2018, 12:29
von brausi
meshuggah hat geschrieben:Und zum Thema Lower in den USA: Das hat nichts mit Sinnhaftigkeit, sondern mit der Lobbyarbeit der NRA zu tun. Upper sind wesentlich schwerer herzustellen als Lower, letztere gelten übrigens nur als Waffe wenn sie zu mehr als 80% fertiggestellt sind. Dadurch ist es in Amistan sehr einfach einen AR zu bauen, ohne sich an irgendwelche Gesetze zu halten. Man kauft den fertigen Upper und einen 80% Lower im Internet, das Ganze kommt mit der Post, dann stellt man den Lower selbst fertig, baut ein paar Anbauteile dran und voila hat man einen AR15.

Nicht den spin von den gungrabbern übernehmen. Es ist vollkommen legal sich für den eigenen Gebrauch eine Waffe selbst zu bauen die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 21. Okt 2018, 12:55
von meshuggah
brausi hat geschrieben:
meshuggah hat geschrieben:Und zum Thema Lower in den USA: Das hat nichts mit Sinnhaftigkeit, sondern mit der Lobbyarbeit der NRA zu tun. Upper sind wesentlich schwerer herzustellen als Lower, letztere gelten übrigens nur als Waffe wenn sie zu mehr als 80% fertiggestellt sind. Dadurch ist es in Amistan sehr einfach einen AR zu bauen, ohne sich an irgendwelche Gesetze zu halten. Man kauft den fertigen Upper und einen 80% Lower im Internet, das Ganze kommt mit der Post, dann stellt man den Lower selbst fertig, baut ein paar Anbauteile dran und voila hat man einen AR15.

Nicht den spin von den gungrabbern übernehmen. Es ist vollkommen legal sich für den eigenen Gebrauch eine Waffe selbst zu bauen die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


Also von Gungrabber bin ich weit entfernt denk ich :dance:
Aber die Amis benutzen dieses Schlupfloch um lokale Waffengesetze, Background-Checks oder Waffenverbote (gibts in Amiland auch) zu umgehen...

Selbiges gilt für Parts-Kit-Guns und Gunshow-Verkäufe für die, die sich auskennen...

Das sind halt gut gemeinte Freiheiten, die ein paar Volltrottel ausnutzen und damit dem Rest langfristig den Spaß verderben.
Beim Motorradfahrn is es genau dasselbe...
Stichwort ohne DB-Killer durch die Innenstadt proletieren, 5x am Tag. :oops: