Beitrag
von Coolhand1980 » Mi 5. Jun 2019, 09:33
Unter Jägern passiert das schon, dass man sich mal eine Büchse ausleiht.
Kann ja sein, dass man wo eingeladen ist, wo man eine spezielle Waffe braucht, die man selbst (noch) nicht hat.
Speziell als Jungjäger ist das doch normal, oder?
Ich geh jetzt davon aus, dass man sich gut kennt. Einem Fremden borg ich aus Prinzip nix, was mehrere Tausender kostet.
Ich habs immer so gemacht, dass ein einfacher handschriftlicher Vertrag aufgesetzt wurde, auf welchem der Ausborger auch bestätigt, dass gegen ihn kein WV besteht, oder eben die Nummer seines WBK/WP festgehalten wird. Überprüfen kann man es ohne WBK/WP nicht, und muss es auch nicht. Und wenn ich jemanden so wenig kenne, dass ich mir ob seines Aufenthaltsstatus Im Bundesgebiet unsicher bin, nun, dann dürfte er einem wohl eher fremd sein, oder?
Und wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, kann sich ja ein Foto mit dem Handy vom ZWR Auszug machen, um es bei Bedarf herzeigen zu können. Dazu besteht aber keine rechtliche Verpflichtung. Es macht nur die Kontrolle einfacher.