Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Verfasst: So 3. Mär 2019, 13:26
Ja, nein...danke für die aufklärung aber meine frage ziehlt auf ganz was anderes ab.
wenn er 1 jahr z.b. in brasilien für plasser und teurer arbeitet würde ich mir mehr gedanken machen als wenn ich für eine baufirma von maria ellend nach bayern gehen wo ich jedes wochenende theoretisch heimfahren kann.
Wenn ich 1 jahr von daheim fix weg bin macht es durchaus sinn die waffen, aus eigeninteresse auf depot zu legen beim beispiel bayern wohl eher nicht.
Deshalb hats mich auch interessiert wie das ist, sollte ich meine waffen beim gewo auf depot legen wie das die behörden bei einer überprüfung sehen könnten.
Ich hab damals für das arbeitsvisum c1 in den usa den wohnsitz in den usa angeben müssen auch wenn es damals ein hotel war wo ich 1 1/2 jahren gewohnt/ gearbeitet habe wobei ich ca. alle 2 monate das land verlassen habe und heim nach at.
wenn er 1 jahr z.b. in brasilien für plasser und teurer arbeitet würde ich mir mehr gedanken machen als wenn ich für eine baufirma von maria ellend nach bayern gehen wo ich jedes wochenende theoretisch heimfahren kann.
Wenn ich 1 jahr von daheim fix weg bin macht es durchaus sinn die waffen, aus eigeninteresse auf depot zu legen beim beispiel bayern wohl eher nicht.
Deshalb hats mich auch interessiert wie das ist, sollte ich meine waffen beim gewo auf depot legen wie das die behörden bei einer überprüfung sehen könnten.
die aussage von gewo ist ja da nicht unbegründet.ich vermute auch dass noch nie wer aus dem grund aufgefordert wurde seine WBK zu retournieren
aber es ist moeglich
Ich hab damals für das arbeitsvisum c1 in den usa den wohnsitz in den usa angeben müssen auch wenn es damals ein hotel war wo ich 1 1/2 jahren gewohnt/ gearbeitet habe wobei ich ca. alle 2 monate das land verlassen habe und heim nach at.