Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Verfasst: Mo 1. Jul 2019, 17:30
Was für ein Gutachten?
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Es steht auf der einen Seite "PROARMS MADE IN CZECH REPUBLIC" und auf der anderen Seite "PAR MK3, 5.56/223, SA xxxxx" Und nix mehr.mastercrash hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 15:40 Ich weiß ja nicht wie die Proarms AR-15 aussieht, die der Händler da verkauft, aber die die ich im Ausland mal kurz in die Finger gekriegt habe hatte in der Semi-Auto-Version eine Möglichkeit den Lauf schnell zu wechseln (ähnlich wie beim StG 77, nur halt zu schrauben statt per Hebel) und einen Auto-Sear-Cut im Upper.
Wenn das bei denen die der Händler da auch verkauft auch so sein sollte wäre ich schwer überrascht, wenn dies nicht als KM eingestuft würde. Da stand glaube ich sogar auf dem Etikett oder der Beschreibung bei dem was ich gesehen habe sowas drauf wie: Semi-Auto .223 Assault Rifle.
Da wäre ich schon positiv überrascht, wenn solche Sachen mit dem neuen Gesetz erlaubt wären, bei denen ja dann scheinbar erstmal alles B ist, was nicht A ist.
Das ist ja bekannt und wird auf den vorhergehenden Seiten des Threads schon erläutert. Problem ist, dass man sie genauso gut mit dem HK MR 223 vergleichen kann, welches Kategorie A ist.Maddin hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 19:50 "Ein technisches Vergleichsgutachten mit der Sig Sauer 516 / 716 liegt uns vor. Darin wird im Zusammenhang mit dem rechtsgültigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2018 bestätigt, dass es sich um eine rein zivile halbautomatische Sportwaffe der Kategorie B handelt."
Das Gutachten wird doch ein Amtssachverständiger gemacht haben nehme ich an, oder ?Nuss_95 hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 20:00Das ist ja bekannt und wird auf den vorhergehenden Seiten des Threads schon erläutert. Problem ist, dass man sie genauso gut mit dem HK MR 223 vergleichen kann, welches Kategorie A ist.Maddin hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 19:50 "Ein technisches Vergleichsgutachten mit der Sig Sauer 516 / 716 liegt uns vor. Darin wird im Zusammenhang mit dem rechtsgültigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2018 bestätigt, dass es sich um eine rein zivile halbautomatische Sportwaffe der Kategorie B handelt."
Einen rechtsgültigen Bescheid für das ProArms selbst haben sie mWn nicht.
Das ist nicht richtig, denn das MR223 ist grundsätzlich eine eigenständige Konstruktion, die in allen wesentlichen Teilen NICHT mit einem AR15/M16 kompatibel ist, aber aus anderen Gründen derzeit als Kat. A eingestuft ist. Davon unabhängig gibt es eine FA Version (HK416) welche auch Kat A bleiben wird. Fragen zur Kompatibilität kann man per Ferndiagnose weder für die Proarms, noch für die HK beantworten. Aber man könnte das Gutachten genausogut in umgekehrter Weise erstellen und das MR223 zivilisieren. Das Ministerium begutachtet auch nur, und ein wiener Händler lässt seine Waffen auch von den lokalen Behörden "auf gut Glück" einstufen, so what?Nuss_95 hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 20:00 Problem ist, dass man sie genauso gut mit dem HK MR 223 vergleichen kann, welches Kategorie A ist.
Worum geht's da genau?titan hat geschrieben: Mi 3. Jul 2019, 20:45 ein wiener Händler lässt seine Waffen auch von den lokalen Behörden "auf gut Glück" einstufen, so what?
Wenns so einfach wäreColonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 20:53 Einer Einstufung durch eine Behörde bzw in weiterer Konsequenz eines Gerichtes bedarf es nicht. Die Kategorie B ergibt sich direkt aus dem Gesetz.
Aber ab Dezember sollte es zumindest theoretisch so sein oder?Nuss_95 hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 20:56Wenns so einfach wäreColonel Erran Morad hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 20:53 Einer Einstufung durch eine Behörde bzw in weiterer Konsequenz eines Gerichtes bedarf es nicht. Die Kategorie B ergibt sich direkt aus dem Gesetz.![]()
Wie ist es deiner Meinung nach?
Es ist zumindest eine kreative Idee. Wenn jetzt noch einer ein Vergleichsgutachten der H&K MR223 machen lässt, können wir die auch kaufen, ist ja ebenfalls ein ziviler Halbautomat. Windham wäre dann mit OA vergleichbar und ist auch günstiger als andere ARs.
Müssen deiner Meinung nach zB doppelläufige Flinten oder Repetierbüchsen von der staatlichen Verwaltung erst als Kategorie D bzw C eingestuft werden damit sie dieser Kategorie zugeordnet werden können?The_Governor hat geschrieben: Do 4. Jul 2019, 21:10 Es ist zumindest eine kreative Idee. Wenn jetzt noch einer ein Vergleichsgutachten der H&K MR223 machen lässt, können wir die auch kaufen, ist ja ebenfalls ein ziviler Halbautomat. Windham wäre dann mit OA vergleichbar und ist auch günstiger als andere ARs.