Doch.gewo hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 12:52ich glaube neinBdave hat geschrieben: Fr 17. Jan 2020, 06:17 Aber für meine rechtmäßigen 17/1/7 und 17/1/8 darf ich nach wie vor unbegrenzt 30er nachkaufen, richtig? Wird halt klarerweise im ZWR erfasst. Oder habens da auch wieder was adaptiert?
bin aber nicht sicher
wenn du deine suipersportschuetzenstatus hast, dann hast keine beschraenkung
bei altbesitz .... weiss ned .... ?
Z7-Platz -> passende Magazine >20 dürfen unbegrenzt erworben werden
Z8-Platz -> passende Magazine >10 dürfen unbegrenzt erworben werden
Das Gesetz unterscheidet nicht, aus welchem Titel (Altbestand nach §58 Abs. 13 oder Sportschütze nach §11b Abs. 4) die Bewillgung stammt.WaffG §17 Abs. 3 Auszug hat geschrieben:Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Diese Magazine werden als "§ 17/1/7 passendes Magazin >20" resp. "§ 17/1/8 passendes Magazin >10" platzfrei im ZWR registriert.