Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 10:25
die Richter, Anwälte und Staatsanwälte "richten sich das" im fall des Falles schon, mach dir keine sorgen. aber "private" die ihre waffe zu Gericht mitgenommen haben im glaube sie deponieren zu koennen wurde schon das waffendokument entzogen aus genau diesem Grund. die Urteile findest du im RIS.KjK hat geschrieben: Mi 26. Feb 2020, 09:02 Dass, wenn ich weiß, dass ich zu Gericht muss gleich keine mitnehmen darf ist falsch. weil oft lässt sich sowas nicht planen und zB bei Staatsanwälten die eine Waffe haben, weil sie im Beruf bedroht werden, wäre so eine Regelung ja sehr sinnlos.
er muesste ausreichend plaetze haben damit das legal funktioniertKjK hat geschrieben: Mi 26. Feb 2020, 09:02 zu dem Personal: mindestens einer der Sicherheitsleute hat ein Waffendokument. wegen der Abnahme bzw wegen der Verwahrung der Schlüssel.
ist normal unvorstellbar
da ginge es um dutzende waffen teilweise auf die der beamte vom Wachdienst zugriff hat
er brauchte fuer jede einzelne einen eigenen WBK platz
ja das stimmt, WP ist sicher nicht noetog dazuKjK hat geschrieben: Mi 26. Feb 2020, 09:02 Ist in einem Gebäude und vom Eigentümer her erlaubt, deshalb darfst mit der wbk auch mit Waffen hantieren.
aber siehe oben
die entsprechende Anzahl an Plätzen auf der WBK
siehe WaffG 1996:
Besitz
§ 6. (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.
naja, eigentlich schonKjK hat geschrieben: Mi 26. Feb 2020, 09:02 zu den Plätzen: das ist eher ein Graubereich. Voraussetzung für die Abnahme ist nur ein Dokument, von den Plätzen steht aber nirgenst was.
steht im Waffengesetz:
Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
mir auch nedKjK hat geschrieben: Mi 26. Feb 2020, 09:02 Mir wäre aber nicht bekannt, dass das schon mal Thema war.
österreichischer weg halt
wir vergessen bei der Gesetzgebung auf haufen details, damit wird das alles in der Praxis ned umsetzbar
und die meisten straf ma halt dann einfach ned und reden ned viel drueber ...