Norander hat geschrieben: Mi 1. Apr 2020, 20:32
Angenommen man hat freie Plätze. Dürfte man das Wechselsystem mit einem Lower kombinieren? Muss man dies nach 6 Wochen melden?
Kostet der Foxtrott Mike Upper Kit wirklich nur €900,-?
Das mit den Wechselsystemen wird von vielen missverstanden.
Szenario 1 - du hast 2 Plätze und dort sind 2 Pistolen registriert
Jetzt kaufst du dir einen Wechselupper und einen Lower. Baust du das System jetzt zusammen, dann besitzt du 3 Waffen auf nur 2 Plätze. VERBOTEN und würde für dich nicht gut ausgehen wenn du eine Kontrolle hast. Ob das jetzt auf einem behördlichen Schießstand erlaubt ist, da scheiden sich wieder die Meinungen. Ich würds nicht machen, du Mutigen schon...und wenn du es machen willst, dann würd ich das System auf jeden Fall erst am Schießstand zusammenbauen und getrennt transportieren.
Szenario 2 - du hast 2 Plätze, auf 1 Platz eine Pistole, auf einem Platz eine AR15 .223 registriert
Jetzt kaufts du dir einen 9mm Wechselupper und den Stern Adapter dazu --> legal
Kaufst du dir aber einen zusätzlichen 9mm Lower, ist das schon wieder illegal, da du ja bereits einen Lower auf der .223 hast (zusammengebauter Lower ist waffenrelevanter Bauteil!)...oder der zusätzliche Lower ist komplett zerlegt, was dann wieder legal ist. Es darf immer nur 1 Lower zusammengebaut sein.
Szenario 3 - du hast 2 Plätze, auf 1 Platz eine Pistole registriert, 1 Platz ist frei
Du kaufst dir jetzt alle AR Teile einzeln (Lower, Schaft Handguard etc.) und den Upper als Wechselsystem. Baust du die Waffe jetzt zusammen hast du keine eingetragene Waffe, sondern nur ein Wechselsystem. Was ist bei einer Kontrolle? Theoretisch müsstest du ja zum Beschussamt, da die Waffe ja nicht geprüft und eingetragen ist... oder der Händler baut sie dir zusammen, fährt zum Beschussamt und trägt sie auf einen freien Platz ein. Zweiteres wäre wahrscheinlich die bessere Variante, denn wenn etwas passiert und du hast du Waffe selbst zusammengebaut geht es wieder um die Haftungsfrage. Deshalb würde ich dieses Szenario komplett ausschliessen.
Natürlich werden jetzt viele das Gegenteil behaupten und mich für meine Aussagen verfluchen...aber das sind dann die Mutigen die zu wenig Plätze haben und zu diesen möchte ich nicht gehören. Wenn ich zu wenig Plätze habe, Antrag für Erweiterung stellen und die sage ist gegessen.
Wie du siehst ist es nicht so einfach sich nur einen Wechselupper zu kaufen wie viele meinen. Auch ein Lower ist im zusammengebauten Zustand ein waffenrelvanter Teil und die darf ich auch nicht in unbegrenzter Anzahl besitzen.
Du darf du doppelte Anzahl an Wechselsystemen besitzen wie du Plätze hast, d.h. wenn du 5 Plätze hast, kannst dir 10 Wechselsysteme kaufen, unabhängig davon was auf den 5 Pätzen eingetragen ist. Deswegen heißt es ja "Wechselsystem"...damit ich das Teil auf einer eingetragenen Waffe "WECHSLEN" kann. Es macht aber keinen sind einen AR15 Wechselupper zu kaufen wenn alle Plätze voll sind und ich keine AR15 eingetragen habe.
https://www.brownells.at/AR-15-9MM-UPPE ... -100024843
der kostet 880 €, leider steht aktuell kein Preis und Lieferstatus dabei, war aber vorige Woche noch lieferbar