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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 11:58
von zeroflow
ich666 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 11:45 Wäre es nicht sinvoller, dann die B-Waffe garnicht auf A umzumelden, sonder als B zu lassen, aber die WBK mit der Berechtigung nach Z7/Z8 zu versehen, sodass man n Waffen auf nicht behördl. Schießstätten mit HiCap ausstatten darf...? Oder wäre das zu einfach? :-D
Das Problem ist, um den Altbestand geltend machen zu können musst du - laut meiner Erwartung - jeweils mind. eine Waffe ummelden.

Waffe + Mags = Z7/8
Nur Mags = Z9/10

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 12:08
von dvbt
milu hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 09:42 Wenn es A-WS sind, werdens auf die "neuen" A Plätze registriert. Du bekommst 5x2 A-WS Plätze und verlierst 5x2 B-WS Plätze.
Bei mir wurde alles entsprechend der Zuordnung umgeschrieben.
Das heißt, das WS ist bei dir im ZWR jetzt als Kat. A eingetragen? Bei mir nämlich nicht, steht immer noch auf B.

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 12:26
von milu
Ja. Ist als Zubehör eingetragen.
Ich habe seit Februar auch schon A und B Waffen und WS verkauft, kein Problem.

Bild

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 13:29
von fast12
Altbestand:
AR-15 in .223 Rem
dazu
Wechselsystem 9mm
Wechselsystem 22lr

alle mit "großen" Magazinen

Die AR-15 in .223 und das Wechselsystem 9mm sind jetzt Kat A
Das Wechselsystem .22lr ist nach wie vor B

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 14:18
von fast12
Glock1768 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 11:53 ich lasse alle meine Waffen auf B und melde entsprechend die High-Cap-Magazine ... für eventuell homedefence brauche ich kein high-Cap-Magazin ... damit reicht es für mich diese nur am behördlich gen. Schiessstand verwenden zu dürfen ... so pervers und lächerlich die ganze Thermatik auch ist :tipphead:
Ich habs eh schon ein paar mal angemerkt:

1) viele Schiesstände (v.a. von kleinen Vereinen, auch in Wien) sind nicht behördlich genehmigt. Weiters gibt es ja auch Veranstaltungen die zB in einem Steinbruch etc. stattfinden. Da sind zwar die Veranstaltungen genehmigt, aber deswegen wird der Steinbruch trotzdem nicht zu einem behördlich genehmigter Schießstand.

2) wenn bei der nächsten Novelle das Schießstättenprivileg gestrichen wird, wars das mitm Magazin anstecken. Eine Kategorie A Genehmigung hast du per Bescheid erhalten, die kann dir nur schwer weggenommen werden.

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 14:33
von BR1
Große Magazine dazukaufen geht nur mit Z7/Z8 Plätzen, richtig?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 15:16
von DOUBLEACTION
BR1 hat geschrieben: Fr 23. Okt 2020, 14:33 Große Magazine dazukaufen geht nur mit Z7/Z8 Plätzen, richtig?
mir als haendler ist das egal
ich kann ned feststellen ob du plaetze frei bzw welche HiCaps du kaufen darfst

wenn du einen Z7 oder Z9 eintrag hast bekommst du HiCaps Kurzwaffe
wenn du einen Z8 oder Z10 oder Z11 eintrag hast bekommst du HiCaps Langwaffe

den rest musst du dir mit deiner behoerde ausmachen
die behoerden behandeln das thema komplett unterschiedlich

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Fr 23. Okt 2020, 15:30
von Woyzeck
Muss ich die Magazine nach dem Kauf dann bei der Behörde melden ?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 08:12
von Papa Bär
Was ich mich da jetzt Frage, gilt dieses Formular österreichweit, oder legen sich da gewisse BHs wieder mal quer, so wie bisher mit speziell motvierten Chefs?

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 10:33
von bino71
Gilt nicht österreichweit. Wo kämen wir da hin.

Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Verfasst: Do 4. Mär 2021, 13:01
von gewo
Papa Bär hat geschrieben: Do 4. Mär 2021, 08:12 Was ich mich da jetzt Frage, gilt dieses Formular österreichweit, oder legen sich da gewisse BHs wieder mal quer, so wie bisher mit speziell motvierten Chefs?
in wien haben sie so ein formular gemacht
wer das sonst noch akzeptiert ist fraglich