Re: Transport zum Schiess Stand
Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 20:47
Mit der nächsten Novelle des Waffengesetzes werden reisenden Waffenbesitzern wahrscheinlich eh so Erwachsenenwindeln zur Verrichtung der Notdurft vorgeschrieben.
Verwahren darfst du überallMrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 20:24 Naja sonst wurde ich schon so beleehrt wie ich es auch hier mehrmals nachgelesen habe. Transport in geschlossenen Behältnis, ungeladen/kein Magazin angesteckt, Verwahrung nur am gemeldeten Haupt/Nebenwohnsitz, versperrt etc.. Aber vor allem das von mir oben angesprochene zum Transport macht mich stutzig. Muss ich dann, wenn ich pinkeln gehe, die Tasche mit rein nehmen.. Das darf ich ja auch wieder nicht.. Und im Auto versperrt darf sie auch nicht sein.. Versteh ich eben nicht.
Aber ich halt mich da mal an gewo, wenn das dringende Bedürfnis besteht, okay und wenn ich mit dem Kollegen reinige/tune sollte das auch keine Probleme machen..
Und auf der anderen seite gibt es einen im wiener innenbezikbezirks bereich der sagt beim waffenfuehrerschein dass eine waffe so lange ungelade ist so lange nicht eine patrone in der kammer ist - was blödsinn ist.DonPapa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 20:02Meine Meinung dazu !zeroflow hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:13Das hab ich auch schon gehört, allerdings mit dem Zusatz, dass das hier ein *verschlossenes* Behältnis sein muss.Woyzeck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:08So weit ich weiß, darf man aber auch eine Kat B Waffe einem Mitfahrer, selbst wenn dieser kein waffenrechtliches Dokument besitzt (und kein Waffenverbot hat) kurzzeitig zur Aufbewahrung übergeben, wenn man z.B. an einer Raststation kurz pinkeln gehen muss. Das geht aber nur unter gewissen Voraussetzungen, etwa bei einem familiären Naheverhältnis und wenn der Aufpasser zuverlässig ist. Schnell mal die Frau auf die Kanone aufpassen lassen, während man für fünf Minuten pinkeln geht, sollte also gehen. Dem Autostopper, den man gerade mal 10 Minuten kennt sicher nicht.trenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 18:45 Eine Kategorie B Waffe darf man nicht im Auto lassen, nicht mal wenn versperrt, Alarmanlage an, und man nur kurz pinkeln muss. Die muss man in dem vielzitierten "verschlossenen Behältnis" mitnehmen. Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.
Sprich: Der Mitfahrer passt auf das Behältnis auf, hat aber keinen Zugriff auf den Inhalt.
Waffe darf keinem ohne WBK zugänglich sein , auch der Ehefrau nicht. Siehe Verwahrung ! Da darf die Ehefrau ohne WBK auch keinen Zugriff haben ! Wieso sollte sie das hier plötzlich dürfen?
Übrigens, es gibt immer noch Waffenhändler, die beim WFS die Neulinge derart informieren, dass Waffe und Munition nicht gemeinsam in einem Koffer transportiert werden dürfen !
Das ist so lange so bis du an der Kasse gebeten wirst dass der Kassierer mal in deinen Rucksack schauen darf ("Wir bitten Sie um Mißverständnisse zu vermeiden ihre Tasche unaufgefordert geöffnet vorzuzeigen"). Dann kannst du das entweder ablehnen oder ihn doch reinschauen lassen - beides zwar im Regelfall kein Drama aber trotzdem ungut.Joewood hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 20:37 Aber nachdem ich sie eh nur im Rucksack habe (und ich der einzige bin, der davon weiß)
Weil zu wenig dazu gesagt wurde...Finger weg von:MrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 17:42
Bier trink ich eh keines, wollte nur nicht gleich als Kostverächter abgestempelt werden, wenn ich schreibe das ich mich mit ihm nach der Reinigung noch auf einen Apfelsaft zusammensetzedas Waffen und Alkohol nicht gerade zusammenpassen ist mir klar..
Einfache Antwort: "Nein sie nicht. Das darf nur die Polizei bei einem begründetem Verdacht." (OK, dern dürfens gerne haben)fast12 hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:08Das ist so lange so bis du an der Kasse gebeten wirst dass der Kassierer mal in deinen Rucksack schauen darf ("Wir bitten Sie um Mißverständnisse zu vermeiden ihre Tasche unaufgefordert geöffnet vorzuzeigen"). Dann kannst du das entweder ablehnen oder ihn doch reinschauen lassen - beides zwar im Regelfall kein Drama aber trotzdem ungut.Joewood hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 20:37 Aber nachdem ich sie eh nur im Rucksack habe (und ich der einzige bin, der davon weiß)
Ich weiß von keiner Einschränkung auf "jagdliche Nutzung". Aber ich lasse mich von Fachleuten (gewo) gerne eines besseren belehren.mikonis hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:14Wirklich? Sicher? Mir ist bekannt, dass bei jagdliche Nutzung einer Büchse die zeitweilige Aufbewahrung im Auto erlaubt ist. Gilt das auch für die sportliche Nutzung?trenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 18:45 [Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.
trenck
Ist es legal die Knarre an der Kassa auszupacken wenn man aufgefordert wird? (Sei es auch nur das öffnen der Tragtasche)fast12 hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:08Das ist so lange so bis du an der Kasse gebeten wirst dass der Kassierer mal in deinen Rucksack schauen darf ("Wir bitten Sie um Mißverständnisse zu vermeiden ihre Tasche unaufgefordert geöffnet vorzuzeigen"). Dann kannst du das entweder ablehnen oder ihn doch reinschauen lassen - beides zwar im Regelfall kein Drama aber trotzdem ungut.
Kat C tagsüber max 6 stunden und in der nacht max 3 stunden wenn von aussen nicht sichtbar und nicht an einem ort oder in einer situation in der man waffen im auto vermuten würdetrenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:49Ich weiß von keiner Einschränkung auf "jagdliche Nutzung". Aber ich lasse mich von Fachleuten (gewo) gerne eines besseren belehren.mikonis hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:14Wirklich? Sicher? Mir ist bekannt, dass bei jagdliche Nutzung einer Büchse die zeitweilige Aufbewahrung im Auto erlaubt ist. Gilt das auch für die sportliche Nutzung?trenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 18:45 [Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.
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Du machst dir über eine situatuation gedanken die nicht vorkommtBR1 hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 22:38Ist es legal die Knarre an der Kassa auszupacken wenn man aufgefordert wird? (Sei es auch nur das öffnen der Tragtasche)fast12 hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:08Das ist so lange so bis du an der Kasse gebeten wirst dass der Kassierer mal in deinen Rucksack schauen darf ("Wir bitten Sie um Mißverständnisse zu vermeiden ihre Tasche unaufgefordert geöffnet vorzuzeigen"). Dann kannst du das entweder ablehnen oder ihn doch reinschauen lassen - beides zwar im Regelfall kein Drama aber trotzdem ungut.
Schiessstand ist es mal nicht. Und privat/eingefriedet? Fraglich.
Supermarkt per se wahrscheinlich nicht aber die meisten Tankstellen haben mittlerweile halbe Supermärkte angeschlossen. Allerdings ist es mir - im Gegensatz zum "echten" supermarkt tatsächlich noch nie passiert, dass dort einer bei mir oder wem anderen reinschauen wollte...gewo hat geschrieben: Sa 20. Mär 2021, 00:57 Du machst dir über eine situatuation gedanken die nicht vorkommt
Supermarkt mit knarre als zwischenziel wird nur in sehr wenigen ausnahmefaellen zulaessig sein
Im sonstigen waere ein oeffnen der waffentasche zulaessig da der bereich nicht oeffentlicher raum ist und der verantwortliche mit seiner aufforderung ja zugestimmt hat
McMonkey hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:46Weil zu wenig dazu gesagt wurde...Finger weg von:MrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 17:42
Bier trink ich eh keines, wollte nur nicht gleich als Kostverächter abgestempelt werden, wenn ich schreibe das ich mich mit ihm nach der Reinigung noch auf einen Apfelsaft zusammensetzedas Waffen und Alkohol nicht gerade zusammenpassen ist mir klar..
Alkohol in Zusammenhang mit Waffen
Alkohol in Zusammenhang mit Auto
Alkohol in Zusammenhang mit Waffen und Auto
Da gibt es keinen Spielraum. Kein Wenn und Aber. Wer hier nicht konsequent „persönliche Qualität“ an den Tag legt, dem wird/kann die Realität ganz schnell überholen. Ein bitter böses Erwachen.
Jetzt hör aber auf, was ist an der Kombination bitte schlecht ?
eigentlich ist dem nix mehr zuzufügen.Steelman hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:47Einfache Antwort: "Nein sie nicht. Das darf nur die Polizei bei einem begründetem Verdacht." (OK, dern dürfens gerne haben)fast12 hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 21:08Das ist so lange so bis du an der Kasse gebeten wirst dass der Kassierer mal in deinen Rucksack schauen darf ("Wir bitten Sie um Mißverständnisse zu vermeiden ihre Tasche unaufgefordert geöffnet vorzuzeigen"). Dann kannst du das entweder ablehnen oder ihn doch reinschauen lassen - beides zwar im Regelfall kein Drama aber trotzdem ungut.Joewood hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 20:37 Aber nachdem ich sie eh nur im Rucksack habe (und ich der einzige bin, der davon weiß)
gibt´s Gemaule gehts es weiter: Wenn sie wollen rufen sie die Polizei, wenn nicht, ba ba!
War bisher ausreichend.
Solltens doch die Freunde u. Helfer anfordern halte ich denen als erstes die WBK vor die Nase u. weise sie auf den Transport einer ungeladenen, in einem verschlossenen Behältnis transportierte Waffe hin.
War bisher ned notwendig.