Seite 5 von 7

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Sa 24. Okt 2020, 19:33
von yoda
Promo hat geschrieben: Sa 24. Okt 2020, 18:15Interessant, dass die Bearbeiterin in Wien offenbar auch ein Problem sieht, wenn man es daneben verwahrt, und dann "binnen Sekunden" eine Waffe bauen kann. Vielleicht fragst du sie mal, wo die zeitliche Grenze laut ihrer Meinung ist. Wenn man 5 Minuten braucht, bis man eine Waffe zusammengesteckt hat, oder gar erst bei 30 Sekunden?
Genau so wirds gemacht, damit kann man solche Leute massiv in Verlegenheit bringen...
Promo hat geschrieben: Sa 24. Okt 2020, 18:15 Wie gesagt, wird nicht lange dauern, dann gibt es dazu Judikatur. Und der Richter schaut in die WBK und sagt "Sie haben zwei Plätze, aber drei Waffen". Und wenn du dem Richter erklärst, dass die dritte Waffe aber nur ein Wechselsystem ist und dass du sie eh zerlegt aufbewahrst, dann wird dir der Richter genau sagen "das ändert nichts daran, dass Sie drei Waffen zuhause haben, und damit mehr, als Sie besitzen dürfen." Ich setze eine Kiste Bier darauf, dass das bei einer gerichtlichen Verhandlung so festgestellt werden wird (wenn wer einsteigen will: bitte kein Ottakringer, immerhin sagte ich ja "Bier" ;-) ).
Der Meinung bin ich auch, wenn man das falsch angeht kann das fürchterlich ins Auge gehen, das fällt dann allen am Kopf fällt.

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Sa 24. Okt 2020, 20:05
von Lexman1
Es kann/ darf aber keinem aufn Kopf fallen, da man sich im Moment entsprechend der gesetzlichen Norm verhält. Insofern kann es nur zu einer Nachschärfung, aber keiner Rückwärtigen Bestrafung der WS Besitzer kommen. Es wird diese Regelung wahrscheinlich einfach aufgehoben und Fertig, aber eine nachträgliche Bestrafung ist nicht drinnen.

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Sa 24. Okt 2020, 20:25
von Promo
Das Gesetz normiert wie viele Waffen du besitzen darfst, und dass du doppelt so viele Wechselsysteme besitzen darfst. Wenn festgestellt wird, dass du keine Wechselsysteme sondern komplette Waffen besitzt und die genehmigte Anzahl an Waffen überschreitest, dann verhältst du dich nicht entsprechend der gesetzlichen Norm. Also bist du sehr wohl im strafbaren Bereich.

Edit: aus der Praxis .. einer wird halt das arme Schwein sein, anhand dem Judikatur entsteht. Und wenn es hier dann bekannt wird, dann werden wohl alle schnell die Lower und Griffstücke verschwinden lassen .. schon klar. Empfehlenswert ist es trotzdem nicht.

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Sa 24. Okt 2020, 20:51
von Lexman1
Dennoch wären die Ansichten der ARGES immer noch interessant.

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: So 25. Okt 2020, 17:57
von Joewood
Lexman1 hat geschrieben: Sa 24. Okt 2020, 20:05 Es kann/ darf aber keinem aufn Kopf fallen, da man sich im Moment entsprechend der gesetzlichen Norm verhält. Insofern kann es nur zu einer Nachschärfung, aber keiner Rückwärtigen Bestrafung der WS Besitzer kommen. Es wird diese Regelung wahrscheinlich einfach aufgehoben und Fertig, aber eine nachträgliche Bestrafung ist nicht drinnen.
Ich vermute, dass es auch keine eindeutige Judikatur geben wird, sondern lediglich Fallbeispiele, wo die Argumentation unterschiedlich ist.

Realistisches Szenario: Besitzer einer eine 08/15 Glock ohne jegliches Tuning. Dann kommt ein .22er Wechselsystem und ein weiteres in 9mm mit einer längeren Viserlinie dazu (Glock 34, wenn man Glock 17 als Basis hernimmt, glaub ich). Obendrein Griffstücke mit montiertem Laser und/oder voll getuned. Einsetzbar für unterschiedliche Bewerbe. Alles fein säuberlich zerlegt (bis auf die Standard Glock für etwaige Home - Defense) und entsprechend verwahrt. Insgesamt vielleicht 5, 6 Griffstücke und 3 Verschlüsse.

Was anderes wäre es wahrscheinlich wenn einer 5 baugleiche Griffstücke und 5 baugleiche Verschlüsse hat. Da könnte der Richter vielleicht eher eine Umgehungshandlung konstruieren als bei ersterem Szenario.

Jeweils ausgehend von 2 erlaubten Plätzen auf der WBK/WP

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: So 25. Okt 2020, 18:12
von martin
Lexman1 hat geschrieben: Sa 24. Okt 2020, 20:51 Dennoch wären die Ansichten der ARGES immer noch interessant.
Ich habe am Mittwoch hier gepostet was die Arge Zivile Sicherheit (im September) dazu geschrieben hat ...

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: So 25. Okt 2020, 18:49
von Alaskan454
Joewood hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 17:57
Ich vermute, dass es auch keine eindeutige Judikatur geben wird, sondern lediglich Fallbeispiele, wo die Argumentation unterschiedlich ist.

Realistisches Szenario: Besitzer einer eine 08/15 Glock ohne jegliches Tuning. Dann kommt ein .22er Wechselsystem und ein weiteres in 9mm mit einer längeren Viserlinie dazu (Glock 34, wenn man Glock 17 als Basis hernimmt, glaub ich). Obendrein Griffstücke mit montiertem Laser und/oder voll getuned. Einsetzbar für unterschiedliche Bewerbe. Alles fein säuberlich zerlegt (bis auf die Standard Glock für etwaige Home - Defense) und entsprechend verwahrt. Insgesamt vielleicht 5, 6 Griffstücke und 3 Verschlüsse.

Was anderes wäre es wahrscheinlich wenn einer 5 baugleiche Griffstücke und 5 baugleiche Verschlüsse hat. Da könnte der Richter vielleicht eher eine Umgehungshandlung konstruieren als bei ersterem Szenario.
Noch kurioser könnte ich es in meinem Fall nach so mancher Meinung konstruieren was mir aber zu heikel ist

Ruger super Redhawk
Ruger Alaskan
Ruger Gp 100 22lr
Ruger Super Gp 100 357 mag
Ruger Redhawk

auf meine 5 Plätze

Und folgende Ruger Waffen inklusive Griffstück

Security 9
Lc9
Lcp380
Mark IV
10/22 HA
American Pistol
Ruger 57
Sr 1911 45auto
Sr1911 9para
Sr 1911 officer Style zb

als Wechselsystem melden.


Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen daß dies im Interesse des Erfinders(Gesetzgebers) ist das ich mir mit 5 WBK Plätzen so eine Sammlung aufbaue da es die Plätze und auch die "Sammler" WBK und deren Anforderungen für die Bewilligung ad absurdum führen würde.


Der Richter müsste dann vermutlich auf beiden Augen blind sein um keine Umgehungshandlung zu erkennen...... :whistle:

Interessant wäre auch was der SB sagt wenn ich auf Erweiterung ansuche mit 5 Revolver und 10 Wechselsystemen und vielleicht noch Listen mit den WS abgebe wodurch der SB zweifelsfrei weiss das ich zu jedem WS das dazu passende Griffstück habe. :think:

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: So 25. Okt 2020, 20:15
von Lexman1
martin hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 18:12
Lexman1 hat geschrieben: Sa 24. Okt 2020, 20:51 Dennoch wären die Ansichten der ARGES immer noch interessant.
Ich habe am Mittwoch hier gepostet was die Arge Zivile Sicherheit (im September) dazu geschrieben hat ...

Gerade nochmals nachgesehen - also sieht die ARGE auch ein WS als B Pflichtig an. Nur wird dann der tiefere Sinn des WS nicht ad absurdum geführt? Bzw dürfen sie bei vollen Karten, dann Plätze hergeben, da die WS ja legal besessen sind.

Na mal schauen was wirklich rauskommt. Wenn jemand mal was offizielles hat, bitte kurz Bescheid geben.

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: So 25. Okt 2020, 21:00
von Alaskan454
Lexman1 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 20:15 Nur wird dann der tiefere Sinn des WS nicht ad absurdum geführt?
Wieso soll der ad absurdum geführt werden?

Ich habe mir für meine HK USP tactical in 45 acp das 9 Para und 6 Zoll Elite WS gekauft was auf das Griffstück der USP tactical passt.

So konnte ich am behördlich genehmigten Schiessstand mit einer Waffe 2 Kaliber schiessen und nicht nur die teurere 45 acp.

Bzw habe ich die tactical für Ordonnazpistolenbewerbe verwendet und das Elite WS hauptsächlich verwendet zum Training.

Das wäre für mich der tiefere Sinn eines WS,aber nicht das ich mir neben der tactical eine ganze USP Elite kaufe und diese als WS melde und somit 2 ganze Waffen habe.


Lg

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: So 25. Okt 2020, 21:05
von Lexman1
Ad Absurdum deshalb, wenn das WS wieder einen B Platz braucht. Das WS soll ja eben keinen B-Platz belegen.

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: So 25. Okt 2020, 22:38
von Alaskan454
Lexman1 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 21:05 Ad Absurdum deshalb, wenn das WS wieder einen B Platz braucht. Das WS soll ja eben keinen B-Platz belegen.
martin hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 18:43 Die Anschaffung einer Pistole als Wechselsystem & passendes (freies) Griffstück wird von der Behörde als Umgehung der Plätze auf der WBK und der Regelung mit dem Zubehör gesehen. Somit braucht auch eine zerlegte B Waffe einen Platz auf der WBK.

Das was Martin geschrieben hat ist schlüssig und ergibt Sinn.

Es steht nur da das du dir sobald du ein WS + ein extra zugehöriges Griffstück hast du einen b Platz brauchst weil es da ganze Waffe nicht mehr als Zubehör gilt.


Es gibt keine Basiswaffe mehr an die das Ws gekoppelt ist und wenn du daheim deine G17 zerlegstt kannst nicht die G34 zusammen bauen die als WS gemeldet ist weil Platzüberschreitung.

Ein WS im klassischen Sinn von Cz,Hk,Uhl udgl wurde nie mit Griffstück ausgeliefert.
Es ist zwar als freies Zubehör im ZWR aber auch dort steht Kat b nur belegt es keinen Platz und nach einer Erweiterung zb konntest du nach Erwerb des Griffstücks eine Waffe aus selbigen und WS melden.

Genau um diese Lücke geht es das man eine ganze Waffe kauft und als etwas meldet was eine voll funktionsfähige eigenständige Waffeim Prinzip nicht sein kann und zwar ein Wechselsystem.

Wenn es wie einige behaupten über jeden Zweifel erhaben und absolut rechtssicher ist, möge doch der erste das freie Griffstück vielleicht noch mit der identen Nummer daneben legen und warten was bei der Kontrolle passiert.

Der Beamte müsste sich doch freuen das sogar das freie Griffstück sicher verwahrt wird,oder etwa nicht? :think:

Etwas was legal ist brauche ich weder verstecken noch in einen anderen Kasten geben noch dazu wenn es ein freies Teil ist.

Der einzige Grund ist weil man etwas hat und weiss das man es in dieser Form nicht haben darf/sollte.


Lg

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 08:04
von Lexman1
Aber ein Teil dieses Problems liegt ja in der nachträglichen Loslösung von der nun nichtmehr notwendigen Basiswaffe. Für mein erstes WS habe ich noch den Bescheid, welches es direkt der Basiswaffe zuordnet. Nur weil diese Zuordnung nun nicht mehr notwendig ist und jemand womöglich noch freie Griffstücke hierzu besitzt, eine neue gesamte-B Waffe zu konstruieren ist zwar bedingt nachvollziehbar, ABER auch etwas sehr kreativ.

Wie gesagt, mal schauen was jetzt hier diesbezüglich kommen soll.

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Mi 28. Okt 2020, 12:31
von Davomon1979
Alaskan454 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 22:38 Es gibt keine Basiswaffe mehr an die das Ws gekoppelt ist und wenn du daheim deine G17 zerlegstt kannst nicht die G34 zusammen bauen die als WS gemeldet ist weil Platzüberschreitung.
Lg
Woher kommt diese Aussage? - Ich finde dazu nichts in keinem Kommentar. - In den erläuternden Bemerkungen steht Sinn der Änderung war eine Verwaltungsvereinfachung indem man die Basiswaffenprüfung abgeschafft hat. - Der Gesetzgeber geht aber nach wie vor davon aus, dass du dir keinen Upper kaufst der auf keine deiner Waffen passt. - Warum solltest sowas haben wollen?

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Mi 28. Okt 2020, 13:23
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 12:31
Alaskan454 hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 22:38 Es gibt keine Basiswaffe mehr an die das Ws gekoppelt ist und wenn du daheim deine G17 zerlegstt kannst nicht die G34 zusammen bauen die als WS gemeldet ist weil Platzüberschreitung.
Lg
Woher kommt diese Aussage? - Ich finde dazu nichts in keinem Kommentar. - In den erläuternden Bemerkungen steht Sinn der Änderung war eine Verwaltungsvereinfachung indem man die Basiswaffenprüfung abgeschafft hat. - Der Gesetzgeber geht aber nach wie vor davon aus, dass du dir keinen Upper kaufst der auf keine deiner Waffen passt. - Warum solltest sowas haben wollen?
redet ihr ned aneinander vorbei?
er meint glaub ich dass man jetzt zu hause nimmer umbauen kann

frueher gab zb "wechselsystem haemmerli 32s&w lang" zur basiswaffe haemmerli 22lr:
wenn er also das griffstueck der haemmerli 22lr genommen und das wechselsystem 32&w draufgebaut hat, dann hatte er keine platzueberschreitung
er hat das der waffe zugehoerige wechselsystem montiert gehabt
fertig

heute gibt s keine zuordnung mehr
wenn er heute ein wechselsystem 32s&W hat
und eine waffe haemmerli 22lr
und er nimmt das griffstueck von der 22lr runter und steckt das wechselsystem 32s&w lang drauf
dann kann das - sehr genau genommen - platztechnisch problematisch sein
denn auch ohne das griffstueck ist die waffe 22lr haemmerli immer noch eine kat B waffe, es wird dadurch kein kat B platz "frei"
aber durch das zusammenbauen des wechselsystems 32s&w lang wird das wechselsystem zur waffe
die einen eigenen platz braucht

und das darf er heute nur mehr am behoerdlkich genehmigten schiesstand bzw im schauraum vom waffenhaendler
das war frueher mit der zuordnung besser

Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Verfasst: Mi 28. Okt 2020, 14:34
von Davomon1979
gewo hat geschrieben: Mi 28. Okt 2020, 13:23 redet ihr ned aneinander vorbei?
er meint glaub ich dass man jetzt zu hause nimmer umbauen kann

frueher gab zb "wechselsystem haemmerli 32s&w lang" zur basiswaffe haemmerli 22lr:
wenn er also das griffstueck der haemmerli 22lr genommen und das wechselsystem 32&w draufgebaut hat, dann hatte er keine platzueberschreitung
er hat das der waffe zugehoerige wechselsystem montiert gehabt
fertig

heute gibt s keine zuordnung mehr
wenn er heute ein wechselsystem 32s&W hat
und eine waffe haemmerli 22lr
und er nimmt das griffstueck von der 22lr runter und steckt das wechselsystem 32s&w lang drauf
dann kann das - sehr genau genommen - platztechnisch problematisch sein
denn auch ohne das griffstueck ist die waffe 22lr haemmerli immer noch eine kat B waffe, es wird dadurch kein kat B platz "frei"
aber durch das zusammenbauen des wechselsystems 32s&w lang wird das wechselsystem zur waffe
die einen eigenen platz braucht

und das darf er heute nur mehr am behoerdlkich genehmigten schiesstand bzw im schauraum vom waffenhaendler
das war frueher mit der zuordnung besser
Eben darum geht es mir, gibt es irgend eine Quelle dafür, dass man zu Hause nicht mehr umbauen darf? - Außerhalb von diesem Forum findet man nichts dazu. Bzw. wie sollen dann die Jäger tun, zu ihrer Sportpistole ein Wechselsystem für die Nachsuche gekauft haben?