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Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 11:13
von AUG-andy
Philipp1 hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 10:49
Halli hallo!
Wie sieht das jetzt mit der neuen alten 4. Covid-Verordnung (ab 8.2.2021) betreffend privatem Überlassen und Erwerb aus - abgesehen vom Postversand? Theoretisch dürfen sich ja jetzt auch 2 Haushalte ja wieder treffen.
lg
Philipp
Du hast dir ja deine Frage gerade selbst beantwortet.

Nicht theoretisch sondern praktisch auch.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 16:54
von Philipp1
AUG-andy hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 11:13
Philipp1 hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 10:49
Theoretisch dürfen sich ja jetzt auch 2 Haushalte ja wieder treffen.
Du hast dir ja deine Frage gerade selbst beantwortet.

Nicht theoretisch sondern praktisch auch.
Ja, das Treffen mag sein.
Der Zweck zum Überlassen oder Erwerb einer Schusswaffe (speziell einmal privat zu privat) ist aber noch nicht in den Ausnahmen zum Verlassen des privaten Wohnbereichs enthalten (Gesetz Nummer 20011470).
Mag sein, daß man berufsbedingt beim Waffenhändler vorsprechen darf, aber da braucht es eben einen entsprechenden Beruf oder gültige Jagdkarte. Damit ist privat zu privat auch wieder eher vom Tisch.
Soll heissen weiterwarten, dann ist man wohl auf der sicheren Seiten.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 18:20
von spareribs
Mal sehen , ich kaufe morgen von Privat eine Waffe, wir treffen uns in der Steiermark, mein Wohnsitz ist in der Superstadt ( kotz) Wien........Berichte Euch ob ich eine Anzeige bekomme ....Ich bin nur Privatperson ...
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Mo 8. Feb 2021, 18:26
von AUG-andy
Philipp1 hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 16:54
AUG-andy hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 11:13
Philipp1 hat geschrieben: Mo 8. Feb 2021, 10:49
Theoretisch dürfen sich ja jetzt auch 2 Haushalte ja wieder treffen.
Du hast dir ja deine Frage gerade selbst beantwortet.

Nicht theoretisch sondern praktisch auch.
Ja, das Treffen mag sein.
Der Zweck zum Überlassen oder Erwerb einer Schusswaffe (speziell einmal privat zu privat) ist aber noch nicht in den Ausnahmen zum Verlassen des privaten Wohnbereichs enthalten (Gesetz Nummer 20011470).
Mag sein, daß man berufsbedingt beim Waffenhändler vorsprechen darf, aber da braucht es eben einen entsprechenden Beruf oder gültige Jagdkarte. Damit ist privat zu privat auch wieder eher vom Tisch.
Soll heissen weiterwarten, dann ist man wohl auf der sicheren Seiten.
Unlogisch, wenn ich einen Haushalt treffen darf.
Warum sollte da ein Verkauf nicht rechtens sein ?
AB heute darf auch die Großmutter wieder ins Waffengeschäft, egal ob sie einen Pfefferspray oder ein SSG kaufen will.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Do 11. Feb 2021, 23:12
von tomobi
Jetzt wartet mal - unter Tags gibt es keine Ausgangsbeschränkungen mehr, und zwei Haushalte dürfen sich auch treffen. Wo soll es hier ein Problem geben?
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 07:28
von Exitus
Und im Zweifel sagt einfach ihr habt das Geschäft mittels Postversand abgewickelt.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 08:12
von Incite
Exitus hat geschrieben: Fr 12. Feb 2021, 07:28
Und im Zweifel sagt einfach ihr habt das Geschäft mittels Postversand abgewickelt.
Dann sollte man sich auch überlegen was man sagt wenn er die Sendungsnummer bzw. Quittung/Rechnung sehen will

Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 08:13
von RD191
Incite hat geschrieben: Fr 12. Feb 2021, 08:12
Exitus hat geschrieben: Fr 12. Feb 2021, 07:28
Und im Zweifel sagt einfach ihr habt das Geschäft mittels Postversand abgewickelt.
Keine Sendungsnummer, kein Nachweis?
Die Behörde müsste beweisen können dass es nicht so war, nicht umgekehrt.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 08:18
von Incite
Wie läuft das dann ab bzw. wie fädelt man das ein ohne völlig blamiert da zu stehen?
"Herr Huber, wo ist denn Ihr Nachweis für den Versand. Habens da was"
"Darüber kann ich keine Aussage treffen" oder:
"Von mir gibts keinen Nachweis. Sie müssen mir beweisen, dass ich nicht verschickt hab"
So macht man sich dann für spätere Erweiterungen Freunde
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 08:21
von RD191
Ich habe einfach den Zettel nicht mehr?
Paket ist angekommen und deshalb hab ich den nicht mehr aufgehoben.
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 09:21
von Papa Bär
Bitte wovor fürchtet ihr euch teilweise?
Wenn man fremde Menschen treffen darf, inwiefern sollte das dann noch in irgend eienr Weise durch einen Waffenverkauf eingeschränkt sein?
Ich hab langsam das Gefühl, dass speziell einige Waffenbesitzer wirklich in panischer Angst vor nahezu allem leben, und am Liebsten auch geregelt hätten, wann sie aufs Topfer gehen sollen.
Das is doch nicht mehr normal....
Incite hat geschrieben: Fr 12. Feb 2021, 08:12
Exitus hat geschrieben: Fr 12. Feb 2021, 07:28
Und im Zweifel sagt einfach ihr habt das Geschäft mittels Postversand abgewickelt.
Dann sollte man sich auch überlegen was man sagt wenn er die Sendungsnummer bzw. Quittung/Rechnung sehen will
...auf welcher rechtlichen Basis will er diese Sendungsnummer gegebenenfalls sehen?
Sagts amal ?????
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 09:42
von Armata
Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Eine solche Bestätigung kann zwar nicht verlangt werden, kann aber bei vorliegen bzw nichtvorliegen der Behörde bei der (begründeten) Entscheidung helfen.
https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssat ... 0011016X01
LG
Re: Meldung nach Waffenkauf während Lockdown
Verfasst: Fr 12. Feb 2021, 10:45
von Exitus
Man kann Probleme schaffen wo keine sind.
Wenn das Paket gut angekommen ist werde ich die Quittung weg.
Wofür sollte ich sie behalten?