auf den ersten blick jaMikeD hat geschrieben: Di 23. Mär 2021, 18:40 Also ein Händler sollte eigentlich so viel Wissen haben, dass er ein KW Wechselsystem nicht als LW Zubehör einträgt.
auf den zweiten blick nein
was mach ich wenn wer bei mir einen 7,5" 223rem Ar-15 upper kauft und sagt, dass die waffe mit dem lower der er verwendet in jedem zustand unter 60cm bleibt und es sich daher um ein wechselsystem gem § 17/1/7 (kurzwaffe) handelt.
genau das selbe wechselsystem hat aber auch noch ein schuetzenkollege von ihm bestellt, der hat aber einen fixschaft und ist immer ueber 60cm.
der moechte das komplett idente wechselsystem als § 17/1/8 langwaffe ausgefolgt erhalten
ein und das selbe waffenzubehoer kann also unter zwei unterschiedliche kat A §17 kategorien fallen, je nachdem mit welchen freien, nicht waffenrelevanten sonstigen waffenteilen es zu einer schusswaffe ergaenzt wird ..
ist so
und nun?