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Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: Sa 24. Feb 2024, 17:22
von rider650
rudi223 hat geschrieben: Sa 24. Feb 2024, 16:48
...
Das .22er-Wechselsystem auf buntem Griffstück ist nun ein Problem, auch wenn das schwarze Griffstück leer bleibt.
Die Logik will sich mir nich erschließen.
Die Logik dahinter ist die, dass du nicht der erste sein willst, der das vor Gericht ausficht.
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: Sa 24. Feb 2024, 17:48
von rudi223
AUG-andy hat geschrieben: Sa 24. Feb 2024, 17:01
Warum wird das so oft durchgekaut?
Jeder intelligente WS Besitzer weiß wie er sich zu verhalten hat, inklusive Lagerung und Transport. Titan hat es weiter oben auf den Punkt gebracht. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Wenn du alles weißt, ist es gut für dich.
Es gibt dennoch genug Waffenbesitzer, die sich noch immer unsicher sind was die Rechtslage ist oder wie man sie einschätzen soll. Dabei ist egal ob es ein Workaround gibt.
Diskussionen dienen dem Austausch und dem erweiterten des Horizonts. Speziell, wenn Aspekte einer Argumentationslinie beleuchtet werden.
Wenn dir das nicht gefällt, dann lies und schreib gerne an anderer Stelle. Hätte nicht geschadet und es hätten wohl nur sehr wenige deine implizite Beleidigung vermisst.
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: Sa 24. Feb 2024, 17:51
von rudi223
rider650 hat geschrieben: Sa 24. Feb 2024, 17:22
Die Logik dahinter ist die, dass du nicht der erste sein willst, der das vor Gericht ausficht.
Danke, aber so weit war ich schon bei meinem Einstieg mit "Mutter der Porzellankiste"
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 11:08
von bino71
Allein schon, wenn jemand "Schlitten" schreibt, weiß man mit wem man redet.
rudi223 hat geschrieben: Sa 24. Feb 2024, 17:51
Danke, aber so weit war ich schon bei meinem Einstieg mit "Mutter der Porzellankiste"
Ja und? Was willst nun? Einen Blankocheck ausm Forum?
Laß es einfach drauf ankommen und berichte, wie es abgelaufen ist.
Dann hast Deine Bestätigung.
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 13:27
von AUG-andy
bino71 hat geschrieben: So 25. Feb 2024, 11:08
Allein schon, wenn jemand "Schlitten" schreibt, weiß man mit wem man redet.
Der war gut.
Der "Schlitten" ist definitiv frei erwerbbar und darf auch unversperrt gelagert werden.
Allerdings nur bei Schneelage zu verwenden.

Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 13:47
von AUG-andy
rudi223 hat geschrieben: Sa 24. Feb 2024, 17:48
Wenn dir das nicht gefällt, dann lies und schreib gerne an anderer Stelle. Hätte nicht geschadet und es hätten wohl nur sehr wenige deine implizite Beleidigung vermisst.
Wir sind hier nicht im Mimosenzuchtverein.
Es wurde in mehreren Threads schon 100x abgehandelt.
Dazu gibt's verschiedene Ansichten.
Such dir deine Zugangsweise heraus und werde glücklich.
Bino71 hat es dir ja auch schon geschrieben.
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 14:36
von AUG-andy
Hast wohl Psychologie studiert.
Da bin ich aber froh dass du das so glasklar analysiert hast.
Wenn du dich mit dem Waffengesetz auch so gut auskennen würdest wie mit meiner Psyche, hättest du diese Frage nicht zum x-ten Mal aufwärmen müssen.

Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 14:46
von rudi223
AUG-andy hat geschrieben: So 25. Feb 2024, 14:36
Da bin ich aber froh dass du das so glasklar analysiert hast.
Wenn du dich mit dem Waffengesetz auch so gut auskennen würdest wie mit meiner Psyche, hättest du dein Leben besser im Griff.
Du hättest nicht noch mehr Beweise für deine Unzulänglichkeiten liefern müssen.
Aber jetzt ist's auch gut. Ich habe keine Lust mehr mit dir zu spielen. Ciao.
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 14:51
von AUG-andy
rudi223 hat geschrieben: So 25. Feb 2024, 14:46
AUG-andy hat geschrieben: So 25. Feb 2024, 14:36
Da bin ich aber froh dass du das so glasklar analysiert hast.
Wenn du dich mit dem Waffengesetz auch so gut auskennen würdest wie mit meiner Psyche, hättest du dein Leben besser im Griff.
Du hättest nicht noch mehr Beweise für deine Unzulänglichkeiten liefern müssen.
Aber jetzt ist's auch gut. Ich habe keine Lust mehr mir dir zu spielen. Ciao.
Extra für dich zum Nachlesen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 15:05
von befluegeltkostbarer
Wie wird da das Wechselsystem bezeichnet, kann beim drüber fliegen nichts finden?
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 16:45
von AUG-andy
befluegeltkostbarer hat geschrieben: So 25. Feb 2024, 15:05
Wie wird da das Wechselsystem bezeichnet, kann beim drüber fliegen nichts finden?
Wird in Paragraph 23/3 als wesentlicher Bestandteil bezeichnet.
Im ZWR wird es allerdings als WS bezeichnet und als ein Teil gerechnet obwohl es aus 2 Teilen besteht.
(Sind aber 2 wesentliche Bestandteile)
Daher darfst du bei 2 Plätzen 4 Wechselsysteme besitzen.
(3)
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt.

Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: So 25. Feb 2024, 17:22
von befluegeltkostbarer
Wird in Paragraph 23/3 als wesentlicher Bestandteil bezeichnet.

Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: Mo 26. Feb 2024, 18:03
von Promo
titan hat geschrieben: So 28. Mai 2023, 13:22
1. war die Übertretung des Waffengesetzes durch Zusammenbaus schon zu Zeiten der alten Regelung möglich. Wie GEWO schon gesagt hat, der Besitz von freien und genehmigungspflichtigen Waffenteilen ist keine Straftat, das
Zusammensetzen zu einer ganzen Waffe gegebenenfalls schon. Jeder wusste das inkl. der Behörden, das war aber auch noch nie ein Problem. Plötzlich fallen wir aber wegen Eigenverantwortung in Panik! (man staune!).
[..]
6. Gibt es hunderte Möglichkeiten, auch sonst noch gegen das WaffG zu verstoßen. Darunter fällt eben der Zusammenbau zur Waffe, nicht aber der Besitz.
... finde es aber trotzdem zu interessant, um es so stehen zu lassen. Das "Problem" mit dem Zusammenbau stellt sich mE doch (im Wesentlichen) "erst" seitdem durch die WaffG-Änderung die Bindung zur Basiswaffe weggefallen ist. Mich würde deine/eure Rechtsauffassung interessieren zu der Konstellation:
Max Mustermann, WBK für 2 Kat.B. 1. Platz Colt 1911, Kal. .45 ACP, Seriennummer 12345. 2. Platz, OA15 Austria, Kal. .223 Rem, Seriennummer 67890.
Zubehör, 2 Stück: 1. Colt ACE .22 lr Wechselsystem (d.h. Schlitten mit Lauf) für 1911 Pistole. 2. RRA 9x19mm "Upper" für AR15.
Zusätzlich besitzt Max Mustermann als freies Bestandteil einen AR15 Lower.
1. Frage: Darf Max Mustermann zuhause sein Colt ACE .22 lr Wechselsystem auf seinem Colt 1911 mit der Seriennummer 12345 montieren und ggf damit zum Schießstand fahren? Falls nein, wieso nicht?
2. Frage: Darf Max Mustermann zuhause sein RRA 9x19mm Upper an seiner OA15 Austria mit der Seriennummer 67890 montieren und ggf zum Schießstand fahren? Falls nein, wieso nicht?
3. Frage: Darf Max Mustermann zuhause seinen RRA 9x19 Upper auf dem "freien Bestandteil" AR15 Lower, der als freies Bestandteil nicht im ZWR gemeldet ist, montieren und ggf zum Schießstand fahren? Falls nein, wieso nicht?
Edit: um es klarzustellen, es ist leider nicht klar .. und genau deshalb würde ich auch gerne andere Meinungen hören. Ich persönlich sehe es als ja - ja - nein, aber möchte eben wissen, wie andere das sehen.
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: Mo 26. Feb 2024, 18:20
von DonPapa
Promo hat geschrieben: Mo 26. Feb 2024, 18:03
titan hat geschrieben: So 28. Mai 2023, 13:22
1. war die Übertretung des Waffengesetzes durch Zusammenbaus schon zu Zeiten der alten Regelung möglich. Wie GEWO schon gesagt hat, der Besitz von freien und genehmigungspflichtigen Waffenteilen ist keine Straftat, das
Zusammensetzen zu einer ganzen Waffe gegebenenfalls schon. Jeder wusste das inkl. der Behörden, das war aber auch noch nie ein Problem. Plötzlich fallen wir aber wegen Eigenverantwortung in Panik! (man staune!).
[..]
6. Gibt es hunderte Möglichkeiten, auch sonst noch gegen das WaffG zu verstoßen. Darunter fällt eben der Zusammenbau zur Waffe, nicht aber der Besitz.
... finde es aber trotzdem zu interessant, um es so stehen zu lassen. Das "Problem" mit dem Zusammenbau stellt sich mE doch (im Wesentlichen) "erst" seitdem durch die WaffG-Änderung die Bindung zur Basiswaffe weggefallen ist. Mich würde deine/eure Rechtsauffassung interessieren zu der Konstellation:
Max Mustermann, WBK für 2 Kat.B. 1. Platz Colt 1911, Kal. .45 ACP, Seriennummer 12345. 2. Platz, OA15 Austria, Kal. .223 Rem, Seriennummer 67890.
Zubehör, 2 Stück: 1. Colt ACE .22 lr Wechselsystem (d.h. Schlitten mit Lauf) für 1911 Pistole. 2. RRA 9x19mm "Upper" für AR15.
Zusätzlich besitzt Max Mustermann als freies Bestandteil einen AR15 Lower.
1. Frage: Darf Max Mustermann zuhause sein Colt ACE .22 lr Wechselsystem auf seinem Colt 1911 mit der Seriennummer 12345 montieren und ggf damit zum Schießstand fahren? Falls nein, wieso nicht?
2. Frage: Darf Max Mustermann zuhause sein RRA 9x19mm Upper an seiner OA15 Austria mit der Seriennummer 67890 montieren und ggf zum Schießstand fahren? Falls nein, wieso nicht?
3. Frage: Darf Max Mustermann zuhause seinen RRA 9x19 Upper auf dem "freien Bestandteil" AR15 Lower, der als freies Bestandteil nicht im ZWR gemeldet ist, montieren und ggf zum Schießstand fahren? Falls nein, wieso nicht?
Edit: um es klarzustellen, es ist leider nicht klar .. und genau deshalb würde ich auch gerne andere Meinungen hören. Ich persönlich sehe es als ja - ja - nein, aber möchte eben wissen, wie andere das sehen.
Entscheidung fällt im Anlassfall der Richter ! Die Behörde wird bei einem Fehlverhalten (möglicherweise unwissentlich) gerügt. Übrig bleibt der Waffenbesitzer. Und wir wissen ja, dass der Ausgang vor dem Richter nie vorausgesagt werden kann ! Leider !!
Re: Wechselsystem ohne KW
Verfasst: Mo 26. Feb 2024, 19:52
von Wilhelmshoehe
Promo hat geschrieben: Mo 26. Feb 2024, 18:03
titan hat geschrieben: So 28. Mai 2023, 13:22
6. Gibt es hunderte Möglichkeiten, auch sonst noch gegen das WaffG zu verstoßen. Darunter fällt eben der Zusammenbau zur Waffe, nicht aber der Besitz.
... finde es aber trotzdem zu interessant, um es so stehen zu lassen. Das "Problem" mit dem Zusammenbau stellt sich mE doch (im Wesentlichen) "erst" seitdem durch die WaffG-Änderung die Bindung zur Basiswaffe weggefallen ist. Mich würde deine/eure Rechtsauffassung interessieren zu der Konstellation:
Max Mustermann, WBK für 2 Kat.B. 1. Platz Colt 1911, Kal. .45 ACP, Seriennummer 12345. 2. Platz, OA15 Austria, Kal. .223 Rem, Seriennummer 67890.
Zubehör, 2 Stück: 1. Colt ACE .22 lr Wechselsystem (d.h. Schlitten mit Lauf) für 1911 Pistole. 2. RRA 9x19mm "Upper" für AR15.
Zusätzlich besitzt Max Mustermann als freies Bestandteil einen AR15 Lower.
[..]
Bei dem durch mich fett hervorgehobenen, beginnt mE. das Problem und zwar völlig unabhängig davon ob zusammengebaut oder nicht. Völlig egal ob 2014 oder 2024.
Entweder man besitzt eine Schusswaffe oder nicht, wenn nicht dann kann man u.U. 'nur' wesentliche Bestandteile besitzen.
Legaldefinition:
"Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;"
Fragespiel:
Ferdl Pulverdampfler hat 20 AR-15 und 20 Glocks in Lower/Griff und Upper/Schlitten zerlegt am Küchentisch liegen. Wie viele Schusswaffen hat Ferdl Pulverdampfler daheim?