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Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 19:19
von My Name is Earl
kawa650 hat geschrieben:Irwin J. Finster hat geschrieben:Würde sagen dauert maximal 15 Sekunden bis ich die Waffen in der Hand, und durchgeladen habe. Wenn also der Einbrecher nicht schon vor dem Bett steht, kein Problem.
Am Kopfende des Bettes...4 Sek. + ~ Reaktionszeit...
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=ZlNHdz4snHc[/youtube]
Das Piepserl hab ich inzwischen abgeklemmt...
Ich möchte dir nur den Tipp geben das Pfefferspray aus dem Tresor rauszuwerfen.
Das Gesetzt sieht vor das du wenn du die möglichkeit hast, das weniger schwere Gerät zur Verteidigung verwenden musst. In dem Fall wird jeder dir sagen das du zum Pfefferspray zuerst hättest greifen sollen (egal ob das in geschlossene Räumen total idiotisch ist)
MFG
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 21:27
von santiago
Mir hat mal jemand gesagt: "Eine waffe is wie ein feuerlöscher, hoffen das man ihn nie braucht aber trotzdem in jedem stockwerk einen haben."
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 22:21
von therion
Also ich persönliche werde im Rahmen des gesetzlichen auch Notwehr üben, wenn mir dies rechtlich möglich ist und ich in der konkreten Situation dazu in der Lage bin.
Dabei werde ich nicht unterscheiden, ob Leben, Freiheit oder Eigentum bedroht und beispielsweise nur Leben mit der Waffe verteidigen. Ich werde auch mein Vermögen mit der Waffe verteidigen, eben weil in meinen Augen niemand das Recht hat in meine rechtliche Sphäre einzugreifen und jeder der eingreift damit rechnen muss, dass es schief geht. Diebisches Gesindel wird sich freuen, wenn es hier liest, dass manch einer nicht schießen würde, solange nur Vermögen bedroht ist. Das ist ja sozusagen eine Freikarte.
Es ist nicht nur so, dass der Notwehrübende sein Hab und Gut schützt, sondern er der Gesellschaft wohl auch einen Dienst tut, wenn er einen Verbrecher wenigstens einen starken Denkzettel verpasst und ihm klare Grenzen aufzeigt.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 13:57
von cwebb
My Name is Earl hat geschrieben:Das Gesetzt sieht vor das du wenn du die möglichkeit hast, das weniger schwere Gerät zur Verteidigung verwenden musst. In dem Fall wird jeder dir sagen das du zum Pfefferspray zuerst hättest greifen sollen (egal ob das in geschlossene Räumen total idiotisch ist)
MFG
Schwachsinn! Ich weiss ja nicht, ob und wie der Einbrecher bewaffnet ist! Ich geh hin mit dem Spray, seh er hat eine Puffn, sag "Oh Entschuldigung" geh retour und hol meine Waffe? Nix gibts!
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 17:27
von Bienenmann
@therion
Eine grundsätzliche Frage: Inwiefern hast du mit der Thematik zu tun? Wenn du nämlich dein Wissen nur aus den Fuchs Büchern zum allgemeinen Teil beziehst, wäre ich an deiner Stelle vorsichtig mit so spezifischen Aussagen.
Wenn es um solche Feinheiten im StGB geht ist Lehrmeinung nicht immer gleich Judikatur. Es ist ja nichtmal Lehrmeinung gleich Lehrmeinung und soweit ich mich erinnere ist gerade Helmut Fuchs des öfteren weit weg von der Judikatur.
MfG
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 17:35
von gunwitch
Bienenmann hat geschrieben:@therion
Eine grundsätzliche Frage: Inwiefern hast du mit der Thematik zu tun? Wenn du nämlich dein Wissen nur aus den Fuchs Büchern zum allgemeinen Teil beziehst, wäre ich an deiner Stelle vorsichtig mit so spezifischen Aussagen.
Wenn es um solche Feinheiten im StGB geht ist Lehrmeinung nicht immer gleich Judikatur. Es ist ja nichtmal Lehrmeinung gleich Lehrmeinung und soweit ich mich erinnere ist gerade Helmut Fuchs des öfteren weit weg von der Judikatur.
MfG
...man könnte meinen, manche wollen möglichst hohe Rechtssicherheit um VORSÄTZLICH einen Einbrecher zu erschiessen ....

Hast Du vielleicht Links zur Judikatur? Wie gesagt - spannendes Thema!
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 17:38
von Varminter
Bienenmann hat geschrieben:@therion
Eine grundsätzliche Frage: Inwiefern hast du mit der Thematik zu tun? Wenn du nämlich dein Wissen nur aus den Fuchs Büchern zum allgemeinen Teil beziehst, wäre ich an deiner Stelle vorsichtig mit so spezifischen Aussagen.
Wenn es um solche Feinheiten im StGB geht ist Lehrmeinung nicht immer gleich Judikatur. Es ist ja nichtmal Lehrmeinung gleich Lehrmeinung und soweit ich mich erinnere ist gerade Helmut Fuchs des öfteren weit weg von der Judikatur.
MfG
Neugierige Frage eines Nichtjuristen: wieweit klafft die theoretische Lehrmeinung und die Judikatur wirklich auseinander?
Gibt es für einen Normalbürger überhaupt so etwas wie Rechtssicherheit?
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 20:35
von therion
Rechtssicherheit gibt es (meist) im klaren Wortlaut von eindeutigen Gesetze. Die müssen aber erstmal gefunden werden.
Bienenmann, der Notwehrparagraph ist nicht wirklich umstritten, alle meine Ausführungen enthalten noch keine wirkliche Lehrmeinungen außer der spezifischen Wertgrenze, was ich aber auch extra erwähnt habe. Ansonsten gibt es hier schon einen allgemeinen Konsens.
Aber auf welche Gerichtsurteile beziehst Du Dich genau?
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 20:54
von Fangschuss
therion hat geschrieben:Rechtssicherheit gibt es (meist) im klaren Wortlaut von eindeutigen Gesetze. Die müssen aber erstmal gefunden werden.
Bienenmann, der Notwehrparagraph ist nicht wirklich umstritten, alle meine Ausführungen enthalten noch keine wirkliche Lehrmeinungen außer der spezifischen Wertgrenze, was ich aber auch extra erwähnt habe. Ansonsten gibt es hier schon einen allgemeinen Konsens.
Aber auf welche Gerichtsurteile beziehst Du Dich genau?
Man sollte generell nicht auf einen Einbrecher schießen. Wenn es zu einem Angriff kommt, bei dem Leib und Leben in Gefahr sind, dann kann eine Schusswaffe zur Verteidigung eingesetzt werden. Vor dem gezielten Schuss sollte jedoch vor der Waffe gewarnt werden, wenn das möglich ist (Zuruf, Warnschuss). Das gezielte Schießen auf den Torso oder Kopf bedeutet Tötungsabsicht und sollte auch im Fall einer realen Bedrohung vermieden werden. Im Notwehrparagraphen ist eindeutig die Verhältnismäßigkeit der Mittel verankert. Es ist daher besser, wenn man dem Einbrecher nicht mit der Waffe in der Hand gegenübersteht, da das zu wirklich gefährlichen Situationen führen könnte. Es ist daher immer gut, sich zurückzuziehen und die Polizei zu verständigen.
Keine Tötungsabsicht besteht beim Einsatz von Schusswaffen gegen Einbrecher, wenn man beispielsweise mit Gummischrot auf die Beine schießt.
Ehrlich gesagt, ich möchte auf keinen Fall am Grab von jemanden stehen, dessen Tod ich verursacht habe. Als verlässliche Waffenbesitzer sollten wir uns alle zu einem sicheren Umgang mit Schusswaffen bekennen.
LG,
Fangschuss
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 22:02
von therion
aber nein, so ein bloedsinn. lies nochmal was hier steht, deine notwehranschauung ist einfach falsch.
verhaeltnismaessigkeit wird eben gerade nicht verlangt!! es muss das gelindeste mittel gewaehlt werden das den agriff mit sicherheit abwehren kann. ist das gelindeste unter den mittel der waffengebrauch weil eben das das einzige mittel ist, das den angriff sicher abwehrt, dann muss keine abwaegung "leben_vermoegen" stattfinden, sondern es kann und darf geschossen werden.
einzige ausnahme ist wie schon x mal erlaeutert der fall bei geringwertigen rechtswidrigen eingriffen, nur in diesem speziellen fall wird eine abwaegung vorgeschrieben. bitte das behirnen und nicht munter in die tasten hauen wie man es sich gerade denkt, schon gar nicht bei solch komplexen themen. nur weil etwas falsches zigmal wiederholt wird, wird. es nicht richtiger und findet schon gar keinen eingang ins gesetz.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 22:13
von Hausmasta
Fangschuss hat geschrieben:Man sollte generell nicht auf einen Einbrecher schießen. Wenn es zu einem Angriff kommt, bei dem Leib und Leben in Gefahr sind, dann kann eine Schusswaffe zur Verteidigung eingesetzt werden. Vor dem gezielten Schuss sollte jedoch vor der Waffe gewarnt werden, wenn das möglich ist (Zuruf, Warnschuss). Das gezielte Schießen auf den Torso oder Kopf bedeutet Tötungsabsicht und sollte auch im Fall einer realen Bedrohung vermieden werden. Im Notwehrparagraphen ist eindeutig die Verhältnismäßigkeit der Mittel verankert. Es ist daher besser, wenn man dem Einbrecher nicht mit der Waffe in der Hand gegenübersteht, da das zu wirklich gefährlichen Situationen führen könnte. Es ist daher immer gut, sich zurückzuziehen und die Polizei zu verständigen.
Keine Tötungsabsicht besteht beim Einsatz von Schusswaffen gegen Einbrecher, wenn man beispielsweise mit Gummischrot auf die Beine schießt.
Ehrlich gesagt, ich möchte auf keinen Fall am Grab von jemanden stehen, dessen Tod ich verursacht habe. Als verlässliche Waffenbesitzer sollten wir uns alle zu einem sicheren Umgang mit Schusswaffen bekennen.
Das Problem dabei ist, dass du nur wenige Sekunden Zeit hast, um überhaupt die Waffe schussbereit zu haben. Wenn du dann noch wartest, bis das Messer deine Bauchdecke ritzt oder du eine Kugel abbekommst, bist du tot!
Wenn du einen Kurs zum Verteidigungsschiessen besuchst, wird dir der Trainer sagen,
dass du, wenn du zur Waffe greifst, auch schießen mußt.
Und zwar nicht mit Gummischrot, Salz oder Wattebäuschen sondern mit allem, was du zur Verfügung hast. Vergiss auch den Warnruf oder Warnschuss! Das kostet dich wertvolle Sekunden, die dir das Leben kosten können. Die Notwendigkeit eines Warnschusses wird auch in keinem Gesetz vorgeschrieben.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 22:46
von OC Tom
Fangschuss hat geschrieben:
Ehrlich gesagt, ich möchte auf keinen Fall am Grab von jemanden stehen, dessen Tod ich verursacht habe. Als verlässliche Waffenbesitzer sollten wir uns alle zu einem sicheren Umgang mit Schusswaffen bekennen.
Ehrlich ich möchte nicht am Grab von meinen Liebsten stehen, weil ich als verlässlicher Waffenbesitzer die Waffe im Tresor im Keller hinter einer verschlossernen Tür hatte statt im Schlafzimmer im GunVault, obwohl mir bewusst ist das bei uns in der Siedlung in letzter Zeit auch in Häuser eingebrochen wurde wo die Bewohner anwesend waren.
(wie gesagt gehe aber davon aus wenn ich jemals meine Waffe benützen müsste (hoffe das ist nie) das es das letzte Mittel ist)
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Do 5. Apr 2012, 22:53
von Irwin J. Finster
Gw10 hat geschrieben:@finster: ein kerl mit messer ist in 2 sekunden bei dir wenn er 10m entfernt steht. da hast du keine 15 sekunden. der ist schneller bei dir als du deine glock aus dem holster ziehen könntest und repetieren.
Geh bitte, wenn unten wer einbricht, hat der mich nicht im hintersten Zimmer im 2. Stock in 15 Sekunden gefunden. Wenn natürlich einer so leise reinschleicht daß man es erst merkt wenn er Dir das Messer an den Hals hält nützt dir wohl auch die Puffn unterm Kopfpolster nix. Und übrigens, sollte ich meine Glock geholstert haben, muss ich nicht repetieren, nur abdrücken.

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 07:45
von Fangschuss
Irwin J. Finster hat geschrieben:Gw10 hat geschrieben:@finster: ein kerl mit messer ist in 2 sekunden bei dir wenn er 10m entfernt steht. da hast du keine 15 sekunden. der ist schneller bei dir als du deine glock aus dem holster ziehen könntest und repetieren.
Geh bitte, wenn unten wer einbricht, hat der mich nicht im hintersten Zimmer im 2. Stock in 15 Sekunden gefunden. Wenn natürlich einer so leise reinschleicht daß man es erst merkt wenn er Dir das Messer an den Hals hält nützt dir wohl auch die Puffn unterm Kopfpolster nix. Und übrigens, sollte ich meine Glock geholstert haben, muss ich nicht repetieren, nur abdrücken.

Selbst das Schießen mit Gummischrott ist laut Gesetz eine Körperverletzung.
Ich glaub, dass man sich mit der Waffe hin und wieder fast eine gefährlichere Situation einhandelt. Wenn mich ein Einbrecher überrascht, dann würde ich mich ganz ruhig verhalten. Wenn man nicht schreit oder angreift, dann wird man in der Regel eh verschont. Oft war es ja so, dass die Überfallenen mit der eigenen Waffe verletzt wurden.
Einbruch ist für mich kein Kriterium für Schusswaffengebrauch. Eine Schusswaffe würde ich in Lebensgefahr einsetzen. In der Regel ist das nicht in der eigenen Wohnung der Fall, sondern eher auf der Strasse, beispielsweise beim Ausgehen in der Nacht. Die konkrete Gefahr liegt bei uns in der Stadt bei nächtlichen Messerstechereien - Man wird angepöbelt, geschupst, ausgeraubt und mit dem Messer attackiert. Vor allem unter den Jugendlichen ist das so ein Problem bei uns. Wenn man da nicht entschlossen mit der Schusswaffe vorgehen würde, dann bestünde auch die Gefahr, dass die Waffe in die Hände des Gegners fällt...und da kann man dann die Waffe nicht dabei haben, wenn man keinen Waffenpass hat und natürlich das Führen der Waffe zu dem Zeitpunkt auch rechtfertigen kann. Sollte jemand die verdeckt getragene Waffe dann sehen, dann hast die Kobra vor der Tür. Daher hat für mich Schusswaffe und Verteidigung als Privatperson in Österreich ohnehin wenig miteinander zu tun. Ich denke, das Gesetz wird in der EU auch sicher bald auf den Standard von Großbritannien angepasst.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Fr 6. Apr 2012, 08:05
von pointi2009
Das sehe ich nicht ganz so, denn woher weiss ich bei einem heissen Einbruch, dass der Typ/Typen nicht noch was anderes vorhaben, sich von meiner Anwesenheit gestört fühlen, sie keine Zeugen wollen oder vielleicht gerade Lust auf meine Frau und Tochter haben??? Also wenn bei mir wer heiss einsteigt, dann hab ich definitiv eine Glock / CZ / 1911 in der Hand, heisst ja nicht, dass ich schiessen werde.
Und für einen sicheren Umgang mit der Waffe sollte man ja auch trainieren, denn darin sehe ich schon ein Problem, einer der die Waffe für den WaFü alle 5 Jahre mal in die Hand nimmt, der sollte das besser dann lassen.