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Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:10
von DonPedro
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:07
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:01
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:55
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 18:36

Wo finden sich diese "gültigen Definitionen" ?
Vielleicht in der deutschen Sprache?
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

möglicherweise hilft auch das:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

Grüße
:D :D :D
Herrlich besser als jedes Kino, der DUDEN wird in den österreicheischen Rechtsvorschriften als vorrangig angesehen

das würde ja bedeuten --> Innenraum = allseits von Wänden oder Decken umschlossener Raum
--> Schiessstand vorne offen = outdoor
In keinem meiner beiden Links steht "allseits von Wänden und Decken umschlossener Raum".
Ich möchte Dich bitten mir keine falschen Aussagen unter zu schieben!

Grüße
Kennst du deinen eigenen links nicht ??
ringsum [von Wänden] umschlossener, im Inneren von etwas liegender, das Innere von etwas bildender Raum

Wenn schon Blödsinn linken, dann auch dazu stehen :doh:

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:18
von tousibaer
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:10
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:07
DonPedro hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:01
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:55

Vielleicht in der deutschen Sprache?
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

möglicherweise hilft auch das:
https://www.duden.de/rechtschreibung/Innenraum

Grüße
:D :D :D
Herrlich besser als jedes Kino, der DUDEN wird in den österreicheischen Rechtsvorschriften als vorrangig angesehen

das würde ja bedeuten --> Innenraum = allseits von Wänden oder Decken umschlossener Raum
--> Schiessstand vorne offen = outdoor
In keinem meiner beiden Links steht "allseits von Wänden und Decken umschlossener Raum".
Ich möchte Dich bitten mir keine falschen Aussagen unter zu schieben!

Grüße
Kennst du deinen eigenen links nicht ??
ringsum [von Wänden] umschlossener, im Inneren von etwas liegender, das Innere von etwas bildender Raum

Wenn schon Blödsinn linken, dann auch dazu stehen :doh:
Dann hättest ja gleich "ringsum" schreiben können.
Wenn schon Korinthenkacker, dann bitte ordentlich! ;)

Grüße

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:20
von DonPedro
tousibaer hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 20:18
Dann hättest ja gleich "ringsum" schreiben können.
Wenn schon Korinthenkacker, dann bitte ordentlich! ;)

Grüße
ich gelobe besserung :whistle:

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 20:26
von DonPedro
STATUSBERICHT VON HEUTE

abseits der Baurechtexperten und der Vernaderer

- gut besucht, aber stresslos
- Jäger, Spotschützen und Rambos da, die allesamt Spass hatten
- aus meinder Sicht vernüftiges Hygienekonzept. Die Stunde dauert halt nur mehr 50-55 min
- ALLE sehr diszipliniert
- Kantine hatte offen für "to go" ( habe ich erst beim wegfahren bemerkt )
- Einige Bekannt und Freunde getroffen , so solls ja auch sein

HOFFENTLICH bleibt es offen

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 21:18
von Teal'c
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:10 Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.

Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.
Meister du bist ma nimma wurst... :tipphead: :headslap:

Hoffentlich hast gleich a lebenslange Sperre dort!
ach so fast vergessen, der Herr Dr.Dipl.Ing.BA.MSC Sauer geht dort eh net hin. Das "Klientel" dort ist unter seiner Würde... :violin: :roll:

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 21:19
von gewo
Teal'c hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 21:18 @die anderen, der Kollege Sauer geht dort eh net hin. Das "Klientel" dort ist unter seiner Würde... :violin: :roll:
die stehen vermutlich auch ned auf wenn er reinkommt ...
:mrgreen:

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Di 8. Dez 2020, 22:32
von Alaskan454
gewo hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 21:19
Teal'c hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 21:18 @die anderen, der Kollege Sauer geht dort eh net hin. Das "Klientel" dort ist unter seiner Würde... :violin: :roll:
die stehen vermutlich auch ned auf wenn er reinkommt ...
:mrgreen:
Wennst ihm zeitweise so zuhörst würden anderswo vielleicht gleich ein paar Leute aufstehen und gehen.
:lol:

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 08:20
von yoda
Sauer202 hat geschrieben: Di 8. Dez 2020, 19:10 Am einfachsten den zuständigen Behörden melden mit der Bitte um Prüfung.

Hab jetzt mal dem Betreiber geschrieben mit der Bitte um Klarstellung aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der Langwaffen und Kurzwaffenstand geöffnet ist.
Während in der SCS 10.000 Leute auf Kuschelkurs genüsslich stundenlang herumspazieren. Wenn man solche Leute wie dich in den eigenen Reihen hat braucht man keine Grünen mehr.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 09:13
von Woyzeck
Ich will mich nicht in diesen Streit einmischen, aber sachlich betrachtet haben die Kollegen Sauer und gewo durchaus stichhaltige Argumente. Rechtlich gilt eine umbaute Fläche als Raum, wenn diese an zumindest fünf Seiten umfasst ist und von innen betreten werden kann. Dies trifft auf den dortigen Stand also durchaus zu - dieser ist jedenfalls zur Nutzfläche und nicht zum Außenbereich zu zählen.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 13:26
von Dingo
Denke mal, dass das unter Sportstätten fällt. Maßgeblich ist hier mal die aktuelle Verordnung:

https://www.sozialministerium.at/dam/jc ... II_544.pdf

Leobersdorf kann man durchaus unter §9 Abs.2. Pkt. 1 einordnen (Freizeiteinrichtung eher net & wäre verboten)

9. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt.
(2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten

2. im Freien durch nicht von Z 1 erfassten Personen. In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 1 und § 5 Abs. 1 Z 4 gelten sinngemäß.


Im Freien …. würde ich in Leobsdorf schon so sehen. Ohne das einigermaßen argumentieren zu können / abgeklärt zu haben, würde der Betreiber wohl nicht öffnen. Ausjudiziert ist‘ s wohl net – manche haben anscheinend das Bedürfnis dazu & kein Bemmerl. Ich nicht und werde Morgen hinschauen.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 14:46
von bino71
Naja, Einige von Euch stellen Eure persönlichen Bedürfnisse über alles andere.
Wenn Leobersdorf aufsperren darf, dürfte Steyr Mannlicher Schiesszentrum auch aufsperren, tut er aber nicht.
Könnte also die kommende Tage recht interessant werden.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 15:00
von fluxhunter
Juristische Spitzfindigkeiten?

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 15:06
von Lexman1
Wie wärs mit "Leben und Leben lassen?"

Es muss ja keiner hingehen der nicht will und es könnten womöglich andere auch aussperren? Sich hier jetzt herstellen und einen mit erhobenen Zeigefinger erklären was verboten ist, ist wieder mal typisch Österreich bzw noch besser WIENERISCH.

Zum Glück sind bei uns am Land alle entspannter ;)

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 15:37
von marvin42
Manchen muß schon recht langweilig sein. Seid's froh das offen ist. Wer nicht will oder sich ansch... soll halt daheim bleiben.

Re: Shootingpark Leobersdorf - How to...?

Verfasst: Mi 9. Dez 2020, 16:52
von trenck
bino71 hat geschrieben: Mi 9. Dez 2020, 14:46 Naja, Einige von Euch stellen Eure persönlichen Bedürfnisse über alles andere.
Wenn Leobersdorf aufsperren darf, dürfte Steyr Mannlicher Schiesszentrum auch aufsperren, tut er aber nicht.
Könnte also die kommende Tage recht interessant werden.
Dieses Blockwartedenken ist wirklich zum Kotzen. Ich war zwischen erstem und zweitem Lockdown mehrmals im Shooting Park, die Wahrscheinlichkeit sich dort anzustecken, ist gleich Null.

Und was der Mannlicher Schießstand tut oder nicht, geht mir ein paar Millimeter am Arsch vorbei.

trenck