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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 29. Okt 2018, 16:51
von gewo
Bdave hat geschrieben:Da werden vermutlich die Vereine extrem dahinter gewesen sein, dass jedes Mitglied seine Stellungnahme schreibt, nehm ich an?
weiss ned
die haben so wie alle einen dachverband, daran angeschlossen die neun landesverbaende und als zehnten "landesverband" die AMRS (militaer), und die einzelnen ortgruppen die mitglied bei den jeweiligen landesverbaenden sind
mir hams nix geschickt
ich bin aber seit ca. zehn jahren auch nirgendst mehr dabei ....
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 09:09
von Yukon
Yukon hat geschrieben:der §23 sagt
Abs.2, zweiter Satz: von 2 auf 5 nach 5 Jahren geht, dafür muss man kein Vereinsmitglied sein.
Abs.2b: von zB 5 auf 10: geht in 5-Jahresschritten, einzige Voraussetzung ist, dass man Mitglied in einem Sportschützenverein ist, das ist nicht der Schießsportverein des §11b
Abs.2, dritter und vierter Satz: Erweiterung "ohne Limit": geht mit Rechtfertigung, zB Ausübung des Schießsports, das ist nicht der Sportschütze des §11b, daher auch kein Schießsportverein nach §11b notwendig.
Der Schießsport kann also auch im 2-Mann-Verein, also dem Sportschützenverein, ausgeübt werden.
Wer Sportschütze sein will, der braucht den Schießsportverein, damit der §11b erfüllt ist und das einzige, das dem Sportschützen aus dem Schießsportverein zugestanden wird, ist der Erwerb (und Besitz, no na net) von HC-Mags, sofern der Bedarf bestätigt wird.
Ich muss mich korrigieren, was die rot gekennzeichneten Textpassagen betrifft:
Laut einem NR-Abgeordneten ist es die Absicht des Gesetzgebers, dass für Erweiterungen nach §23 Abs.2 zweiter und dritter Satz, also Erweiterungen über 10 Plätze hinaus, sowie Erweiterungen die zeitlich vor dem Ablauf der 5 Jahre von 2 -> 5, bzw., vor Ablauf der 5-Jahres-Pakete für Erweiterungen von 5 -> 10, die Bedingungen des §11b erfüllt sein müssen, also regelmäßiges Training/Bewerbsteilnahme und mehr als 100 Mitglieder.
Daraus ergibt sich, dass der §11b nicht nur für HC-Magazine, sondern auch für Erweiterungen über 10 Plätze hinaus, bzw., für Erweiterungen "vor Ablauf der Zeit" maßgeblich sein wird.
Ob diese Absicht des Gesetzgebers auch wirklich in die Formulierung des §23 Abs.2 juristisch wasserdicht übernommen wurde, kann ich natürlich nicht sagen....
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 09:32
von Glock1768
es wird immer besser ... das ist Gold platting und Schikane vom allerfeinsten
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 09:43
von Yukon
Glock1768 hat geschrieben:es wird immer besser ... das ist Gold platting und Schikane vom allerfeinsten
Das ist kein Gold (Plating) mehr, das ist schon eher diamantbesetztes Platin....
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 10:02
von gewo
Yukon hat geschrieben:...
Laut einem NR-Abgeordneten ist es die Absicht des Gesetzgebers, dass für Erweiterungen nach §23 Abs.2 zweiter und dritter Satz, also Erweiterungen über 10 Plätze hinaus, sowie Erweiterungen die zeitlich vor dem Ablauf der 5 Jahre von 2 -> 5, bzw., vor Ablauf der 5-Jahres-Pakete für Erweiterungen von 5 -> 10, die Bedingungen des §11b erfüllt sein müssen, also regelmäßiges Training/Bewerbsteilnahme und mehr als 100 Mitglieder.
Daraus ergibt sich, dass der §11b nicht nur für HC-Magazine, sondern auch für Erweiterungen über 10 Plätze hinaus, bzw., für Erweiterungen "vor Ablauf der Zeit" maßgeblich sein wird.
....
wie schon mehrfach - quer in diesem wirrwarr verteilt - geschrieben:
es wird am ende nur eine bestimmung auf alles angewendet werden
nach dem dzt vorliegenden entwurf ist die IPSC austria in zukunft die einzige organisation die entsprechenden bestaetigungen fuer teilmantel hohlspitz, platzerweiterungen, trainingsbestaetigungen ect austellen wird koennen .... (denn nur die ist in einem entsorechenden internationalen verband - der uebrigens nur einen mitgliedsverein pro staat akzeptiert ... von da her wird sich da nix aendern)
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 10:16
von Yukon
gewo hat geschrieben:Yukon hat geschrieben:...
Laut einem NR-Abgeordneten ist es die Absicht des Gesetzgebers, dass für Erweiterungen nach §23 Abs.2 zweiter und dritter Satz, also Erweiterungen über 10 Plätze hinaus, sowie Erweiterungen die zeitlich vor dem Ablauf der 5 Jahre von 2 -> 5, bzw., vor Ablauf der 5-Jahres-Pakete für Erweiterungen von 5 -> 10, die Bedingungen des §11b erfüllt sein müssen, also regelmäßiges Training/Bewerbsteilnahme und mehr als 100 Mitglieder.
Daraus ergibt sich, dass der §11b nicht nur für HC-Magazine, sondern auch für Erweiterungen über 10 Plätze hinaus, bzw., für Erweiterungen "vor Ablauf der Zeit" maßgeblich sein wird.
....
wie schon mehrfach - quer in diesem wirrwarr verteilt - geschrieben:
es wird am ende nur eine bestimmung auf alles angewendet werden
nach dem dzt vorliegenden entwurf ist die IPSC austria in zukunft die einzige organisation die entsprechenden bestaetigungen fuer teilmantel hohlspitz, platzerweiterungen, trainingsbestaetigungen ect austellen wird koennen .... (denn nur die ist in einem entsorechenden internationalen verband - der uebrigens nur einen mitgliedsverein pro staat akzeptiert ... von da her wird sich da nix aendern)
Da geb ich Dir recht, weil der Entwurf gespickt ist mit ungenauen Formulierungen, fehlenden Abgrenzungen, widersprüchlichen Aussagen und dadurch der ganze Palawatsch zusammenkommt. Ich werde dennoch versuchen den guten Mann auf diese Dinge aufmerksam zu machen und werde auch die von Dir angeführten Punkte ins Spiel bringen, man soll nix unversucht lassen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 11:19
von Maddin
Die Offiziere des Bundesheeres haben sich auch zu Wort gemeldet. Geht ihnen aber nur um den Waffenpass und den Wegfall des Waffenführerscheins für Berufs- und Milizsoldaten.
Hätten sich ja auch für eine WBK für alle Grundwehrdiener einsetzen können.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 11:39
von raptor
Naja, recht haben sie immerhin. Ich hab das damals auch lächerlich gefunden, dass ich als staatlicher Teilzeitwaffenträger wider Willen den Waffenführerschein machen musste.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 14:17
von rhodium
Also 2 auf 5 nach 5 Jahren ohne Verein wäre echt drin? Für den Hobbyschützen wäre das ja schon mal besser als bis jetzt. Von 2 auf drei um noch eine KK Waffe dazu zu nehmen ... ohne Verein und Listen (nach Info heuer im Frühjahr in Vlbg) nicht drin.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 15:37
von JPS1
Grad wieder ein bissl RL gelesen, motiviert vom "begrenzte 30er Mag" Thread
Laut RL sind mit den großen Mags genau zwei Dinge zu machen
- Erwerb von Hicaps nur mit Bewilligung für die entsprechende Kat A Schusswaffe
- Entzug der Bewilligung für Kat B, wenn "festgestellt wird", dass gleichzeitig ein passendes Hicap besessen wird
Mit der Aufnahme der Hicaps in die Kat A und Verwaltungsstrafe für Besitz & Führen geht auch das ein gutes Stück weiter.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 19:00
von Maddin
JPS1 hat geschrieben:Grad wieder ein bissl RL gelesen, motiviert vom "begrenzte 30er Mag" Thread
Laut RL sind mit den großen Mags genau zwei Dinge zu machen
- Erwerb von Hicaps nur mit Bewilligung für die entsprechende Kat A Schusswaffe
- Entzug der Bewilligung für Kat B, wenn "festgestellt wird", dass gleichzeitig ein passendes Hicap besessen wird
Mit der Aufnahme der Hicaps in die Kat A und Verwaltungsstrafe für Besitz & Führen geht auch das ein gutes Stück weiter.
Das ist typisch österreichisch. Erleichtet der Verwaltung und der Polizei den Vollzug dieser Bestimmung. Ohne (Verwaltungs-)Strafdrohung hast halt kaum eine rechtliche Handhabe. Oder du schaffst entsprechende (neue) Ermächtigungen für die Polizei, ist aber wesentlich komplizierter und aufwendiger als einfach hinten im Gesetz eine neue Ziffer einzufügen und sie ins allgemeine System (VstG) zu stopfen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 19:32
von Maddin
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 717157.pdfDas Amt der Wiener Landesregierung regt an, den Zugang zu
allen Arten von Waffen ge-
nerell zu verschärfen und derartige Verschärfungen nicht nur partiell für Drittstaatsangehö-
rige (vgl.
§
11a des Entwurfs) vorzusehen.

edit: Arbeiterkammer sieht die Verschärfungen kritisch (auch die Sportvereinregelung). Als einer der Sozialpartner hat die Meinung vielleicht nicht ganz unerhebliches Gewicht.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 19:41
von TrkA
*edit* Maddin war schneller
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 19:45
von gewo
Maddin hat geschrieben:Das ist typisch österreichisch. Erleichtet der Verwaltung und der Polizei den Vollzug dieser Bestimmung.
naja
das ist halt auch nicht unbillig
es ist schlussendlich auch der sinn einer novellierung die verwaltung dort zu entlasten wo das keinen nachteil fuer die beteiligten bringt
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Di 30. Okt 2018, 19:57
von Yukon
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SNME/SNME_02881/imfname_717153.pdfDie Bundesarbeitskammer dankt für die Übermittlung des Entwurfs...
...Da bei mehreren negativen Gutachten keine sichere Prognose der Verlässlichkeit möglich ist, ist diese Änderung zu befürworten.
...Ausdehnung eines Waffenverbots auf alle Formen von Waffen (§ 11a Waffengesetz) für Drittstaatsangehörige...Mitführen eines Pfeffersprays zu Selbstverteidigungszwecken ist daher in Zukunft verboten. Ein Verbot von Pfeffersprays ist durchaus kritisch zu sehen.
...Verwendung von Schalldämpfern wird zukünftig auf alle Jagdkartenbesitzer...wird diese Maßnahme durchaus kritisch gesehen...
...JägerInnen für die Jagdausübung eine Faustfeuerwaffe mitführen dürfen...sich dadurch die Anzahl solcher Waffen in Österreich erhöht, und dadurch das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung steigen könnte.
...ist bislang die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die eine Person besitzen darf, mit zwei Schusswaffen begrenzt. Zukünftig ist auf Antrag der Besitz von fünf Schusswaffen der Kategorie B zulässig, wenn seit der erstmaligen Festsetzung fünf Jahre vergangen sind...Unter gewissen Voraussetzungen soll es Mitgliedern von Sportschützenvereinen möglich sein, insgesamt zehn Schusswaffen zu besitzen.
Diese Änderung ist zu kritisieren. Insbesondere das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B sollte aus sicherheitspolitischer Sicht nicht gefördert werden, da damit jedenfalls ein gewisses Gefahrenpotential verbunden wäre.
