Seite 418 von 430
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 15:42
von Musashi
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 15:42
von Musashi
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 16:34
von BigBen
YWN hats auf den Punkt gebracht...generell ein interessantes Thema, aber hier in dem Thread hat es nichts verloren.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 17:31
von Incite
unter Punkt 20 findet ihr das (angeblich) aktuelle Dokument mit den Kompromissen über das im Imco am 25 abgestimmt werden soll
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201701/IMCO/IMCO(2017)0125_1/sitt-3789870
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 17:33
von hmg382
@Musashi: Danke für den Leak. Ich bin - wie gesagt - skeptisch bei solchen nicht offiziell veröffentlichten Sachen, daher hab ich's bisher nicht in den Faktenthread reingepackt.
Hab man schnell rübergeschaut und unter der Voraussetzung, dass das stimmt und so durch IMCO durchgeht (!!), kann ich zu 2 Punkten positiv festhalten:
(1) Prüfmaßnahmen hinsichtlich Medizinischer Test/Psychotest bleiben explizit bei den MS (7a)
(2) Die generelle getrennte Verwahrung (a la Germanien) ist wieder weg. Es heißt "If stored other than in a safe, firearms and ammunition should be stored separately from each other." (7c) Die Hoffnung auf weiter bestehende SV bleibt also derweil bestehen.
Das war's dann meiner Meinung nach schon mit dem "guten" Zeug ... der Rest ist zum großen Teil die alte Sch**** wie bisher und gehört mittels gesteigertem MEP-eMail-Verkehr entschieden bekämpft.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 17:35
von BigBen
Naja aber was heisst "other than in a safe" wirklich? Wer definiert was ein "safe" ist? Ist ein Waffenschrank aus Stahl ein "Safe" oder nicht?
Alles nicht so einfach...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 17:36
von hmg382
Danke, dann ist's faktisch offiziell. Die Dokumente scheinen auf den ersten Blick deckungsgleich zu sein.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 17:37
von hmg382
BigBen hat geschrieben:Naja aber was heisst "other than in a safe" wirklich? Wer definiert was ein "safe" ist? Ist ein Waffenschrank aus Stahl ein "Safe" oder nicht?
Alles nicht so einfach...
Du hast recht. Aber in der gegebenen Situation ist mir lieber, der Zusatz ist dabei, als nicht. Denn dann haben wir DEFINITIV getrennte Verwahrung ohne Wenn und Aber.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 20:30
von Robiwan
DerWolf hat geschrieben:Sicherheitspolitisch ist auch völlig schwachsinnig was hier in Österreich betrieben wird. Abgesehen von der völlig verfehlten "Strategie" - eigentlich sollte das Hauptaugenmerk auf Guerilla-Taktik liegen: im Fall der Besetzung, tagsüber versteckt in Kellern sitzen und nachts ausrücken, schnell zuschlagen, töten und sabotieren, und sich schnell wieder zurückziehen und das so lange, bis es dem Besatzer zu blöd wird, massenhaft Särge nach Hause schicken zu müssen
Das war auch die Hauptstrategie der alten Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin weil man genau wusste, dass man im direkten Kampf nicht lange durchhalten würde. Ich hab mal einen Bericht gelesen (muss schauen ob ich den noch finde) wo ein alter russischer Stratege dies sogar als Horrorszenario für die Rote Armee dargestellt hat.
Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Alieninvasion aber für wahrscheinlicher als dass der Russe sich Richtung Österreich in Marsch setzt. Im Baltikum hätte ich da mehr Sorgen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 21:58
von euvassal
Musashi hat geschrieben:
Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Repetierer + langes Mag -> alles OK....Repetierer + langes Mag. + HA ohne Kat.A Genehmigung -> WBK pfutsch!
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 22:44
von HS911
euvassal hat geschrieben:Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Repetierer + langes Mag -> alles OK....Repetierer + langes Mag. + HA ohne Kat.A Genehmigung -> WBK pfutsch!
Ich glaub das hast Du falsch verstanden. So wie ich's lese ist die WBK Futsch, wenn Du ein Magazin hast, das mehr als 20 Schuss fasst oder ein Magazin, das mehr als 10 Schuss fasst und an eine Langwaffe passt. Dass Du die dazugehörige Waffe haben musst, steht dort nicht.
Jedenfalls nicht im hier geposteten Bild.
Sinn macht das keinen; ganz im Gegenteil, aber mittlerweile sind wir das ja gewohnt.
Robiwan hat geschrieben:Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Alieninvasion aber für wahrscheinlicher als dass der Russe sich Richtung Österreich in Marsch setzt. Im Baltikum hätte ich da mehr Sorgen.
Das sieht die unterdrückte russische Minderheit in Vorarlberg sicher ganz anders

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 22:51
von hasgunz
Wie soll das funzen mit dem Altbestand sichern?
Hat jeder noch seine Rechnung vom Standard Capacity Magazin, welches er sich vor 5 Jahren gekauft hat?
Ich glaub nicht.
Lg
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 22:55
von GreaseMonkey
hasgunz hat geschrieben:Wie soll das funzen...
Das hat sich bei der gesamten Geschichte noch keiner wirklich überlegt...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 19. Jan 2017, 23:01
von Bdave
Das mit dem Magazin Altbestand sagen sie ja nur, dass wir Ruhe geben. Weiß doch jeder, dass das nicht durchführbar is (siehe oben erwähnte Rechnung). Außerdem, wenn ich gebrauchte Magazine gekauft hab, sind die auch Altbestand. Nur ohne Rechnung.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 00:14
von euvassal
HS911 hat geschrieben:Ich glaub das hast Du falsch verstanden. So wie ich's lese ist die WBK Futsch, wenn Du ein Magazin hast, das mehr als 20 Schuss fasst oder ein Magazin, das mehr als 10 Schuss fasst und an eine Langwaffe passt. Dass Du die dazugehörige Waffe haben musst, steht dort nicht.
Wenn du ein hicap + WBK hast, dann kann die WBK entzogen werden. Ja, du hast recht, dass man dazu nicht im Besitz einer Waffe sein muss. Hast du aber keine WBK, sondern einen Repetierer + hicap, passiert dir.............nix! Somit ist die im Posting beschriebene Aussage "das heißt, auch Repetiermagazine über 10 Schuss sind verboten" nicht richtig. Die immer wieder gemachte Behauptung, auch Repetierer seien vom Mag-ban betroffen, kommt IMHO genau von diesem Absatz. Ich denke, man wollte nur verhindern, dass der Waffenbesitzer meint: "Naa, Herr Inspekta, de 30ger Mags san für mei Troy Pumpn, ned für mei OA!!!"
Ganz deppert sind "die da oben" ah ned!
edit: wie allerdings in Zukunft der Troy PAR- Besitzer an neue Magazine kommt, ist fraglich. Denn ohne Ausnahmegenehmigung darf er keine kaufen und ohne KAt.A Waffe wird er wohl keine Ausnahmegenehmigung bekommen. Oder ob dann ein Troy Magazin explizit als Magazin für Repetierer durchgeht, mal schauen..