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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 13:58
von Maddin
gewo hat geschrieben:ich versteh nicht so ganz warum ihr euch so verzweifelt an eine seriennummer krallt ...

hasch ist auch verboten ohne dass jeder joint eine nummer drauf hat
und normale gluehlampen unter 100 watt und die haben auch keine seriennummern

und auch jetzt schon gibt es - magazine betreffend - schon gesetzliche regulierungen dass diese zb nicht ins ausland verbracht werden duerfen ohne ausfuhrgenehmigung
und auch das geht ganz ohne dass die seriennummern haben
alles was mit waffen zu tun hat ist durch ausfuhrgesetze reguliert
holster, montagen, optiken ab 6fach vergroesserung, gewehrriemen, schaefte, alles ....
und nix davon hat seriennummern

warum sollte es ein problem sein demn besitz von bestimmten magazinen zu verbieten?

es wird irgendwelche uebergangsbestimmungen geben muessen
logisch

aber von "nicht administrierbar" simma weit weg
und selbst wenn ... das bisher den gesetzgeber auch ned gestoert ...


Wenn man die Außnahmeregelungen erlaubt, wird man es aber anders kaum machen können. Es erscheint aber einfach fragwürdig warum man den freien Verkauf und den Besitz, der seit Jahren anstandslos funktioniert, plötzlich verbieten möchte. Sowas unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung durchzuboxen kaufen ihnen nichteinmal die voreingenommenen Medien ab.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 14:04
von GreaseMonkey
Warum sollte eine Ausnahmeregelung nur mit einer Seriennummer funktionieren?
Teilmantelhohlspitz sind auch nur für Jäger und Sportschützen legal. Und haben keine Seriennummer.
Ich kann mir vorstellen, dass eine Ausnahmeregelung eben so administriert werden kann, dass du eben beim Kauf von Magazinen dann deinen Vereinsausweis herzeigen musst und fertig. So wie eben jetzt mit den Teilmantelhohlspitz

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 14:07
von gewo
Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich versteh nicht so ganz warum ihr euch so verzweifelt an eine seriennummer krallt ...

hasch ist auch verboten ohne dass jeder joint eine nummer drauf hat
und normale gluehlampen unter 100 watt und die haben auch keine seriennummern

und auch jetzt schon gibt es - magazine betreffend - schon gesetzliche regulierungen dass diese zb nicht ins ausland verbracht werden duerfen ohne ausfuhrgenehmigung
und auch das geht ganz ohne dass die seriennummern haben
alles was mit waffen zu tun hat ist durch ausfuhrgesetze reguliert
holster, montagen, optiken ab 6fach vergroesserung, gewehrriemen, schaefte, alles ....
und nix davon hat seriennummern

warum sollte es ein problem sein demn besitz von bestimmten magazinen zu verbieten?

es wird irgendwelche uebergangsbestimmungen geben muessen
logisch

aber von "nicht administrierbar" simma weit weg
und selbst wenn ... das bisher den gesetzgeber auch ned gestoert ...


Wenn man die Außnahmeregelungen erlaubt, wird man es aber anders kaum machen können. Es erscheint aber einfach fragwürdig warum man den freien Verkauf und den Besitz, der seit Jahren anstandslos funktioniert, plötzlich verbieten möchte. Sowas unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung durchzuboxen kaufen ihnen nichteinmal die voreingenommenen Medien ab.


dein glaube an die intelligenz des gesetzgebers ist von purem optimismus getrieben

es konnten auch gluehlampen, produkte die an zenit ihres entwicklungsstandes gestanden sind und die weder in der produktion noch in der entsorgung im ökologischen fussabdruck irgendeine rolle gespielt haben, jahrzehntelang frei besessen und gekauft werden und dann hat man sie zugunsten von produkten die erst am beginn ihres entwicklungszyklus gestanden sind und nebenbei unsammel- und unentsorgbar eines der groessten gift auf dieser welt enthalten, verboten .....

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 14:25
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich versteh nicht so ganz warum ihr euch so verzweifelt an eine seriennummer krallt ...

hasch ist auch verboten ohne dass jeder joint eine nummer drauf hat
und normale gluehlampen unter 100 watt und die haben auch keine seriennummern

und auch jetzt schon gibt es - magazine betreffend - schon gesetzliche regulierungen dass diese zb nicht ins ausland verbracht werden duerfen ohne ausfuhrgenehmigung
und auch das geht ganz ohne dass die seriennummern haben
alles was mit waffen zu tun hat ist durch ausfuhrgesetze reguliert
holster, montagen, optiken ab 6fach vergroesserung, gewehrriemen, schaefte, alles ....
und nix davon hat seriennummern

warum sollte es ein problem sein demn besitz von bestimmten magazinen zu verbieten?

es wird irgendwelche uebergangsbestimmungen geben muessen
logisch

aber von "nicht administrierbar" simma weit weg
und selbst wenn ... das bisher den gesetzgeber auch ned gestoert ...


Wenn man die Außnahmeregelungen erlaubt, wird man es aber anders kaum machen können. Es erscheint aber einfach fragwürdig warum man den freien Verkauf und den Besitz, der seit Jahren anstandslos funktioniert, plötzlich verbieten möchte. Sowas unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung durchzuboxen kaufen ihnen nichteinmal die voreingenommenen Medien ab.


dein glaube an die intelligenz des gesetzgebers ist von purem optimismus getrieben

es konnten auch gluehlampen, produkte die an zenit ihres entwicklungsstandes gestanden sind und die weder in der produktion noch in der entsorgung im ökologischen fussabdruck irgendeine rolle gespielt haben, jahrzehntelang frei besessen und gekauft werden und dann hat man sie zugunsten von produkten die erst am beginn ihres entwicklungszyklus gestanden sind und nebenbei unsammel- und unentsorgbar eines der groessten gift auf dieser welt enthalten, verboten .....


Ja aber man hat auch den Verkauf der Glühbirnen verboten. Das hat man bei den Magazinen aber offensichtlich nicht vor ? Diese können mit Außnahmegenehmigungen erworben werden, also wird man sie schätzungsweise auch irgendwie registrieren müssen, um Missbräuche zu vermeiden.

Natürlich sprechen wie hier nicht von Logik, das ist mir natürlich klar.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 14:25
von Jo_Kux
GreaseMonkey hat geschrieben:Warum sollte eine Ausnahmeregelung nur mit einer Seriennummer funktionieren?
Teilmantelhohlspitz sind auch nur für Jäger und Sportschützen legal. Und haben keine Seriennummer.
Ich kann mir vorstellen, dass eine Ausnahmeregelung eben so administriert werden kann, dass du eben beim Kauf von Magazinen dann deinen Vereinsausweis herzeigen musst und fertig. So wie eben jetzt mit den Teilmantelhohlspitz

Und wie regelst das dann beim Verkaunf von Privat an Privat? Generall verboten oder nur wenn man am 28.2. Geburtstag hat?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 14:44
von GreaseMonkey
Ich würde es genau so regeln wie jetzt auch der private Verkauf von Teilmantelhohlspitz geregelt ist. Man muss ja nicht alles krampfhaft kompliziert machen. Aber wer weiß was wirklich kommt.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 14:58
von hmg382
Darüber kann man sich später Gedanken machen. Jetzt gehört erstmal der IMCO bzw. seine Mitglieder "gemailbombed". Abstimmung ist kommende Woche, also ran an die Tastaturen!

Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 15:03
von d-s
Von meiner Seite, wird es nicht mehr eine E-Mail für einige "Verbesserungen" in der Richtlinie.
Ich habe meine Entscheidung getroffen. Es ist "kein Directive" oder ich stimme Anti-EU in allen kommenden Wahlen. Und ich lasse die MEPs wissen, wann ich meine E-Mails sende ...

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 15:40
von Maddin
Jo_Kux hat geschrieben:
GreaseMonkey hat geschrieben:Warum sollte eine Ausnahmeregelung nur mit einer Seriennummer funktionieren?
Teilmantelhohlspitz sind auch nur für Jäger und Sportschützen legal. Und haben keine Seriennummer.
Ich kann mir vorstellen, dass eine Ausnahmeregelung eben so administriert werden kann, dass du eben beim Kauf von Magazinen dann deinen Vereinsausweis herzeigen musst und fertig. So wie eben jetzt mit den Teilmantelhohlspitz

Und wie regelst das dann beim Verkaunf von Privat an Privat? Generall verboten oder nur wenn man am 28.2. Geburtstag hat?


Auch TMHS ist beim Verkauf von Privat an Privat nicht unkritisch, wenn man das mal als gutes und passendes Beispiel heranzieht. Der Käufer muss Sportschütze oder Jäger sein, ansonsten erwirbt er einen für ihn verbotenen Gegenstand. So wäre es aber zB. auch bei stinknormaler Kurzwaffenmunition an einen Nichtberechtigten...

@GreaseMonkey: Diese Variante wäre sicherlich das schonenste Mittel, aber ich befürchte es wird doch deutlich anders kommen. Im Endeffekt ist es klar, dass "normale" Magazine ein Dorn im Auge sind, aus welchen Gründen auch immer. Nach dem Willen der Politiker sollten diese, genauso wie die dazugehörigen Waffen, komplett aus dem Privatbesitz verschwinden. Und das ist leider die Realität gegen die wir ankämpfen müssen.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 15:59
von YWN
gewo hat geschrieben:aber von "nicht administrierbar" simma weit weg
und selbst wenn ... das bisher den gesetzgeber auch ned gestoert ...


Du verwechselst die Gesetzgebung mit der Exekution und den öffentlichen Handel mit Privatbesitz.

Also nochmal - wie wollens das kontrollieren, ohne viele LWBs in die Illegalität zu drängen.

Es hat zB wer eine zweistellige Anzahl an +10 Mags daheim und absolut keinen Bock auf irgendwelche Bewerbe bzw. Zwangsmitgliedschaften in Schützenvereinen oder sonstwelchen Dingen wie Verein...ginge es nach der EU, wären seine Magazine illegal.

Was soll der tun?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 16:13
von susi
Abliefern natürlich

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 16:30
von Jo_Kux
YWN hat geschrieben: ...ohne viele LWBs in die Illegalität zu drängen.
Es hat zB wer eine zweistellige Anzahl an +10 Mags daheim und absolut keinen Bock auf irgendwelche Bewerbe bzw. Zwangsmitgliedschaften in Schützenvereinen oder sonstwelchen Dingen wie Verein...ginge es nach der EU, wären seine Magazine illegal.
Was soll der tun?

Es braucht sich niemand in die Illegalität drängen zu lassen, du kannst deine Magazine ja abgeben. Das will man nicht, verständlich, dennoch ändert es nichts daran, das das Gesetz gegebenenfalls eben so ist wie es ist.
Wer keine Bewerbe schiesst wird zukünftig ein Problem haben seinen Bedarf zu rechtfertigen, den Einwand kannst seitens der Behörde verstehen?
Alle argumentieren immer mit sportlichen Aktivitäten um mehr Plätze zu erhalten und dann stimmts nicht? Na was jetzt?
Wo ist das Problem Mitglied bei der Verein oder sonst wo zu werden? Ich würde das mal gerne verstehen. Es stört euch der Zwang, das kann ich irgendwie verstehen, aber sich so dagegen zu wehren ist doch kindisch. Da geh ich den Weg des geringeren Widerstands, zahl meine 40€ und der Fall ist erledigt. Aber nein, manche müssen unbedingt aufreiben, sonst sind sie nicht glücklich. Noch dazu wo zu dem Thema aktuell aber sowas von noch NIX am Tisch liegt.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 16:31
von gewo
YWN hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:aber von "nicht administrierbar" simma weit weg
und selbst wenn ... das bisher den gesetzgeber auch ned gestoert ...


Du verwechselst die Gesetzgebung mit der Exekution und den öffentlichen Handel mit Privatbesitz.

Also nochmal - wie wollens das kontrollieren, ohne viele LWBs in die Illegalität zu drängen.

Es hat zB wer eine zweistellige Anzahl an +10 Mags daheim und absolut keinen Bock auf irgendwelche Bewerbe bzw. Zwangsmitgliedschaften in Schützenvereinen oder sonstwelchen Dingen wie Verein...ginge es nach der EU, wären seine Magazine illegal.

Was soll der tun?


die dinger nach ende einer uebergangsphase vernichtenoder abgeben

hatten wir schon
mit treibladungspulver

alles was keinen code fuers tracking und tracing hatte musste von den haendlern mit ...weiss nimmer ... april 2015 ? vernichtet werden

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 17:36
von susi
Jo_Kux hat geschrieben:.......aber sich so dagegen zu wehren ist doch kindisch. Da geh ich den Weg des geringeren Widerstands, zahl meine 40€ und der Fall ist erledigt. Aber nein, manche müssen unbedingt aufreiben, sonst sind sie nicht glücklich. Noch dazu wo zu dem Thema aktuell aber sowas von noch NIX am Tisch liegt.


Genauso sehe ich es auch. Wären wir Mehr, dann würde sich das Lobbying auszahlen. Aber mit uns paar Aktiven erscheint es immer mehr zwecklos.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 19:50
von chabich
susi hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:.......aber sich so dagegen zu wehren ist doch kindisch. Da geh ich den Weg des geringeren Widerstands, zahl meine 40€ und der Fall ist erledigt. Aber nein, manche müssen unbedingt aufreiben, sonst sind sie nicht glücklich. Noch dazu wo zu dem Thema aktuell aber sowas von noch NIX am Tisch liegt.


Genauso sehe ich es auch. Wären wir Mehr, dann würde sich das Lobbying auszahlen. Aber mit uns paar Aktiven erscheint es immer mehr zwecklos.


Sorry, aber das ist Schwachsinn! Wären wir ganz viele, bräuchten wir kein Lobbying.

Lobbying benötigen Minderheiten, die ihre Agenda/Wünsche durchsetzen wollen.

Mir kommt vor, dass hier manche um jeden Preis Ausreden suchen, warum etwas nicht funktionieren kann und warum sie nicht ordentlich mithelfen (=zahlen) sollen. Hört doch endlich mal auf schwarzumalen und herumzusudern - greift in Eure Taschen holt's ein paar Hunderter raus und schickt's diese zu Firearms United!