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Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Di 25. Okt 2016, 08:50
von NFVÖ
Guten Morgen.
Unser Schreiben betreffend der Novellierung folgt in kürze.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Di 25. Okt 2016, 08:53
von NFVÖ
Europäisches Parlament

Im November wird der Verein an der Konferenz zur Feuerwaffenrichtlinie im Europäischen Parlament in Brüssel teilnehmen.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 14:06
von Centershot
Als "Angemeldeter" habe ich gestern erfahren:
Die für 04.11.2016 angekündigte "Road Show" in Graz (Brauereirestaurant Puntigam / 18,00 Uhr) wurde v. Verein abgesagt bzw. auf einen nicht bekannten Termin 2017 verschoben... :cry:

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 14:10
von BigBen
Da scheint die Ausnahme zur Regel zu werden...

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 19:31
von rokomech
Verein hat geschrieben:Änderung Sprengmittelgesetz
Leider sind unsere Gesetze so geschrieben, dass sie auf den ersten Blick nicht lesbar sind, außer man ist juristisch gebildet. So entstehen naturgemäß Missverständnisse.
Im Entwurf sind ganz klar die Ausnahme geregelt – unbeschadet der Bestimmungen des § 23 Abs. 2ff Sprengmittelgesetz… (so wie bisher)
Die verantwortungsvollen Sportschützen trifft diese Verschärfung jedenfalls nicht – siehe Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 2 und folgende…

Also ich bin nicht juristisch gebildet, verstehe die geplante Novelle aber durchaus. Gut, ich habe auch nicht gewusst, daß ich als Nicht-Schiessclub-Mitglied verantwortungslos bin, danke aber für die Aufklärung.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 19:33
von Scaramanga
Als "Angemeldeter" habe ich gestern erfahren:
Die für 04.11.2016 angekündigte "Road Show" in Graz (Brauereirestaurant Puntigam / 18,00 Uhr) wurde v. Verein abgesagt bzw. auf einen nicht bekannten Termin 2017 verschoben...


Das ist schade. :o

Hoffe, die Veranstaltung am 10.11. (in Wien) findet diesmal statt.
Beabsichtige, eine andere "Interessensvertretung" zu verlassen und wäre nun an einer integeren und durchsetzungsfähigen Dachorganisation sehr interessiert.
Sehe der Verein nach wie vor mit Interesse und Wohlwollen entgegen! :at1:

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 19:56
von gewo
Verein hat geschrieben:Leider sind unsere Gesetze so geschrieben, dass sie auf den ersten Blick nicht lesbar sind, außer man ist juristisch gebildet. So entstehen naturgemäß Missverständnisse. Im Entwurf sind ganz klar die Ausnahme geregelt – unbeschadet der Bestimmungen des § 23 Abs. 2ff Sprengmittelgesetz… (so wie bisher). Die verantwortungsvollen Sportschützen trifft diese Verschärfung jedenfalls nicht – siehe Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 2 und folgende…


das sehen die obersten verwaltungsjuristen der bundeslaender aber komplett anders

"....unbeschadet der bestimmungen des ..." bedeutet laut denen, dass unbeschadtet des grundsaetzlichen rechtes darauf diese produkte erwerben zu koennen, das ab 1.7.2017 nur mehr nach ausstellung eines schiessmittelscheins erfolgen darf. ein solcher wird (derzeit) nur ausgestellt wenn ein genehmigtes lager fuer die beantragte menge nachgewiesen werden kann.

siehe dazu auch die stellungnahme der niederoesterreichischen sicherheitsdirektion:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 568147.pdf

seite 7:
"Durch die Änderung des Sprengmittelgesetzes 2010 ist mit einer Vervielfachung der
Anträge auf Ausstellung von Schießmittelbezugsscheinen zu rechnen, da die Hauptbe-
zieher von Schießmitteln (Sportschützen, Jäger, Waffenhändler und sonstige Wiederlader
sowie Böllerschützen), die bisher fast ausschließlich die Freimengenregelung in Anspruch
genommen haben, nunmehr zum Kreis der Bewilligungswerber hinzukommen. Aufgrund
des Verwaltungsaufwandes sind von den Bewilligungswerbern darüber hinaus Anträge auf
den Bezug größerer Mengen zu erwarten. Dadurch haben die Behörden aber auch die
Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Lagerung zu prüfen. In Folge des Entfalls der Frei-
mengen wird daher auch mit vermehrten Anträgen hinsichtlich der Genehmigung von
Schießmittellagern zu rechnen sein. Es ist daher in diesem Bereich ebenfalls mit einem
erheblichen Mehraufwand zu rechnen.“

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 20:11
von Bad Lieutenant
Sicherheitsdirektionen gibt es seit 2012 nicht mehr und die Stellungnahme kam von der niederösterreichischen Landesregierung. Ändert natürlich nichts am Inhalt.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 22:16
von Centershot
Ich bin generell sehr aufgeschlossen wenn sich ein Verein für die LBW einsetzt, jede Aktivität die uns stärkt ist positiv zu sehen!
Daher finde ich es schade dass der Grazer Termin nicht wie geplant stattfinden wird, gerade in der Steiermark sind viele LWB "munter" geworden, es gibt eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit der IPSC-Vereine...da wäre wirklich Interesse an der "Road Show" vorhanden gewesen...
Ungünstig im Zusammenhang mit der Absage/Verschiebung sehe ich die Termingestaltung:
Graz am 04.11. wird kurzfristig abgesagt...aber die Veranstaltung am 05.11. in Vorarlberg findet statt.
Wer böse denken will könnte glauben dass die Grazer "Road Show" nicht unbedingt Geld bringt, einige neue Mitglieder vielleicht...OK.
Beim Präzisionsschützenlehrgang am 05.11. wird aber - bei der Höhe des Nenngeldes - durchaus ein Gewinn herausschauen.
Die Optik passt da für mich leider nicht...Rentabilität scheint da leider vor Information zu stehen!

Liebe Verein - überzeugt uns doch vom Gegenteil...Absagen und Verschiebungen (auf unbestimmte Zeit) machen (auf mich) keinen positiven Eindruck!

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Fr 28. Okt 2016, 23:25
von Incite
gewo hat geschrieben:
Verein hat geschrieben:Leider sind unsere Gesetze so geschrieben, dass sie auf den ersten Blick nicht lesbar sind, außer man ist juristisch gebildet. So entstehen naturgemäß Missverständnisse. Im Entwurf sind ganz klar die Ausnahme geregelt – unbeschadet der Bestimmungen des § 23 Abs. 2ff Sprengmittelgesetz… (so wie bisher). Die verantwortungsvollen Sportschützen trifft diese Verschärfung jedenfalls nicht – siehe Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 2 und folgende…


das sehen die obersten verwaltungsjuristen der bundeslaender aber komplett anders

"....unbeschadet der bestimmungen des ..." bedeutet laut denen, dass unbeschadtet des grundsaetzlichen rechtes darauf diese produkte erwerben zu koennen, das ab 1.7.2017 nur mehr nach ausstellung eines schiessmittelscheins erfolgen darf. ein solcher wird (derzeit) nur ausgestellt wenn ein genehmigtes lager fuer die beantragte menge nachgewiesen werden kann.

siehe dazu auch die stellungnahme der niederoesterreichischen sicherheitsdirektion:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 568147.pdf

seite 7:
"Durch die Änderung des Sprengmittelgesetzes 2010 ist mit einer Vervielfachung der
Anträge auf Ausstellung von Schießmittelbezugsscheinen zu rechnen, da die Hauptbe-
zieher von Schießmitteln (Sportschützen, Jäger, Waffenhändler und sonstige Wiederlader
sowie Böllerschützen), die bisher fast ausschließlich die Freimengenregelung in Anspruch
genommen haben, nunmehr zum Kreis der Bewilligungswerber hinzukommen. Aufgrund
des Verwaltungsaufwandes sind von den Bewilligungswerbern darüber hinaus Anträge auf
den Bezug größerer Mengen zu erwarten. Dadurch haben die Behörden aber auch die
Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Lagerung zu prüfen. In Folge des Entfalls der Frei-
mengen wird daher auch mit vermehrten Anträgen hinsichtlich der Genehmigung von
Schießmittellagern zu rechnen sein. Es ist daher in diesem Bereich ebenfalls mit einem
erheblichen Mehraufwand zu rechnen.“


Das hört sich übel an. Wenn das wirklich so ausgelegt wird haben wir den brennenden Hut auf :? (Hut im Vollbrand :shhh: )

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Sa 29. Okt 2016, 09:37
von emanuel2408
Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Verein hat geschrieben:Leider sind unsere Gesetze so geschrieben, dass sie auf den ersten Blick nicht lesbar sind, außer man ist juristisch gebildet. So entstehen naturgemäß Missverständnisse. Im Entwurf sind ganz klar die Ausnahme geregelt – unbeschadet der Bestimmungen des § 23 Abs. 2ff Sprengmittelgesetz… (so wie bisher). Die verantwortungsvollen Sportschützen trifft diese Verschärfung jedenfalls nicht – siehe Ausnahmebestimmung des § 23 Abs 2 und folgende…


das sehen die obersten verwaltungsjuristen der bundeslaender aber komplett anders

"....unbeschadet der bestimmungen des ..." bedeutet laut denen, dass unbeschadtet des grundsaetzlichen rechtes darauf diese produkte erwerben zu koennen, das ab 1.7.2017 nur mehr nach ausstellung eines schiessmittelscheins erfolgen darf. ein solcher wird (derzeit) nur ausgestellt wenn ein genehmigtes lager fuer die beantragte menge nachgewiesen werden kann.

siehe dazu auch die stellungnahme der niederoesterreichischen sicherheitsdirektion:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 568147.pdf

seite 7:
"Durch die Änderung des Sprengmittelgesetzes 2010 ist mit einer Vervielfachung der
Anträge auf Ausstellung von Schießmittelbezugsscheinen zu rechnen, da die Hauptbe-
zieher von Schießmitteln (Sportschützen, Jäger, Waffenhändler und sonstige Wiederlader
sowie Böllerschützen), die bisher fast ausschließlich die Freimengenregelung in Anspruch
genommen haben, nunmehr zum Kreis der Bewilligungswerber hinzukommen. Aufgrund
des Verwaltungsaufwandes sind von den Bewilligungswerbern darüber hinaus Anträge auf
den Bezug größerer Mengen zu erwarten. Dadurch haben die Behörden aber auch die
Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Lagerung zu prüfen. In Folge des Entfalls der Frei-
mengen wird daher auch mit vermehrten Anträgen hinsichtlich der Genehmigung von
Schießmittellagern zu rechnen sein. Es ist daher in diesem Bereich ebenfalls mit einem
erheblichen Mehraufwand zu rechnen.“


Das hört sich übel an. Wenn das wirklich so ausgelegt wird haben wir den brennenden Hut auf :? (Hut im Vollbrand :shhh: )


Die NÖ Landesregierung mag das vllt so sehen, darauf gebe ich persönlich gar nichts.

In den Erläuterungen steht wie folgt:

Aufgrund der gleich hohen Gefährlichkeit von Spreng- und Schießmitteln und der Tatsache, dass Schießmittel im Vergleich zu Sprengmitteln leichter umsetzen, soll die bisherige Ausnahmebestimmung von der Bewilligungspflicht entfallen. Die sachgerechte Regelung des Abs. 2 hinsichtlich der dort genannten privilegierten Personengruppen bleibt unverändert.

--> Verein sieht das sehr richtig, und die LReg hat sich an geltende Bestimmungen zu halten (Art 18 B-VG)! Wenn die Damen und Herren nicht in der Lage sind Gesetze richtig zu lesen und auszulegen, unsere Verwaltungsgerichte hoffentlich sehr wohl.

Also diese Stellungnahme lässt mich kalt, kein Grund für Hysterie...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Sa 29. Okt 2016, 09:54
von gewo
emanuel2408 hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
das sehen die obersten verwaltungsjuristen der bundeslaender aber komplett anders

"....unbeschadet der bestimmungen des ..." bedeutet laut denen, dass unbeschadtet des grundsaetzlichen rechtes darauf diese produkte erwerben zu koennen, das ab 1.7.2017 nur mehr nach ausstellung eines schiessmittelscheins erfolgen darf. ein solcher wird (derzeit) nur ausgestellt wenn ein genehmigtes lager fuer die beantragte menge nachgewiesen werden kann.

siehe dazu auch die stellungnahme der niederoesterreichischen sicherheitsdirektion:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 568147.pdf

seite 7:
"Durch die Änderung des Sprengmittelgesetzes 2010 ist mit einer Vervielfachung der
Anträge auf Ausstellung von Schießmittelbezugsscheinen zu rechnen, da die Hauptbe-
zieher von Schießmitteln (Sportschützen, Jäger, Waffenhändler und sonstige Wiederlader
sowie Böllerschützen), die bisher fast ausschließlich die Freimengenregelung in Anspruch
genommen haben, nunmehr zum Kreis der Bewilligungswerber hinzukommen. Aufgrund
des Verwaltungsaufwandes sind von den Bewilligungswerbern darüber hinaus Anträge auf
den Bezug größerer Mengen zu erwarten. Dadurch haben die Behörden aber auch die
Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Lagerung zu prüfen. In Folge des Entfalls der Frei-
mengen wird daher auch mit vermehrten Anträgen hinsichtlich der Genehmigung von
Schießmittellagern zu rechnen sein. Es ist daher in diesem Bereich ebenfalls mit einem
erheblichen Mehraufwand zu rechnen.“


Das hört sich übel an. Wenn das wirklich so ausgelegt wird haben wir den brennenden Hut auf :? (Hut im Vollbrand :shhh: )


Die NÖ Landesregierung mag das vllt so sehen, darauf gebe ich persönlich gar nichts.

In den Erläuterungen steht wie folgt:

Aufgrund der gleich hohen Gefährlichkeit von Spreng- und Schießmitteln und der Tatsache, dass Schießmittel im Vergleich zu Sprengmitteln leichter umsetzen, soll die bisherige Ausnahmebestimmung von der Bewilligungspflicht entfallen. Die sachgerechte Regelung des Abs. 2 hinsichtlich der dort genannten privilegierten Personengruppen bleibt unverändert.

--> Verein sieht das sehr richtig, und die LReg hat sich an geltende Bestimmungen zu halten (Art 18 B-VG)! Wenn die Damen und Herren nicht in der Lage sind Gesetze richtig zu lesen und auszulegen, unsere Verwaltungsgerichte hoffentlich sehr wohl.

Also diese Stellungnahme lässt mich kalt, kein Grund für Hysterie...

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wie willst DU damit zum vfgh gehen?
du hast in dieser sache keine parteienstellung
wenn meine aufsichtsbehoerde ( wir haben den sitz einer unserer firmen in niederoesterreich) mir mitteilt ich habe auf basis der neuen gesetzeslage wiederladerpulver nur mehr gegen schiessmittelschein auszugeben, dann ggf ICH zum hoechstegricht klagen gehen, aber nicht du

und wie gescheit es ist sich wegen ein paar pulverdosen im jahr mit ßiner aufsichtsbehoerde anzulegen muss eh jeder betrieb fuer sich entscheiden ...

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Sa 29. Okt 2016, 11:14
von diver99
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann interpretiert die NÖ Landesregierung den Entwurf nach dem Entfall der Freigrenze so, dass zwar die bisherigen Ausnahmen, Sportschützen, Böllerschützen etc. bleiben, sie aber dann trotzdem einen Schießmittelschein brauchen? Dann kann sich unter Umständen ein "normaler" WBK-Besitzer ohne ev. Vereinszugehörigkeit aber brausen gehen. Wie definiert man Sportschütze?

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Sa 29. Okt 2016, 13:14
von Grazer
@gewo

Er hat nichts vom VFGH geschrieben, sondern von Verwaltungsgerichten.
Außerdem:
Wenn ich auf Grund dessen kein Pulver bekomme, kann ich mich schon auch dagegen wehren, wenn ich das wirklich möchte. Im Zweifelsfall ist dann halt der Händler mein erster Gegner.

Re: Verein - Nationaler Feuerwaffen Verein Österreich

Verfasst: Mi 2. Nov 2016, 11:11
von aurum
Da ich auch eine andere Interessenvertretung verlassen will, gerade weil ich um die 10kg Freigrenze fürchte, habe ich auch auf die Verein gehofft. Wenn aber die Road Show Termine ausfallen, dann wird es auch mit dem Durchsetzungsvermögen nicht weit her sein.