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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:07
von Kapselpracker
diver99 hat geschrieben:Der Bedarf an Bewerben wird ja höchstwahrscheinlich steigen. Haben dafür die Vereine überhaupt die notwendigen Kapazitäten?


10 Stände mit Wendeanlage in einer Halle. :dance:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:09
von Hailwood
schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?



Na ja so wie ich das verstanden habe wird das Magazin Kat. A und solltest du ein AR 10 haben auch das Gewehr. Wenn du das 25 AR-10 Magazin in ein Kat C steckst wird daraus keine Waffe Kat A. Nur das Magazin ist dann Kat A, für das du dann eine Kat A WBK brauchst :doh:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:10
von Musashi
PeziBär hat geschrieben:+ Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)


Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:13
von Patrick1990
Musashi hat geschrieben:
PeziBär hat geschrieben:+ Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)


Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.


War die Jagd mit "Nachtsicht" Zielfernrohr verboten? Oder bin ich falsch informiert?

Bin kein Jäger und kenne keinen. Bin aber froh wenn der Strahler das Jagdleben vereinfacht.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:14
von Hailwood
Musashi hat geschrieben:
PeziBär hat geschrieben:+ Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)


Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.


Fürs Nachsuchen stelle ich es mir auch praktisch vor, und
solltest du eine LW zur SV verwenden kannst du dir jetzt eine Taschenlampe auf dir Flinte schnallen

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:16
von Warnschuss
Hailwood hat geschrieben:
schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?



Na ja so wie ich das verstanden habe wird das Magazin Kat. A und solltest du ein AR 10 haben auch das Gewehr. Wenn du das 25 AR-10 Magazin in ein Kat C steckst wird daraus keine Waffe Kat A. Nur das Magazin ist dann Kat A, für das du dann eine Kat A WBK brauchst :doh:


Ich habe es so verstanden, dass der Halbautomat erst dann zu Kat. A wird, wenn man ein Magazin mit mehr als 10 Schuss in die Waffe einsteckt.

von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;


Wenn ich weiter richtig verstanden habe, dann müsste es legal sein, weiterhin gemeldete Kat. A-Magazine für ein Kat. B-Gewehr zu besitzen ohne dass das Gewehr daruch Kat. A wird, solange man diese Magazine nicht in dieser Waffe benützt.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:18
von silverstar
sehe ich das richtig dass ich auch für meine Mauser c96 die magazinerweiterung auf 30 schuss melden kann jedoch die waffe dann Kat A wird ?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:21
von Hailwood
Patrick1990 hat geschrieben:
Musashi hat geschrieben:
PeziBär hat geschrieben:+ Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)


Das ist für Jäger extrem wichtig. Niemand will Wild blenden, zum Ansprechen braucht man aber Licht/Infrarot. So verwenden viele zur Saujagd Nachtsichtzielfernrohre der Gen1 u. Gen2. Die brauchen aber eigentlich einen Infrarotstrahler um effektiv zu sein. Derzeit sind aber alle "Zielanstrahler" verboten.


War die Jagd mit "Nachtsicht" Zielfernrohr verboten? Oder bin ich falsch informiert?

Bin kein Jäger und kenne keinen. Bin aber froh wenn der Strahler das Jagdleben vereinfacht.


Du hast dir keinen Strahler der das Ziel ausleuchtet auf das Gewehr montieren dürfen. Manche Zielfernrohre arbeiten mit einem Infrarot-Strahler um auch bei großer Dunkelheit im Gegensatz zum Restlichtverstärker noch brauchbare Bilder zu liefern.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:26
von Patrick1990
Okay dann war das ZF nicht das Problem sondern der Infrarotstrahler für den Verstärker. Und da die ZF den Strahler integriert haben war das gesamte Paket dann verboten. Danke für die Info.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:26
von PeziBär
FFWGK hat geschrieben:
PeziBär hat geschrieben:Sportschütze
- Viele aktuell noch anerkannte Sportschützen fallen unfreiwillig in die Kategorie "Hobbyschütze"

Es gibt bei jetzigem Stand keinen Sportschützen. Nur Befindlichkeiten von Sachbearbeitern und Eigeneinschätzungen von LWBenutzern.



Naja, wie du selber sagst aus Sicht der Behörden , BH´s gab es den schon. Klar definiert war er natürlich nicht. Jetzt ist er es und das ist bisher kein Vorteil.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:29
von Maddin
cas81 hat geschrieben:
Mjoelnir hat geschrieben:Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?

Auch wenn das hier gerne totgeschwiegen wird:
der Verein hat damals eine Umfrage gestartet, was nun die Forderungen sein sollen. Zudem wurde hier im Forum laufend bekrittelt, dass die Willkür der BH nervt weil eine Definition des Sportschützen fehlt. Zuerst wurde es also gefordert, als die Forderung offiziell war und der Braten zu riechen begann, wollte es niemand mehr und der Verein wurde zum Sündenbock. Alles nachzulesen im ursprünglichen Verein Thread. Das ist aber ein bisserl ein Reizthema ^^ DAS was jetzt am Tisch liegt, wurde jedenfalls von niemandem gefordert, doch es war abzusehen, wenn auch für manche zu spät.


Hmm ich weiß net... Der Verein hat damals auch einen Waffenführerschein + vorgeschlagen, die Definition des Sportschützen war zwar auch schon vom Verein übertrieben, jedoch hat es meiner Ansicht nach nicht wirklich was mit dem geplanten Modellzu tun welches wir seit heute kennen. Wie auch ? Schau mal in andere Länder und lies dir die Defintion der Sportschützen durch.

Der Verein hat auf alle Vereine und auf Bewerbe abgestellt die auch ohne Verein geschossen werden können. Weitere Verschärfungen dieser Minimal"forderung" entspringen da mMn nicht wirklich auf der Grundlage von Verein, sondern wäre den betreffenden Herren ganz von selbst eingefallen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:32
von cas81
ist ja auch egal. schuldzuweisungen, egal ob richtig oder falsch oder irgendwas dazwischen nützen niemanden.

sag bitte lieber was zu meiner TMHS Problematik, du bist ja das Ass im ÖR hier :-)

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:33
von Dani
schaumi hat geschrieben:Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?


Wenn Du keine WBK hast, schaut es so aus. Leider nirgendwo eine Ausnahme für Kat. C Waffen drinnen. Das ist sehr blöd. Kann ich mir den Erwerb einer Troy Par oder Ghost sparen. Das wäre noch etwas für eine Stellungnahme.

Aber wie argumentieren, wenn die EU-RL das auch für Repetierer will?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:35
von Hailwood
silverstar hat geschrieben:sehe ich das richtig dass ich auch für meine Mauser c96 die magazinerweiterung auf 30 schuss melden kann jedoch die waffe dann Kat A wird ?


So ist zumindest gerade im Forum die Meinung zu dem Gesetzestext. Magazin ist Kat A und die Waffe wird, wenn du das Magazin einsetzt Kat A. Und damit du Kat A haben darfst musst du es melden wenn Altbestand. Neubeschaffung ist ein anderes Thema.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:40
von Maddin
cas81 hat geschrieben:ist ja auch egal. schuldzuweisungen, egal ob richtig oder falsch oder irgendwas dazwischen nützen niemanden.

sag bitte lieber was zu meiner TMHS Problematik, du bist ja das Ass im ÖR hier :-)


Ich hoffe ja nachwievor, dass wir die Geschichte etwas falsch interpretieren und die 100 Mitglieder auch auf die Dachverbände abzielen, also halt die großen Vereinsorganisationen damit gemein sind. Das wäre dann machbar. Dann laufen auch den kleineren Vereine die Leute nicht weg.

Ich ein Ass im ÖR ? Da muss ich dich wohl leider enttäuschen. ;)

TMHS kann man denke ich nicht viel sagen aktuell. Ein bloßer Vereinsausweis soll ja nicht reichen, also schwer da jetzt das ganze zukünftige Waffengesetz mit dem neuen Sportschützenbegriff zu definieren. Es ist ja generll unverständlich wieso TMHS überhaupt so eine deppate Regelung hat. Als ob die andere Munition soviel gefährlicher wäre...