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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 10:59
von John Connor
Dafür muss man aber gar nix verdeutlichen, nur den Begriff Schießsport konsequent und gleichmäßig anwenden
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 11:04
von gewo
John Connor hat geschrieben:Dafür muss man aber gar nix verdeutlichen, nur den Begriff Schießsport konsequent und gleichmäßig anwenden
ja, das war eh weitgehend klar
im untenstehenden zitat ist es ganz gut erklaert
was halt in dem zitat voellig aussen vor bleibt ist das thema mit den hicaps (mitgliedschaft in einem internationalen verband, der bestaetigt, dass..)
je nachdem wie das die verwaltung auslegt bleibt da nur mehr ein einziger verein in oesterreich uebrig wo du mitglied sein muss wenn du hicaps haben willst
zitat:
"...
Im Zuge der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie soll nun ein abgestufter Zugang zu Schusswaffen der Kategorie B und zu verbotenen Waffen für Personen, die Schießsport betreiben, vorgesehen werden:
Schusswaffen der Kategorie B:
• Waffenbesitzkarte für 0 bis 2 Schusswaffen: „Ausübung des Schießsportes“ ausreichend, keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Z. 2 WaffG)
• Erweiterung Waffenbesitzkarte von 2 auf 5 Schusswaffen: nach 5 Jahren, keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 zweiter Satz WaffG)
• Erweiterung Waffenbesitzkarte von 5 bis 10 Schusswaffen; alle 5 Jahre 2 Stück mehr; nur Mitgliedschaft in einem „Sportschützenverein“ erforderlich, Verein kann auch unter 100 Mitglieder haben (§ 23 Abs. 2b WaffG)
• Mehr als 10 Schusswaffen oder früherer Zeitpunkt: Kriterien des Sportwaffenbegriffes für Schütze und Verein (=Schießsportverein mit über 100 Mitgl.) maßgeblich (§ 11b WaffG)
Ausübung des Schießsports mit verbotenen Schusswaffen (halbautomatische Faustfeuerwaffen mit großem Magazin und halbautomatische Gewehre mit großem Magazin):
• Bewilligung zum Erwerb und Besitz von verbotenen Schusswaffen nur für Schießsportschützen (Verein über 100 Mitgl.) gemäß § 11b WaffG weiterhin möglich
...."
bitte nicht unterschaetzen dass dieses zitat aus der politischen ebene kommt
niemand kann dir garantieren dass die verwaltung das dann auch so umsetzt
es seie denn es wird in der dann folgenden verordnung konsequent und ohne ermessensspielraeume so formuliert
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 11:28
von Bourne
Da steht wieder so viel Blödsinn drin ...
Nur Schützen in Vereinen mit mindestens 100 Mitgliedern sollte es künftig erlaubt sein, bis zu zehn Waffen tragen zu dürfen.
Sie erhalten mit dem neuen Waffengesetz somit einen Anspruch auf das Halten von zehn Waffen, ...
Nach weiteren fünf Jahren ist die Aufstockung auf zehn Waffen möglich.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 12:45
von John Connor
gewo hat geschrieben:John Connor hat geschrieben:Dafür muss man aber gar nix verdeutlichen, nur den Begriff Schießsport konsequent und gleichmäßig anwenden
ja, das war eh weitgehend klar
im untenstehenden zitat ist es ganz gut erklaert
was halt in dem zitat voellig aussen vor bleibt ist das thema mit den hicaps (mitgliedschaft in einem internationalen verband, der bestaetigt, dass..)
je nachdem wie das die verwaltung auslegt bleibt da nur mehr ein einziger verein in oesterreich uebrig wo du mitglied sein muss wenn du hicaps haben willst
zitat:
"...
Im Zuge der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtlinie soll nun ein abgestufter Zugang zu Schusswaffen der Kategorie B und zu verbotenen Waffen für Personen, die Schießsport betreiben, vorgesehen werden:
Schusswaffen der Kategorie B:
• Waffenbesitzkarte für 0 bis 2 Schusswaffen: „Ausübung des Schießsportes“ ausreichend, keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Z. 2 WaffG)
• Erweiterung Waffenbesitzkarte von 2 auf 5 Schusswaffen: nach 5 Jahren, keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 zweiter Satz WaffG)
• Erweiterung Waffenbesitzkarte von 5 bis 10 Schusswaffen; alle 5 Jahre 2 Stück mehr; nur Mitgliedschaft in einem „Sportschützenverein“ erforderlich, Verein kann auch unter 100 Mitglieder haben (§ 23 Abs. 2b WaffG)
• Mehr als 10 Schusswaffen oder früherer Zeitpunkt: Kriterien des Sportwaffenbegriffes für Schütze und Verein (=Schießsportverein mit über 100 Mitgl.) maßgeblich (§ 11b WaffG)
Ausübung des Schießsports mit verbotenen Schusswaffen (halbautomatische Faustfeuerwaffen mit großem Magazin und halbautomatische Gewehre mit großem Magazin):
• Bewilligung zum Erwerb und Besitz von verbotenen Schusswaffen nur für Schießsportschützen (Verein über 100 Mitgl.) gemäß § 11b WaffG weiterhin möglich
...."
bitte nicht unterschaetzen dass dieses zitat aus der politischen ebene kommt
niemand kann dir garantieren dass die verwaltung das dann auch so umsetzt
es seie denn es wird in der dann folgenden verordnung konsequent und ohne ermessensspielraeume so formuliert
Schön wärs, wenn wie im Artikel gesagt bei den Kategorie-B-Waffen nach weiteren fünf Jahren die Aufstockung auf zehn Waffen möglich wäre. Das tu ich aber als Fehler vom SubSTANDARD ab.
Mir gings um die geplante "Verdeutlichung": Ich hab das so gelesen dass eine
neue Differenzierung ins Spiel kommen soll (neu lese ich im Unterschied zum jetzigen ENTWURF nicht zum jetzigen GESETZ).
"Da diese Unterscheidung selbst für die Rechtsexperten der Verbände nicht nachvollziehbar war, prüft das Innenministerium eine "sprachliche Verbesserung und Verdeutlichung" der Bestimmungen", wie ein Sprecher erläutert.
Ich gehe daher davon aus, dass der Entwurf so geändert wird, dass Schützen die vor 5 Jahren mehr als 2 B-Plätze haben wollen bzw. mehr als +2 Plätze haben wollen oder mehr als in Summe 10 Plätze, dies - wie bisher - im Einzelfall nachweisen können sollen und dass dazu Bestätigungen auch von "einfachen, also § 23 Abs 2b Vereinen reichen werden.
Eigentlich steht es eh jetzt schon so drinnen.
Das muss man halt jetzt handwerklich so hinkriegen, dass die Verwaltung/die Judikatur nicht drum herumkommt. Schwer zu formulieren ist das nicht.
Über die HighCap Problematik hab ich in den Stellungnahmen hingegen recht wenig gelesen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 14:43
von Paddy91
So Klappe zu Affe tot. Diskutieren brauchen wir nicht mehr.
Jetzt heißt es: Zustimmungen zu den Stellungnahmen erklären!
Die beste Stellungnahme ist mMn die von Firearms United. Herzlichen Dank
Gibts dazu ein Sticky? oder einen neuen Thread? Kann man allen Zustimmen? (Dank Autofill beim Google Chrome kann man das ja unkompliziert und schnell.
Was man natürlich NICHT unterschreiben kann ist die Stellungnahme der Wiener Landesregierung sowie die der Arbeiterkammer.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 15:34
von cas81
Paddy91 hat geschrieben:Gibts dazu ein Sticky? oder einen neuen Thread? Kann man allen Zustimmen? (Dank Autofill beim Google Chrome kann man das ja unkompliziert und schnell.
Was man natürlich NICHT unterschreiben kann ist die Stellungnahme der Wiener Landesregierung sowie die der Arbeiterkammer.
Schlechte Idee, da gibt es noch paar andere sehr "fragwürdige" Stellungnahmen, bspw jene der ÖGS. Vorsicht ist geboten, es schummeln sich immer wieder ein paar Waffenbeschränker dazu.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 15:36
von Lindenwirt
Kärntner Landesdirektion möchte ich auch noch einwerfen.
EDIT:
Ui, da gibts doch noch einige mehr die man keinesfalls unterstützen sollte.
z.B..
Die Stellungnahme der Suizidprävention ist sicher gut gemeint, die Schlüsse die sie ziehen aber schlicht falsch. Bei Jägern fürchten sie aufgrund der Erlaubnis zum Führen von Kat. B im Revier einen nunmehr leichteren Zugang zu Waffen. Hier wird wieder mal Führen mit Besitzen verwechselt. Als Jäger brauchtest du bisher eine WBK (die ohne Waffenführerschein, Gutachten, etc. ausgestellt wurde) und das ist auch nachher so. Es hat sich NICHTS an der Verfügbarkeit geändert.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 15:49
von Paddy91
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 15:54
von bino71
silverstar hat geschrieben:Ich konnte vom Verein nichts finden. Weiß jemand warum?
Es drängt sich der Gedanke auf dass diese "sogenannte" IV aus Schaumschlägern und Plaudertascherln besteht ! Ausser Spesen nix gewesen !
Mach nur weiter so. Beleidigst gerne, gell?
Wie kann man Dir gegen Deine Unzufriedenheit helfen?
Nebenbei: 205/SN-84/ME
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 16:09
von The_Governor
Immerhin merkt man, dass diesmal ein Jurist den Text verfasst hat.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 16:13
von Bourne
bino71 hat geschrieben:silverstar hat geschrieben:Ich konnte vom Verein nichts finden. Weiß jemand warum?
Es drängt sich der Gedanke auf dass diese "sogenannte" IV aus Schaumschlägern und Plaudertascherln besteht ! Ausser Spesen nix gewesen !
Mach nur weiter so. Beleidigst gerne, gell?
Wie kann man Dir gegen Deine Unzufriedenheit helfen?
Nebenbei: 205/SN-84/ME
Die Stellungnahme des Verein ist jetzt drin. Allerdings finde ich sie für eine IV (mit diesem Potenzial im Vorstand) eher schwach. Da sind einige bessere Stellungnahmen drin. Meine persönliche Meinung und kein Bashing!
Und wieder ein Vorschlag für eine "Einschränkung", die nicht notwendig wäre:
Im Grunde des Gebots der Sachlichkeit ist zu hinterfragen, ob im Rahmen der Legaldefinition des "Schießsportvereins" notwendigerweise auf die Anzahl der ordentlichen Mitglieder abzustellen ist/abgestellt werden muss, oder aber ob nicht auch andere Kriterien wie beispielsweise der Umstand einer behördlich genehmigten Schießanlage beispielsweise als Eventualoption gleichermaßen klarstellend wirken könnte.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 16:33
von raptor
Der Verein erreicht sehr rasch die Grenze von "besser als nix" zu "nix wäre besser".
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 16:34
von Paddy91
Suzidafferln:
"Erleichterung des Zugang zu Waffen der Kat. B für JägerinnenjJäger als auch die in §23 (2) angedachte Erhöhung der Anzahl der erlaubten Schusswaffen Kat. B als grundsätzlich problematisch."
sehr problematisch. sonst erschießt sich der Jäger doppelt. Da müssma ihn schon davor schützen...
Beim Verein ist sauber argumentiert wen auch etwas knapp gehalten. Dass sie auf Schalldämpfer nicht eingehen fehlt mir und dass mit der behördlichen Schießanlagengenehmigung könnte tatsächlich schiefgehen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 16:41
von Paddy91
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mo 5. Nov 2018, 16:52
von gewo
Bourne hat geschrieben: ...Verein ....
Und wieder ein Vorschlag für eine "Einschränkung", die nicht notwendig wäre:
Im Grunde des Gebots der Sachlichkeit ist zu hinterfragen, ob im Rahmen der Legaldefinition des "Schießsportvereins" notwendigerweise auf die Anzahl der ordentlichen Mitglieder abzustellen ist/abgestellt werden muss, oder aber ob nicht auch andere Kriterien wie beispielsweise der Umstand einer behördlich genehmigten Schießanlage beispielsweise als Eventualoption gleichermaßen klarstellend wirken könnte.
geil .....