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Re: Schießstand Gewerbe
Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 17:42
von DonPapa
Ich beziehe das auf einen privaten Schießstand, der nicht gewerblich betrieben wird.
Wenn der Kollege ZB. einen Keller meint, wo er und seine Freunde schießen, und kein SSV das abgenommen hat, dann ist meine Aussage falsch !
Re: Schießstand Gewerbe
Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 17:55
von rhodium
Um es in einen Satz zu sagen: wir müssen zwischen behördlich genehmigten und nicht genehmigten Anlagen unterscheiden, ob privat oder nicht ist nicht das Thema.
Öffentliche Stände werden halt de facto immer behördlich genehmigt sein müssen oder sehe ich das falsch?
Was noch angemerkt werden muss: abseits behördlich genehmigter Schießstände sind auch Luftgewehre für Minderjährige nicht erlaubt.
Re: Schießstand Gewerbe
Verfasst: Fr 14. Feb 2020, 21:10
von fast12
rhodium hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 17:55
Um es in einen Satz zu sagen: wir müssen zwischen behördlich genehmigten und nicht genehmigten Anlagen unterscheiden, ob privat oder nicht ist nicht das Thema.
Absolut richtig. Das alleine macht den Unterschied. Private Schießstände werden halt in aller Regel nicht behördlich genehmigt sein. (Außnahmen wie DonPapa bestätigen die Regel)
rhodium hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 17:55
Öffentliche Stände werden halt de facto immer behördlich genehmigt sein müssen oder sehe ich das falsch?
Da ist wieder die Frage wie du "öffentlich" definierst. Es gibt genug Schießstände von kleinen Vereinen, die nicht behördlich genehmigt sind, weil es einfach nicht als notwendig erachtet wird.
Wenn du als Verein aber dein Risiko für die Haftung bei Unfällen minimieren bzw. das Schießstättenprivileg genießen willst (zB für Waffenführerscheine oder für die Nachwuchsförderung) wirst du den Schießstand früher oder später behördlich genehmigen lassen.