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Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 00:06
von therion
Ihr und alle beteiligten solltet einfach einen klaren Kopf bewahren. Die Person hat niemanden vergewaltigt (dasvon gehe ich aus, was mit dem betrunkenen Mädchen ist, ist spekulativ), sondern "nur" fotografiert. Das mag die Familie eines Mädchens stören und ist nachvollziehbar. Juristisch hat man keine Handhabe, da kein Straftatbestand erfüllt ist und zivilrechtlich auch kein etwaiger Schaden eingetreten ist bzw. in kein Recht konkret eingegriffen wird. So schwer es auch fällt, muss man wohl akzeptieren, dass es Menschen gibt, die beim Bilder anschauen von 17 jährige Mädchen beim Baden onanieren. Man kann das sachliche Gespräch suchen und den Herren bitten, dies nicht mehr zu tun, da es ein sehr unangenehmes Gefühl ist. Ich weiß nicht, wie der Mann drauf ist, aber vielleicht hat er noch nicht bemerkt, dass man ihn "ertappt" hat. Sollte der Mann jedoch sehr aufbrausend bzw. schlicht ein Trottel/Depp oder Hinterwäldler sein, dann würde ich aufpassen, dass nicht mehr passiert und ggf. ein Auge auf ihn haben und nachrbarschaftlich ein Gespräch suchen. Es kann natürlich auch nicht schaden, einen Dorfpolizisten mal anzusprechen, ihm das Ganze rein sachlich zu erörtern, damit auch diese wissen, wer so im Dorf lebt und man uU aufpassen muss.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 07:08
von IT Guy
und wenn er garkein Spanner ist? sondern selber nur Beweisfotos gemacht hat. weil die Nachbarn im Pool immer so einen krach machen?

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 07:55
von Mandella
Die einzig vernünftigen Optionen, solange keine nachweisbare Straftat vorliegt, sind ein persönliches Gespräch, ohne Droh-Charakter und rein sachlich, in der Hoffnung, daß sich derjenige ertappt vorkommt und und von alleine aufhört. Und wenn das noch immer nichts hilft, mit der Hausverwaltung, mit Schreiben von mehreren Leuten die sich von ihm belästigt fühlen, Kontakt aufnehmen und dran bleiben. Dann ist die Hausverwaltung zumindest gezwungen etwas zu unternehmen, um wieder Ruhe zu haben.

Ohne eine konkrete, und nachweisbare, Straftat ist eine Anzeige vollkommen sinnlos, und die kann (und wird auch, sofern derjenige einen halbwegs fähigen Anwalt hat) auch als Bumerang (Stichwort Rufschädigung) zurückkommen.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 08:27
von evo86
Fotografier ihn doch auch !
Aber vergiss nicht den Blitz einzuschalten ;)

Bild

Natürlich nicht ernst gemeint :naughty:

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 08:31
von gunwitch
evo86 hat geschrieben:Fotografier ihn doch auch !
Aber vergiss nicht den Blitz einzuschalten ;)

Natürlich nicht ernst gemeint :naughty:


:lol:

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 08:34
von Stickhead
Hat der Nachbar vielleicht W-Lan? :mrgreen:

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 08:57
von MeanMachine
Hoffe du denkst nur daran, mittels eigenem WLAN-Namen eine Botschaft zu senden. Alles andere, huiuiui... sehr schnell illegal... ;)

So in etwa...
Bild

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 09:19
von BigBen
Habe ich auch kurz überlegt, ist aber eine relativ sinnlose Aktion...weil zuhause sich doch eh alle Geräte automatisch mit dem voreingestellten WLAN verbinden - zumindest ich als einigermaßen technikaffiner Mensch hab bei mir daheim schon lang keine List der verfügbaren WLANs mehr gesehen.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 09:38
von 444Marlin
Varminter hat geschrieben:
headhoncho hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...stalking isses immer nur wenn es sich um das verfolgen EINER person handelt
und ned bei beliebigen personen,,s


Deswegen kann diese EINE Person, deren Lebensqualität beeinträchtigt wurde, eine Anzeige einbringen: "Er erzählt das jetzt seiner jetzigen Frau und die sagt ganz "g´schamig", dass sie genau deshalb auch nicht mehr schwimmen wollte, weil er da auch Fotos gemacht hat."

gewo hat geschrieben:....
damit bleibt ueber:
"fragwuerdiges fotografieren minderjaehriger"

das ist fuerchte ich ned strafbar...

Kaum. Nicht pornographisch und aus seinem Fenster raus. Egal. Anzeige erstatten. Hausverwaltung einschalten.

gewo hat geschrieben:.....der geschilderte vorfall mit dem maedl erscheint mir auch lohnender als die fotos

Sehr schwierig, da niemand weiss, wer das war. Auch egal. Anzeigen.

Es gibt 2 Möglichkeiten: nix tun "weils nix bringt" oder richtig lästig werden.



Oh bitte, bitte, zeig mich an, dass ein verheultes, möglicherweise minderjähriges Maedl aus meiner Wohnung rausmarschiert ist.

Wenn die Anzeige nicht schon auf der Polizeistation im Papierkorb landet, dann hätte mein RA deinen Namen und deine Adresse und würde dich juristisch ans Scheunentor nageln... :roll:

Anzeigen kannst du Verbrechen, aber wehe, du beschuldigst jemand ohne Beweis, der Schuss kann sehr nach hinten losgehen.

Zum Fotografieren vom Fenster: jemand steht am Fenster und sieht durch seine Cam beim Fenster raus.

Was hat er fotografiert?

Die Vöglein auf dem Fensterbrett, seine Gardenien, die Architektur des Hinterhofs oder die Bikinititten badender Mädchen?

:text-worthless:

Sogar wenn er sich nachher beim Betrachten der Fotos heimlich die Nudel abwichst, wie wollt ihr da einen strafbaren Tatbestand konstruieren...? :tipphead:


wenn du dich da nur nicht täuscht. allein die erwähnung des VERDACHTS auf kinderpornografie hat schon gereicht um einem bekannten von mir die kripo ins haus zu bringen und zog die beschlagnahmung des pc und aller cd/dvd nach sich. die staatsanwaltschaft kennt da keinen spaß. folgen für den der angezeigt hat gab es keine, natürlich auch keine anzeige gegen meinen bekannten (er hatte fotos von SEINEM 2 jährigen sohn beim baden auf dem pc, das wars).

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 09:44
von headhoncho
Mandella hat geschrieben:...und die kann (und wird auch, sofern derjenige einen halbwegs fähigen Anwalt hat) auch als Bumerang (Stichwort Rufschädigung) zurückkommen.

Keine Rufschädigung. Siehe weiter oben. Voraussetzung für die Rufschädigung ist es Unwahrheiten, die der Schädiger kennt, zu verbreiten.

Habt ihr wirklich alle so viel Angst vor "dem Anwalt"? :lol:

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 09:49
von Varminter
444Marlin hat geschrieben:wenn du dich da nur nicht täuscht. allein die erwähnung des VERDACHTS auf kinderpornografie hat schon gereicht um einem bekannten von mir die kripo ins haus zu bringen und zog die beschlagnahmung des pc und aller cd/dvd nach sich. die staatsanwaltschaft kennt da keinen spaß. folgen für den der angezeigt hat gab es keine, natürlich auch keine anzeige gegen meinen bekannten (er hatte fotos von SEINEM 2 jährigen sohn beim baden auf dem pc, das wars).



Dann musst du ja froh sein, dass niemand auf die Idee kommt, dir solcherart Hausbesuch zu bescheren... :think:

Das eröffnet für Nachbarschaftsstreits und Fehden ungeahnte Möglichkeiten, wenn es tatsächlich keine Folgen gab.

Wobei ich mich frage, ob es nur deshalb keine Folgen gab, weil dein Bekannter dem nicht nachhaltig nachging.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 09:59
von Teal'c
omg, der Thread artet ja aus wie sonstwas...

Was streitet ihr hier eigentlich rum?? Gunwitch's Bekannter soll sich selber überlegen was er nun tut. Hier die Köpfe gegenseitig einhauen bringt gar nix... :roll:

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 10:04
von gunwitch
Teal'c hat geschrieben:omg, der Thread artet ja aus wie sonstwas...

Was streitet ihr hier eigentlich rum?? Gunwitch's Bekannter soll sich selber überlegen was er nun tut. Hier die Köpfe gegenseitig einhauen bringt gar nix... :roll:

Würd auch sagen, die Frage ist mehr als hinreichend beantwortet!

Abgesehen davon, dass ich eigentlich nur wissen wollte, was genau die Polizei brauchen würde um tätig zu werden, sprich bei ihm anzuklopfen.
Daher auch der thread Titel!
Das weiß ich zwar jetzt immer noch nicht, aber ich glaube, dass ich meinem Bekannten auch sehr hilfreiche Gedanken und Ideen geben kann jetzt.
Danke Euch! :)

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 10:11
von therion
Du brauchst einen konkreten verdacht auf eine strafbare(!) Handlung. Du musst das nicht unbedingt beweisen, wenn Du den Verdacht hegst.

Re: polizeilicher Rat!

Verfasst: Do 11. Okt 2012, 10:38
von 444Marlin
Varminter hat geschrieben:
444Marlin hat geschrieben:wenn du dich da nur nicht täuscht. allein die erwähnung des VERDACHTS auf kinderpornografie hat schon gereicht um einem bekannten von mir die kripo ins haus zu bringen und zog die beschlagnahmung des pc und aller cd/dvd nach sich. die staatsanwaltschaft kennt da keinen spaß. folgen für den der angezeigt hat gab es keine, natürlich auch keine anzeige gegen meinen bekannten (er hatte fotos von SEINEM 2 jährigen sohn beim baden auf dem pc, das wars).



Dann musst du ja froh sein, dass niemand auf die Idee kommt, dir solcherart Hausbesuch zu bescheren... :think:

Das eröffnet für Nachbarschaftsstreits und Fehden ungeahnte Möglichkeiten, wenn es tatsächlich keine Folgen gab.

Wobei ich mich frage, ob es nur deshalb keine Folgen gab, weil dein Bekannter dem nicht nachhaltig nachging.


warum soll es folgen geben wenn ich den VERDACHT hege dass der nachbar eine straftat begeht und das der polizei sage?????

und MIR wäre es egal (naja, 3 wochen ohne pc sind auch nicht lustig) wenn die kripo wegen so einem verdacht meinen pc beschlagnahmen würde, ich hab nix zu verstecken. im gegenteil, ich verurteile solch kriminelle handlung aufs schärfste.