Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Verfasst: Do 19. Mai 2022, 15:20
MrRiesa hat geschrieben: Do 19. Mai 2022, 13:02Fristgerecht?gewo hat geschrieben: Do 19. Mai 2022, 11:54wenn du diese ueberlassungen fristgerecht der behoerde meldest, jaMrRiesa hat geschrieben: Do 19. Mai 2022, 11:19 Kann ich, um für ein paar Wochen einen Platz auf meiner WBK frei zu machen, einem anderen WBK Besitzer meine Waffe überlassen und sie dann wieder zurücknehmen?
Wenn ich zB per heute eine Überlassung an einen Freund mache und morgen zum Händler gehe mir ein reservierte abhole, hätte ich ja keine Stückzahl Überschreitung oder?
logisch
passt so