Verwahrung Waffe und Mun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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pointi2009
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von pointi2009 » Di 8. Okt 2013, 15:42

es wurde schon oft darauf hingewiesen für die Erstausstellung IMMER SV und Sportschütze anzugeben. Und ich sehe das auch so, warum sollte man hier in AT SV und sportlichen Schiessen nicht als Grund angeben, nur bei SV muss die Behörde eine WBK austellen.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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