Re: Verwahrung Waffe und Mun
Verfasst: Di 8. Okt 2013, 15:42
es wurde schon oft darauf hingewiesen für die Erstausstellung IMMER SV und Sportschütze anzugeben. Und ich sehe das auch so, warum sollte man hier in AT SV und sportlichen Schiessen nicht als Grund angeben, nur bei SV muss die Behörde eine WBK austellen.