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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 16:47
von Mr.M
Woher bekomme ich diesen Runderlass?
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 17:44
von gewo
Mr.M hat geschrieben:Woher bekomme ich diesen Runderlass?
hi
runderlaesse sind interne behoerdendokumente
sie sind normalerweise nicht oeffentlich
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 21:50
von Mr.M
Aber warum schreibst du dann:
wenn du deinem sachbearbeiter so einen erlass auf den tisch knallst dann machst du ihn quasi drauf aufmerksam dass er gegen eine anweisung seines vorgesetzten verstoesst

Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 21:54
von rupi
Mr.M hat geschrieben:Aber warum schreibst du dann:
wenn du deinem sachbearbeiter so einen erlass auf den tisch knallst dann machst du ihn quasi drauf aufmerksam dass er gegen eine anweisung seines vorgesetzten verstoesst

weil es ein paar wenige Erlässe gibt die es an die Öffentlichkeit geschafft haben obwohl das nicht vorgesehen ist