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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 16:47
von Mr.M
Woher bekomme ich diesen Runderlass?

Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 17:44
von gewo
Mr.M hat geschrieben:Woher bekomme ich diesen Runderlass?


hi

runderlaesse sind interne behoerdendokumente
sie sind normalerweise nicht oeffentlich

Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 21:50
von Mr.M
Aber warum schreibst du dann:
wenn du deinem sachbearbeiter so einen erlass auf den tisch knallst dann machst du ihn quasi drauf aufmerksam dass er gegen eine anweisung seines vorgesetzten verstoesst


;-)

Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)

Verfasst: Fr 14. Feb 2014, 21:54
von rupi
Mr.M hat geschrieben:Aber warum schreibst du dann:
wenn du deinem sachbearbeiter so einen erlass auf den tisch knallst dann machst du ihn quasi drauf aufmerksam dass er gegen eine anweisung seines vorgesetzten verstoesst


;-)

weil es ein paar wenige Erlässe gibt die es an die Öffentlichkeit geschafft haben obwohl das nicht vorgesehen ist