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Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 14:17
von Mandella
gewo hat geschrieben:ok, ein kompliziertes thema ...
Yepp. An dieser und ähnlicher Thematik tüfteln und philosophieren Airsoft-Spieler regelmäßig, und schon seit Jahren, herum.
Faktum ist, daß das Airsoft-Zubehör-Zeugs auch auf echte Waffen paßt, weil Airsoft-Waffen den echten Waffen, bis eben aufs Innenleben, 1:1 gleichen.
Umgekehrt wird es von Airsoft-Spielern ja schon seit Jahren betrieben, sofern es "cool oder echt ausschaut" und nicht zuviel kostet.
Eben weils mehr aushält als das Billig-Airsoft-Zubehör-Zeugs, und es bei so einem Spiel schon recht rauh zugehen kann.
Ob Airsoft-Zubehör-Zeugs an echten Waffen auch sinnvoll oder legal ist, und wie schnell es da zerbröselt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Wenns Hart auf Hart geht, kann eh nur ein Anwalt helfen, wie schon mehrfach richtig gepostet wurde.
Wir werden hier jetzt ganz sicher keine rechtsverbindliche Lösung finden.
In meinen Augen ist der Thread eher in einem Airsoft-Forum gut aufgehoben, aber hier doch etwas sinnfrei.
Insbesondere da sich der Threadstarter nicht mehr zu Wort gemeldet hat. Da macht man sich dann auch so seine Gedanken....

Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Mi 21. Mai 2014, 20:53
von Promo
gewo hat geschrieben:einzige chance waere, den haendler zu belangen, denn er darf die dinger in oesterreich nicht in umlauf bringen... fallsdu sie in oesterreich gekauft hast. in deutschland zb sind die dinger voellig legal...
In Deutschland ist alles was leuchtet und an einer Waffe montiert werden kann, illegal. Auch an Airsoft.
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Do 22. Mai 2014, 19:25
von <BigM>
rubylaser694 hat geschrieben:Habe ich dann 4 illegale Schalldämpfer und einen verbotenen Tisch?
Nein ein Tisch ist keine Schusswaffe!

Wenn ich den Tisch jemanden über die Rübe streichle, dann gibts auch Ärger. LoL
Es gibt bei den Amis Fake SDs, was wirklich nur eine Laufabdeckung darstellt. Optic only.
Edit: Interessant bei den Ösis, wenn man 19 Mrd. € versenkt interessiert das kein Schwein, aber bei sowas bist gleich im Verdacht was gegen unsere elitären und geschätzen Volkswürdezertreter im Schilde zu führen...?
Bzgl. BRD, hier ist das eindeutig geregelt. Wen wunderts, da gibts Mitbürger die betteln auch um die Autobahnmaut.
@ Ersteller, Rechtsbeistand organisieren, hoffentlich versichert. -
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 08:53
von gewo
BigBen hat geschrieben:Was aber meiner Meinung nach nicht stimmt ist, dass nur Händler mit einem Waffengewerbe SoftairWAFFEN verkaufen dürfen...sonst würde §2 Abs.3 der Verordnung ja keinen Sinn machen.
hi
oja, muessen sie
der letzte absatz duerfte eine historische altlast sein
seit rund einem jahr sind die letzten nachfristen ausgelaufen
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 10:06
von Stickhead
ahm
(3) Softairwaffen und Paintball-Markierer müssen in Verkaufsräumen in einem verschlossenen Behältnis (zB Glasvitrine) aufbewahrt werden.
(4) Die Einschränkungen des Abs. 3 finden keine Anwendung, wenn Softairwaffen und Paintball-Markierer von Gewerbetreibenden mit einer Berechtigung zur Ausübung des Waffengewerbes (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels (§ 94 Z 80 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der jeweils geltenden Fassung) abgegeben werden.
Daraus kann man eigentlich schon schließen, dass nicht-Waffenhändler auch Softguns verkaufen dürfen, aber eben nur in einer Glasvitrine präsentieren und nicht frei ausstellen.
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 10:08
von BigBen
er hat doch geschrieben dass er genau diesen Absatz für eine historische Altlast hält...wäre halt interessant zu wissen wo etwas anderes stehen sollte.
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 10:13
von Stickhead
Die Verordnung ist am 01.10.2013 in Kraft getreten. Die ist aktuell. Kann sein, dass es vielleicht totes recht ist. Aber die Gültigkeit würde ich nicht anzweifeln. Bei so wenig Text kann ich mir nicht vorstellen, dass man vergisst, eine Altlast zu entfernen.
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 12:45
von gewo
BigBen hat geschrieben:er hat doch geschrieben dass er genau diesen Absatz für eine historische Altlast hält...wäre halt interessant zu wissen wo etwas anderes stehen sollte.
hi
ka ahnung
ich weiss nur dass in den letzten beiden jahren die termine fuer die befaehigungspruefungen in linz knallvoll waren weil eben lauter "softinger" drinnen gesessen sind die das fuer den weiterbestand ihres betriebes brauchen
ich glaube nicht dass ich mich da verhoert habe
haben mir dort einige erzaehlt bzw auch einer von der kommison ....
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 13:19
von Promo
Diese sind seit jeher in den Kursen, auch welche die es nachträglich gemacht haben weil die Behörde zunächst fälschlicherweise vorab den Airsoft-Handel bewilligt hat.
Zum "toten Recht": es gab in der GewO auch im Bereich Waffenhandel "tote Bestimmungen" die seit der letzten WaffG Reform auch erstmals umsetzbar sind, aber bis dahin (seit 1996) de facto nutzlos waren. Würde mich also nicht wundern.
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 17:30
von quildor82
Kommt euch das nicht seltsam vor das immer Leute mit Ihrem 1.Posting was komplett abstruses reinstellen und dann nie wieder auftauchen ?
Wenn ich sage was ich mir zu dem Einganngsposting denke werde ich wieder verwarnt.........
Re: Anzeige §50 WaffG - Hilfe!
Verfasst: Fr 23. Mai 2014, 17:52
von Irwin J. Finster
Ich würde auch sagen der Thread gehört zu, falls sich der OP noch mal meldet, kann er sich ja an einen Mod melden der in dann wieder aufmacht......