Seite 6 von 8
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:29
von doc steel
es is, wie immer wenns zu dem thema kommt, zach.
wissts wie mas machen?
wir stellen uns an kübel wasser und an ausreibfetzen nebens bett.
und wenns soweit is, wenns zum endgültigen kommt, dann erschlag ma in einbrecher mit an nassen fetzn!
da bin i gspannt was der herr rat dann sagt!

Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:31
von yoda
gewo hat geschrieben:...nachlesen musst du die aktuelle judikatur nicht im gesetz sondern in den laufenden urteilen des VFGH bzw OHG
es ist wertlos dass im gesetz steht dass du zb auch bei verlust von hohen eigentumswerten dein eigentum mit der waffe verteidigen darfst
faktum ist dass du in der gaengigen judikatur dafuer verurteilt werden wirst
Hab gesucht und nichts gefunden darüber, keinen einzigen Fall

Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:36
von gewo
yoda hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...nachlesen musst du die aktuelle judikatur nicht im gesetz sondern in den laufenden urteilen des VFGH bzw OHG
es ist wertlos dass im gesetz steht dass du zb auch bei verlust von hohen eigentumswerten dein eigentum mit der waffe verteidigen darfst
faktum ist dass du in der gaengigen judikatur dafuer verurteilt werden wirst
Hab gesucht und nichts gefunden darüber, keinen einzigen Fall

nach welchen suchbegriffen hast den gesucht?
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:37
von Schnittbrot
doc steel hat geschrieben:es is, wie immer wenns zu dem thema kommt, zach.
wissts wie mas machen?
wir stellen uns an kübel wasser und an ausreibfetzen nebens bett.
und wenns soweit is, wenns zum endgültigen kommt, dann erschlag ma in einbrecher mit an nassen fetzn!
da bin i gspannt was der herr rat dann sagt!

Gemach gemach! Der Fetzen darf maximal 40x40 cm groß sein und keine mitgewobenen Stahlfäden enthalten, anderenfalls handelt es sich um einen besonders gefährlichen nassen Fetzen der Kategorie A wie Ausreibfetzen und die Grenze zur Notwehrüberschreitung ist schnell erreicht.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 18:40
von BigBen
Ich bin mir ziemlich sicher dass der Heinz hat das so nie gesagt hat - der Autor des Artikels hat es so geschrieben dass ein bißchen so klingt als ob es vom Heinz kommt. Ich habe selbst alle HESA Kurse besucht und es wird zu keinem Zeitpunkt empfohlen mit Gummischrot oder andere less than lethal Mitteln auf einen Unbewaffneten Einbrecher/Eindringling bzw. Aggressor zu schießen. Ich denk da hat entweder der Herr Verfasser des Artikels etwas falsch verstanden oder seine eigenen Interpretation nicht klar als solche gekennzeichnet.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 19:04
von Hausmasta
Wenn ein Einbrecher trotz ausgelöster Alarmanlage und eindeutiger Anzeichen von Anwesenheit der Bewohner von seinerm Vorhaben nicht abläßt, ist er auf Konfrontation aus. Da ist eine Bewaffnung des Eindringlings zu vermuten. Stürmt er dann noch auf den Hausbewohner zu, kann vom Durchschnittsbürger nicht erwartet werden, dass er kontrolliert, ob der Täter in der Faust ein Messer, eine Feile, Schraubenzieher oder dergleichen versteckt hält oder nicht.
Außerdem ist man in so einer Situation so geschockt und verängstigt, dass einem juristische Spitzfindigkeiten zu diesem Zeitpunkt ziemlich egal sind...
Von der Verwendung von Gummischrot, Salzschrot usw. ist abzuraten.
Diese Sachen sowie Pfefferspay sollte man gar nicht im Haus haben, wenn man vorhat, sich mit einer Waffe zu verteidigen!
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 19:21
von Bud Spencer
Das stimmt so nicht!
Bloße vermutung rechtfertigt nie notwehr und ist auch keine putuativnotwehr. Ich muss die waffe oder die bedrohung warnehmen. Bei schwachen/frauen kommt der aspekt der körperlichen überlegenheit des angreifers zur betrachtung und wäre argumentierbar.
In der regel: War der angreifer unbewaffnet und du drückst ab gibts notwehrüberschreitung. Aber sowas von fix.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 19:28
von Hausmasta
Möglicherweise. Aber welcher unbewaffnete Angreifer geht auf einen bewaffneten, zur Notwehr entschlossenen Hausbewohner los?
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 19:34
von Bud Spencer
Hausmasta hat geschrieben:Möglicherweise. Aber welcher unbewaffnete Angreifer geht auf einen bewaffneten, zur Notwehr entschlossenen Hausbewohner los?
Klar wenn er unter drogen steht dich angreift und verletzt oder versucht gar die waffe zu entreißen is es was anders, als wenn er unbewaffnet vor dir steht.
Da wirds heikel und sicher genau geprüft. Schusswinkel, fingerabdrücke des angreifers auf deiner waffe, verletzungen deinerseits usw
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 20:29
von sepp
Hane hat geschrieben:Joke:
Wichtig ist, zu schauen ob es nicht eine steile Einbrecherin ist, die einen vergewaltigen möchte.
Werden solche Szenarien auch bei solchen Trainings geübt?
Beim jagen wird so etwas trainiert, nur den Hahn schießen, nicht die Henne.

... des sind die wirklich wichtigen Fragen
Im Fall einer ausgeübten Selbstverteidigung würde ich persönlich gegenüber der
Polizei nur nach Rücksprache mit meinem Anwalt zum Hergang Angaben machen
lg sepp

Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 20:33
von Hausmasta
Bud Spencer hat geschrieben:Da wirds heikel und sicher genau geprüft. Schusswinkel, fingerabdrücke des angreifers auf deiner waffe, verletzungen deinerseits usw
Ja sicher. Das Gericht hat dann monatelang Zeit, die Situation zu beurteilen, ich aber nur 2 Sekunden.
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 20:44
von gewo
Hausmasta hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Da wirds heikel und sicher genau geprüft. Schusswinkel, fingerabdrücke des angreifers auf deiner waffe, verletzungen deinerseits usw
Ja sicher. Das Gericht hat dann monatelang Zeit, die Situation zu beurteilen, ich aber nur 2 Sekunden.
hi
genau so ist das
und 2 sekunden hast du meistens ned mal, eher einen bruchteil davon
bei gericht haben die sachverstaneidgen dann mehrere wochen zeit dir aufzuzeigen was du anstelle des schusswaffeneinsatzes haettest tun koennen
von daher kann man halt ehrlicherweise 99% aller personen nur mitgeben:
WENN du noch zeit hast darueber nachzudenken, ob der schusswaffeneinsatz gerechtfertigt ist, dann ist er es meisten nicht ....
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 21:26
von Black Knight
Wissts was mich stutzig macht - der threadersteller doejohn (John doe?) antwortet nicht mehr?
Kommt nur mir das komisch vor?
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 21:31
von rupi
der wird mitm Lesen der ganzen semi-offtopic posts nimma nachkommen
Re: Welche legale Waffe für Haushalt?
Verfasst: Di 12. Aug 2014, 21:50
von Al3x
IT Guy hat geschrieben:Da sagt er aber auch, dass HAs nicht dafür geeignet sind.

Richtig, hab auch nichts Anderes geschrieben.
IT Guy hat geschrieben:Al3x hat geschrieben:Mit einer Gummischrot (bei HA) vorgeladen ...
was heißt denn für Dich "bei HA"?
Vorladen geht nur bei Halbautomaten...deshalb das HA in Klammer, hab mich aber zu unklar oder falsch ausgedrückt, mein Fehler.
Missverständnis ausgeräumt?